Region: Bayern
Gesundheit

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

29.11.2023, 17:36

Die bayerische Staatskanzlei antwortet im Auftrag von Ministerpräsident Dr. Markus Söder

Guten Abend verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

jetzt antwortet der Bürgerservice der Bayerischen Staatskanzlei im Auftrag von Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf unsere bayerische Petition.

Wir werden langsam ernst genommen.

Herzliche Glückwunsch an alle Unterzeichner.

Ihre Petitionsleitung

--- Weitergeleitete Nachricht ---
Betreff: Ihre Nachricht vom 21.11.2023; Az.: GK4-A0140-2023/3420
Datum: Wed, 29 Nov 2023 16:15:09 +0000
Von: Buergerservice@stmgp.bayern.de
An: klaus_emmerich@gmx.de

Sehr geehrter Herr Emmerich,



haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2023. Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, hat uns als zuständiges Fachressort gebeten, Ihnen zu antworten.



Eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und ein guter Zugang zu dieser ist auch dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein wichtiges Anliegen.



Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) des Bundes wird aus bayerischer Sicht dem selbstgesetzten Anspruch nicht gerecht. Die Beurteilung der Qualität der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen ist ein äußerst komplexes Unterfangen. Eine schlichte Aneinanderreihung von Daten trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Hinsichtlich der Levelzuordnung hegt Bayern, vor allem wegen der damit verbundenen Steuerungswirkung, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht große Bedenken. Denn die Krankenhausplanungshoheit der Länder beinhaltet vor allem die Entscheidung darüber, wie und nach welchen Kriterien Krankenhäuser unterschiedlichen Versorgungsstufen zugeordnet werden.



Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde, wie Sie wissen, am 24. November 2023 im Bundesratsplenum behandelt. Bayern hat sich im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhaustransparenzgesetz von Anfang an mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Gesetz auf eine verständliche Information für die Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet wird, mit machbarem bürokratischen Aufwand für die Krankenhausträger einhergeht und keine Fehlallokationen von Patientenströmen nach sich zieht.

Im Rahmen der Plenarbehandlung im Bundesrat hat auch Frau Staatsministerin Judith Gerlach, MdL, die wesentlichen bayerischen Kritikpunkte gegen das Gesetz nochmals eindringlich vorgebracht. Bei der Abstimmung haben die Bundesländer im Rahmen der Plenarsitzung des Bundesrates mit Mehrheit dafür gestimmt, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hier besteht nunmehr nochmals die echte Chance und aus bayerischer Sicht auch die Erwartung zur substantiellen Verbesserung des Gesetzes.



Seien Sie versichert, dass sich Bayern in diesem Sinn auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich einbringen wird.



Mit freundlichen Grüßen



Ihr

Team Bürgerservice im

Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Haidenauplatz 1
81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Tel.: +49 89 95414-0
mailto: poststelle@stmgp.bayern.de


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