Pressemitteilung
Erfolgreiche Petition „Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“
Himmelkron, 20.12.2023
Inhalt:
1. Wir verkünden die Erfolge dieser Petition im bayerischen Gesundheitsausschuss.
2. Wir kündigen die nächste Beratung einer Petition im bayerischen Gesundheitsausschuss an. Ziel ist die Sicherstellung eines klinischen Mindeststandards für alle bayerischen EinwohnerInnen binnen 30 Fahrzeitminuten.
Näheres können Sie der beigefügten Pressemitteilung per PDF erfahren.
Teilen Sie die Pressemitteilung. Seien Sie stolz auf Ihren Erfolg!
Protokoll des bayerischen Gesundheitsausschusses zu unserer Petition an Holetschek „Die Versorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“
Liebe Aktive,
heute endlich erreicht uns das Protokoll des bayerischen Gesundheitsausschusses zu unserer Petition an Holetschek „Die Versorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“.
Zunächst können wir aus Stellungnahme und Protokoll feststellen:
1. Bundesebene: Der bayerische Gesundheitsausschuss und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention teilen unsere Ablehnung des geplanten Krankenhausverbesserungsgesetzes und des Krankenhaustransparenzgesetzes und setzen sich - wie von uns gefordert - im Bundesrat sowie der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen die geplante Krankenhausreform ein.
2. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention sichert im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz - wie von uns gefordert - die Anhebung der jährlichen Investitionsfinanzierung von bisher 643 Mio. Euro auf zukünftig 1 Mrd. Euro zu.
3. Unsere Petition wird deshalb als "zu würdigendes Material" für zukünftige Entscheidungen an die Bayerische Staatsregierung übermittelt.
4. Unsere Petition wird befürwortend an den Deutschen Bundestag weiter geleitet.
Bewertung: Mit dieser Entscheidung haben wir deutlich mehr erreicht als jemals erwartet.
1. Die Problematik bedrohter Krankenhäuser ist im Bayerischen Landtag und im Bayerischen Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention angekommen und wird dort sehr ernst genommen.
2. Unsere Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, für die ich die Petition eingereicht habe, ist mit ihren Fachexpertisen als ernst zu nehmende Institution angekommen und akzeptiert.
3. Die bayerischen Krankenhäuser dürfen zukünftig etwa mit einer auskömmlichen Investitionsförderung rechnen.
Ich danke allen, die unsere Petition unterstützt haben. Möge uns dieses Petitionsergebnis motivieren, weiter für die Klinikrettung in Bayern und Deutschland zu kämpfen.
Die Stellungnahme des bayerischen Gesundheitsausschusses liegt diesem Schreiben bei.
Herzliche Grüße von
Klaus Emmerich
Petitionsleitung
in Bayern sind die negativen Folgen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausreform in der Öffentlichkeit weitgehend angekommen. Unsere Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern macht weiter mobil gegen das mit der Krankenhausreform organisierte Kliniksterben.
Parallel hat das Bündnis Klinikrettung heute eine bundesweite Pressekonferenz abgehalten.
- - -
Pressemitteilung
Bündnis Klinikrettung
c/o Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V.
Weidenweg 37
10249 Berlin
Die Zahl der Insolvenzen und der Schließungen schnellt in die Höhe – die Proteste dagegen werden massiver
Berlin, den 19. Dezember 2023: Das Bündnis Klinikrettung präsentierte heute in einer Pressekonferenz seine Jahresbilanz zur Situation der Krankenhäuser in Deutschland. Seit Januar schlossen 22 Krankenhäuser mit insgesamt 5.400 Beschäftigten, deutlich mehr als in den Vorjahren. Fünf der Schließungen standen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren. Fast 100 Krankenhäuser sind aktuell von der Schließung bedroht. Das Bündnis Klinikrettung kritisiert, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Kahlschlag bewusst geschehen lässt und mit seiner Reform noch verschärft.
