04.08.2023, 11:49
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
hiermit möchte ich noch einige Infos zum Stand der Sache geben. Nachdem wir erstinstanzlich gegen die gsub gewonnen haben und das VG Berlin angeordnet hat, dass uns die gsub die Förderung weiter zubewilligen hat, hat die gsub Berufung eingelegt. Nun müssen wir weiter warten und die Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis sind weiterhin ohne Beratung. Die EUTB von Ravensburg und Konstanz weigern sich nach Auskunft von Klienten die Beratung vertretungsweise zu übernehmen. Dieses geht zu Lasten von Menchen mit Behinderung. Zu diesem Thema haben wir eine Petition beim Bundestag eingereicht, damit die politisch Verwantwortlichen über die Situation bescheid wissen. In der Bodenseeregion gibt es nur Leistungserbringer, die EUTB Beratung machen. Dieses ist ein ganz klarer Verstoß gegen die EUTB V und die UN Behindertenrechtskonvention. Hinzu kommt, dass wir uns auch für Ravensburg und Konstanz beworben haben, aber durch arglistige Täuschung gezwungen wurden, diese Anträge zurückzuziehen. Hiergegen werden wir nach unserem Urlaub vors Verwaltungsgericht ziehen,
Am 24. Mai 2023 haben wir durch Urteil des VG den Zuschlag bekommen. Am 23.05.2023 hat die gsub Berufung eingelegt und am 20.06. hat die gsub eine Verlängerung der Berufungsbegründung beantragt und vom OVG bewilligt bekommen. Seit über drei Monaten zieht sich nun dieser Prozess hin. Die gsub wird durch eine Kanzlei vertreten, die über 20 Anwälte u.a. in London und New York hat, aber nicht in der Lage ist, eine Begründung in der Urlaubszeit zu schreiben, ist aus unserer Sicht eine bewusste Verschleppung des Prozesses. Begründung für die Fristverlängerung Urlaubszeit und Arbeitsüberlastung. Dieses geht aber alles zu Lasten der Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis.
Wir lassen uns dadurch aber nicht abschrecken und wenn wir bis zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht gehen müssen.