Die ExpertInnen aus dem Bündnis Klinikrettung erläuterten die Funktionsweise und Auswirkungen der geplanten Vorhaltefinanzierung und warfen einen kritischen Blick auf die vorgesehenen Leistungsgruppen.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand:
"Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Krankenhäusern mittels Vorhaltebudgets eine leistungsunabhängige Krankenhausfinanzierung und mehr finanzielle Sicherheit versprochen. Das Gegenteil ist der Fall. Die aktuelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser im Umfang von monatlich 650 Millionen Euro soll fortgesetzt werden. Das Vorhaltebudget wird an Leistungsgruppen gekoppelt, die nur limitiert vergeben werden und die strenge Strukturmerkmale voraussetzen. Wer die Strukturmerkmale nicht einhalten kann, ist von der Leistungserbringung und Leistungsabrechnung ausgeschlossen. Der Ruin kleiner Krankenhäuser ist vorprogrammiert und wird bewusst in Kauf genommen. Dem bisherigen kalten Strukturwandel folgt jetzt systematische Klinikschließung."
Bei der Einführung der Leistungsgruppen orientiert sich Deutschland – nach Empfehlung der Gesundheitsökonomen – an der Schweiz. Dort wurde zwischen 2009 und 2012 eine Krankenhausreform umgesetzt, bei der die Kantone die in der Reform vorgesehenen Leistungsgruppen Schritt für Schritt einführten. Die Erfahrungen aus über zehn Jahren zeigen, dass die Leistungsgruppensystematik und besonders die enge Verknüpfung von Qualitätsbegriff und Mindestfallzahlen umstritten sind und zu vielen juristischen Prozessen geführt haben.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin vom Bündnis Klinikrettung:
„Seit der Einführung der Reform in der Schweiz wurden und werden viele Prozesse gegen die Aberkennung der Leistungsgruppen und somit die Schließung der Fachabteilungen vor Gericht ausgefochten. Auch die Schweizer Krankenhausgesellschaft rät in Ihren Stellungnahmen davon ab, Strukturmerkmale wie Mindestfallzahlen als Kriterien für gute Qualität zu nutzen. Deshalb fordern wir die PolitikerInnen in Deutschland dazu auf, sich nicht vom Beispiel der Schweiz blenden zu lassen, sondern von der Schweiz zu lernen und hierzulande keine Leistungsgruppen einzuführen.“
noch nie gab es so viele insolvenzgefährdete Krankenhäuser in Deutschland als im Jahr 2023. Noch nie wurde so konträr über umfangreichere Klinikschließungen mit Umwandlung in ambulante „sektorenübergreifende Versorgungszentren“ diskutiert wie in diesem Jahr.
Angesichts dieser Bedrohungen hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern im Jahr 2023 ein beispielloses Aktionsprogramm umgesetzt, um die Schließung bayerischer Krankenhäuser oder die Umwandlung bedarfsnotwendiger Allgemeinkrankenhäuser mit Basisnotfallversorgung in niederschwelligere Gesundheitseinrichtungen ohne Notfallversorgung, z.B. Fachkliniken, MVZ u.a. zu verhindern.
Allein 2023 weist die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern nach:
Unsere Arbeit war nicht umsonst. Auch Ihre Petition war nicht umsonst! Insbesondere kleine ländliche Krankenhäuser hatten bayernweit und auf Bundesebene bisher keine wirkliche Lobby. Das Credo der bayerischen und bundesweiten Krankenhauspolitik lag auf klinische Konzentrationsprozesse in Ballungsgebieten. Vielfach wurde tatenlos zugesehen, wenn beispielsweise in der Corona-Pandemie Ebern wesentliche lebenserhaltende Leistungsangebote gestrichen oder bedarfsnotwendige Allgemeinkrankenhäuser in Roding und Vohenstrauß geschlossen wurden. Jetzt aber ist ein Umdenken erkennbar. Es ist das erste Jahr unseres Engagements, in dem wir wirklich angehört und erste unserer Forderungen umgesetzt werden.“
Die Erfolgsbilanz der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern und unserer Petition:
Das Krankenhaus Oberviechtach wurde nicht an einen Privatinvestor IWG Holding GmbH veräußert, der im Übrigen später in Insolvenz ging. Es wäre nicht auszudenken, was dies jetzt für das Krankenhaus Oberviechtach bedeuten würde.
Die Projektstudie der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern mit dem Titel „Bewertung der Grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung der Regierungskommission - Prognose über die Zukunft deutscher Krankenhäuser“ offenbarte die Dimension geplanter Krankenhauslevel für die Geburtshilfe und für Allgemeinkrankenhäuser in ländlichen Regionen für Deutschland und auch für Bayern. Dies löste in den Bundesländern massive Proteste aus und führte letztlich dazu, dass ...
- es keine bundeseinheitlichen Level für Krankenhäuser mit radikalen Einschnitten in Bayern gibt
- die Geburtshilfe nicht auf Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung beschränkt wird, was die Geburtshilfe in Bayern von bisher 138 auf nur noch 58 Klinikstandorte reduziert hätte
- die Krankenhausreform noch immer umstritten ist und zum 01.01.2024 nicht in Kraft treten kann.
- Bürger und Presse in bedrohten Klinikregionen sind mit dem GKV-Kliniksimulator vertraut und können damit selbständig die Folgen drohender Klinikschließungen auf die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Krankenhauses ermitteln.
- Der bayerische Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2023 intensiv über die Situation bedrohter Krankenhäuser beraten und unsere Petition "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform" als zu würdigende Materialien an die Bayerische Staatsregierung sowie den Petitionsausschuss des Bundestags verwiesen.
- Am 06.12.2023 verkündete das Bayerische Ministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Bewilligung weiterer 43 Mio. Euro für Investitionen im Rahmen des Jahreskrankenhausprogramms 2023.
- Das Bayerische Gesundheitsministerium bestätigt die Erhöhung der jährlichen Investitionsförderung für Krankenhäuser auf jährliche 1 Mrd. Euro entsprechend der Forderung unserer Petition "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform" 2
Die Herausforderungen
Trotz massiver Interventionen konnte die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern den Trend weiterer Komplett- und Teilschließungen bayerischer Krankenhäuser nicht verhindern.
Auch ist die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission terminlich verschoben aber nicht vom Tisch. Den Krankenhäusern fehlen 2023 Erlöse im Umfang von 10 Mrd. Euro. Die Bedrohung bayerischer Krankenhäuser ist in keiner Weise abgewendet.
Jahresbericht 2023
Angesichts der gewaltigen Umbruchsituation hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern einen Jahresbericht 2023 herausgegeben, der dieser Pressemitteilung beiliegt. Er trägt den Titel:
Zukunft bayerischer Krankenhäuser - Aktivitätsbericht 2023
der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
die Ereignisse in Bayern überstürzen sich - ergänzende Informationen
6. Lindenlohe
Das BRK schließt im Krankenhaus Lindenlohe seine Intensivmedizin, eine Basisnotfallversorgung und voraussichtlich auch seine stationäre Chirurgie. Auch hier haben wir deutlich protestiert.
7. Privatklinikträger und Träger gemeinnütziger Krankenhäuser fordern Aussetzung kommunaler Defizitausgleiche für kommunale Krankenhäusern
Diese Forderung würde kommunale defizitäre Krankenhäuser ohne Finanzausgleiche in die Insolvenz treiben und damit die flächendeckende klinische Versorgung massiv beeinträchtigen.
Wir haben vehement dagegen protestiert und im Gegenzug die Kommunalisierung aller Krankenhäuser gefordert:
Unsere Forderung nach einer jährlichen Investitionsfinanzierung im Umfang von 1 Mrd. Euro und nach stärkerer Unterstützung kleiner ländlicher Krankenhäuser zeigt Wirkung!
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, noch im Jahr 2023 zusätzlich 43 Mio. Euro für bayerische Krankenhausbauprojekte 2023 auszuschütten. Angesichts der umfassenden Betriebskostendefizite bayerischer Krankenhäuser, teilweise mit verursacht durch bisher unzureichende Investitionsfinanzierungen der Krankenhäuser, ist dies die richtige Entscheidung.
Zu begrüßen ist auch, dass die zugesagten 1 Mrd. Euro jährlich für Krankenhausinvestitionen bereits im Jahr 2024 greifen wird. Dies geht aus der Zusicherung des bayerischen Finanzministers Füracker hervor, der versprochen hat „… in den nächsten fünf Jahren auf 1 Milliarde Euro anzuheben.“
Damit wird eine wesentliche Forderung der bayernweiten Petition „Die Versorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“ erfüllt.
Wir bedanken uns für das heutige ermutigende Zeichen. Wir bedanken uns auch, dass mit Sulzbach-Rosenberg, Rottalmünster, Viechtach, Mallersdorf, Hof, Münchberg, Naila, Kitzingen, Weißenhorn und Pfronten auch kleinere ländliche Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in dieser Zusatzförderung berücksichtigt werden.
Es wird jetzt darum gehen, in einer konzertierten Aktion des bayerischen Gesundheitsministeriums, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und allen betroffenen Verbänden, gegenüber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine auskömmliche selbstkostendeckende Finanzierung der Betriebskosten durchzusetzen und den geplanten Reglementierungen aus Leistungsgruppen sowie informativ aus Krankenhausleveln einen Riegel vorzuschieben.
2. Weitere Beratung im bayerischen Gesundheitsausschuss
Im Bayerischen Landtag ist es möglich, dass auch Einzelgruppen und sogar Einzelpersonen eine formgerechte Petition zur Beratung des jeweilig zuständigen Ausschusses eingereicht wird.
Unsere an den Bayerischen Landtag eingereichte Petition "Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung" wird nun im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten.
Damit werden sich jetzt erstmalig in Bayern verantwortliche Politiker damit befassen, ob sich bedarfsnotwendige Krankenhäuser an einheitlichen Kriterien festschreiben lassen, und dies gesetzlich verankert wird. Die Forderungen lauten:
1. Nehmen Sie die Verpflichtung des Freistaats Bayern zu maximalen 30 Fahrzeitminuten in jeder Region Bayerns zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung in das Bayerische Krankenhausgesetz auf. Jede Region Bayerns, insbesondere dünn besiedelten ländlichen Regionen, haben Anspruch auf eine flächendeckende klinische Versorgung.
2. Schreiben Sie in Bayern einen Mindeststandard für binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbare Allgemeinkrankenhäuser, namentlich mindestens die stationären Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und eine stationäre Notfallversorgung vor, nach Möglichkeit als Basisnotfallversorgung nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
3. Schaffen Sie ein finanzielles bayerisches Sicherstellungsprogramm für insolvenzgefährdete Krankenhäuser, deren Schließung eine Erreichbarkeit der Bürger binnen 30 Fahrzeitminuten zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus nicht mehr gewährleistet. Die Höhe der Förderung muss sich nach den Selbstkosten richten, die zum Erreichen des Mindeststandards (Nr. 2) vom betroffenen Klinikträger aufzubringen sind.
4. Treten Sie aktiv in Dialog mit Kommunen und Klinikträgern in denjenigen Regionen ein, wo aktuell bereits kein Allgemeinkrankenhaus binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbar ist.
Die Beratung wurde uns bereits unter AZ GP.0013.19 bestätigt.
3. Diakoneo schließt sein Krankenhaus in Neuendettelsau bereits vor Weihnachten. Wir haben scharf protestiert:
4. Das Krankenhaus Schongau schließt zum 01.03.2024. Gut 28.000 Einwohner sind von einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten ausgeschlossen – eine dramatische Situation!
5. Radikale Kürzung des Leistungsangebots im Krankenhaus Tirschenreuth
Die Träger der Kliniken Nordoberpfalz AG ziehen ihre geplante Schließung der stationären Chirurgie und der Basisnotfallversorgung vorläufig zurück. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Webseite:
Die bayerische Staatskanzlei antwortet im Auftrag von Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Guten Abend verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
jetzt antwortet der Bürgerservice der Bayerischen Staatskanzlei im Auftrag von Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf unsere bayerische Petition.
Wir werden langsam ernst genommen.
Herzliche Glückwunsch an alle Unterzeichner.
Ihre Petitionsleitung
--- Weitergeleitete Nachricht ---
Betreff: Ihre Nachricht vom 21.11.2023; Az.: GK4-A0140-2023/3420
Datum: Wed, 29 Nov 2023 16:15:09 +0000
Von: Buergerservice@stmgp.bayern.de
An: klaus_emmerich@gmx.de
Sehr geehrter Herr Emmerich,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2023. Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, hat uns als zuständiges Fachressort gebeten, Ihnen zu antworten.
Eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und ein guter Zugang zu dieser ist auch dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein wichtiges Anliegen.
Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) des Bundes wird aus bayerischer Sicht dem selbstgesetzten Anspruch nicht gerecht. Die Beurteilung der Qualität der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen ist ein äußerst komplexes Unterfangen. Eine schlichte Aneinanderreihung von Daten trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Hinsichtlich der Levelzuordnung hegt Bayern, vor allem wegen der damit verbundenen Steuerungswirkung, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht große Bedenken. Denn die Krankenhausplanungshoheit der Länder beinhaltet vor allem die Entscheidung darüber, wie und nach welchen Kriterien Krankenhäuser unterschiedlichen Versorgungsstufen zugeordnet werden.
Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde, wie Sie wissen, am 24. November 2023 im Bundesratsplenum behandelt. Bayern hat sich im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhaustransparenzgesetz von Anfang an mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Gesetz auf eine verständliche Information für die Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet wird, mit machbarem bürokratischen Aufwand für die Krankenhausträger einhergeht und keine Fehlallokationen von Patientenströmen nach sich zieht.
Im Rahmen der Plenarbehandlung im Bundesrat hat auch Frau Staatsministerin Judith Gerlach, MdL, die wesentlichen bayerischen Kritikpunkte gegen das Gesetz nochmals eindringlich vorgebracht. Bei der Abstimmung haben die Bundesländer im Rahmen der Plenarsitzung des Bundesrates mit Mehrheit dafür gestimmt, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hier besteht nunmehr nochmals die echte Chance und aus bayerischer Sicht auch die Erwartung zur substantiellen Verbesserung des Gesetzes.
Seien Sie versichert, dass sich Bayern in diesem Sinn auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich einbringen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Bürgerservice im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
dem Krankenhaus Tirschenreuth droht der Abbau der Fachabteilungen Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die Reduzierung der Notfallversorgung auf Tagdienst.
Das gefährdet die wohnortnahe klinische Versorgung der Region.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift das Anliegen um Erhalt des Krankenhauses Tirschenreuth in seiner aktuellen Ausprägung.
Am heutigen 18.11.2023 wurde die Petition „Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“ im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags mit großartigem Ergebnis beraten. Hintergrund der Petition ist die Sorge um eine flächendeckende klinische Versorgung in Bayern. Gesundheitsministerin Judith Gerlach und die Bayerische Staatsregierung sind aufgefordert, sich auf Bundesebene aktiv gegen die Krankenhausreform in ihrer aktuellen Ausprägung einzusetzen. Ergänzend wird eine erhöhte bayerische Investitionsfinanzierung sowie eine Förderung ehemaliger Sicherstellungskrankenhäuser gefordert, die bisher als unverzichtbar deklariert waren.
Klaus Emmerich und Angelika Pflaum, Mitglieder der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßen die Entscheidung des bayerischen Gesundheitsausschusses, namentlich …
die Weitergabe der Petition als zu würdigendes Material an die Bayerische Staatsregierung
die Übersendung der Petition an den Bund zur weiteren Beratung.
Die Weitergabe der Petition an den Petitionsausschuss des Bundes ist ein großartiger Erfolg. Sie dient laut bayerischem Gesundheitsausschuss einer intensiven Beratung im Bundestag über die in der Petition vorgebrachten Einwände. In der Diskussion wurde auch die Erwartung geäußert, dass eine erhöhte Investitionsfinanzierung für bayerische Krankenhäuser zeitnah umgesetzt wird.
Hintergrund
Unsere Petition „Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform“ enthält zwei Forderungsblöcke:
1. Sagen Sie „Nein“ zur geplanten Krankenhausreform!
Noch während der Unterschriftensammlung haben die Bundesländer, darunter auch Bayern, erfolgreich gegen die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission interveniert. Die von der Petition scharf kritisierten krankenhausplanerischen Krankenhauslevel sind im aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungs-gesetzes vom Tisch. Offen war bis zur Beratung des bayerischen Gesundheitsausschusses die Fragestellung, ob sich die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach und der bayerischen Gesundheitsausschuss per Deklaration auf Bundesebene für die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser stark machen.
2. Stärken Sie Ihre bayerischen Krankenhäuser!
Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die Bayerischen Staatsregierung bereits zugesagt, die jährliche Investitionsförderung für bayerische Krankenhäuser von bisher 643 Mio. Euro auf jährliche 1 Mrd. Euro zu erhöhen. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern forderte in einem Ergänzungsschreiben an den bayerischen Gesundheitsausschuss, dass dieser Beschluss spätestens im bayerischen Haushalt 2024 umgesetzt wird. Auch fordert sie ein spezielles Förderprogramm für die drei Krankenhäuser Oberviechtach, Kemnath und Wegscheid, die durch verschärfte Anforderungen an die Notaufnahme ihren Status als unverzichtbare Sicherstellungskrankenhäuser verloren haben.
Bewertung
Mit den Empfehlungen des bayerischen Gesundheitsausschusses sieht die Petitionsleitung ihre Forderungen als vollumfänglich erfüllt an. Der bayerische Gesundheitsausschuss teilt mit großer Mehrheit die Sorge der Petitionsunterzeichner um eine fIächendeckende klinische Versorgung in Bayern. Die Weiterreichung der Petition an den Petitionsausschuss des Bundes unterstreicht die Dringlichkeit der Forderungen und ermöglicht eine intensivere Beratung der für die Krankenhausreform maßgeblichen Entscheidungsträger.
Wir stellen ergänzend fest:
- unsere Petition
- Fachexpertisen zu den Auswirkungen der Krankenhausreform
- Pressemitteilungen
- Interviews im ZDF, SWR und BR
- Rundfunkinterviews
- Vortragsreihen
… haben dazu beigetragen, dass die geplante Krankenhausreform mit ihrem radikalen Eingriff in die flächendeckende klinische Versorgung in Bayern …
- bestenfalls verzögert erst im Jahr 2024 kommen wird,
- und dass die schlimmsten Auswirkungen für ländliche Krankenhäuser verhindert werden konnten.
Der bayerische Gesundheitsausschuss sowie die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern stimmen in vielen Kritikpunkten gegenüber der geplanten Krankenhausreform überein.
Diese Information ist soeben nahezu wortgleich als Pressemitteilung an die bayerische Presse verschickt worden. Pressemitteilung und Fotos finden Sie unter:
der beigefügten Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen wir:
1. Das Krankenhaustransparenzgesetz mit seinem irreführenden Transparenzregister wurde im Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer Vorschaltfinanzierung der angeschlagenen Krankenhäuser auf .