Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung

105.010 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Wir fordern: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. fortbildend (dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht!) ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sämtliche private Musikschulen, die Tanzpädagogik und viele weitere Bereiche der kulturellen Bildung wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastisch leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein!

Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung!
Kulturelle Bildung dient dem Gemeinwohl und ist im Sinne des Rechts auf Bildung unter allen Umständen umfassend zu schützen, zu fördern und muss erschwinglich für die Gesamtbevölkerung sein.

Gleichzeitig müssen Menschen, die diese Bildungsleistung ermöglichen, selbstverständlich ausreichend Gewinn erzielen, um davon leben zu können.
In keinem Fall dürfen hierbei selbstständig Lehrende, die unsere Bildungslandschaft zu einem großen Teil tragen und deren Vielfalt gewährleisten, in irgendeiner Weise gesetzlich benachteiligt werden.

Laut EU-Richtlinie ist Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien (Artikel 132 der MwStSystRL). Das schließt die Erziehung von Kindern & Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung sowie alle mit den oben genannten eng verbundenen Leistungen mit ein - also jeden Unterricht, der sich auf Inhalte von Schul- und Hochschulunterricht bezieht.

Die Einschätzung, was Bildungsleistung ausmacht, kann dabei niemals von einer Finanzverwaltung getroffen werden. Dies bedarf immer der qualifizierten Beurteilung durch mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.

Deshalb schließe ich mich den Forderungen des von rund 35 Verbänden und Initiativen unterzeichneten Positionspapiers an (darunter der Deutsche Tonkünstlerverband, der Deutsche Musikrat, der Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen uvm.), dass qualifizierter Musikunterricht grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleibt.

Diese Umsatzsteuerfreiheit muss selbstverständlich auch für alle anderen kulturellen Bildungsbereiche, wie künstlerischer Tanzunterricht, Weiterbildung und generell alle Bildungsleistungen, die der Entwicklung kommunikativer Kompetenzen zu Gute kommen, gelten.

Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss entsprechend der Vorgaben und Forderungen der EU angepasst und in optimierter Version erhalten werden.

Begründung

Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielfältige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Kultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Bereits am 16. August wurde der Regierungsentwurf an den Bundesrat übergeben.
Ab September 2024 soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden.
Damit die Abgeordneten auf die großen Unklarheiten im Regierungsentwurf mitsamt den besorgniserregenden, weitreichenden bildungspolitischen Folgen aufmerksam gemacht werden, ist es enorm hilfreich die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises persönlich zu kontaktieren.

Argumentationsbasis liefern der Petitionstext selbst, das Positionspapier wie auch die Pressemitteilungen der verschiedenen Verbände und Initiativen:
Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Das Positionspapier, dessen Forderungen ich unterstütze, findet sich unter folgender Internetadresse:

https://bdg-online.org/wp-content/uploads/2024/08/240723_BAGSV_Positionspapier_UmSt-Befreiung.pdf

Außerdem möchte ich auf das Positionspapier der Therapieverbände SG, DGSF und Systemischer Verbund aufmerksam machen, dass sich den Forderungen anschließt.
attachmentdata103514.pdf (idw-online.de)

Den Regierungsentwurf finden Sie unter anderem auf der Seite des DTKV unter folgender Internetadresse:

https://tonkuenstlerverband.de/media/2024-06-04_regierungsentwurf_eines_jahressteuergesetzes_2024_stand_2024-06-04.pdf

Einen alternativen und ausführlich begründeten Gesetzesvorschlag, der Bildung umfassend und europarechtskonform von der Umsatzsteuer befreit und dabei Rechtsunsicherheiten und neuer Bürokratisierung entgegen zu wirken vermag, finden sie unter folgendem Link als PDF-Datei:

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:73127834-b97f-404b-9543-e9896be17add

Dieser alternative Gesetzesvorschlag wurde von Herr Hans-Jürgen Werner (Justiziar DTKV e.V) und Herr Dr. Joachim Wenzel (Institutionsleitungsmitglied des ifs Essen) verfasst.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Petitionsrecht in Deutschland nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).
Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.

Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. verweisen:
werner-bonn@t-online.de
Für Fragen im Bereich "Fortbildung" wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Wenzel (Mitglied der Institutionsleistung des ifs):
j.wenzel@ifs-essen.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Saskia Saegeler aus Ditzingen
Frage an den Initiator

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.07.2024
Petition endet: 21.09.2024
Region: Deutschland
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    es kommt nicht allzu oft vor, dass eine Koalition auseinanderbricht. Umso wichtiger, dass noch vor drei Wochen diese Koalition im Bundestag der Petition zum Großteil zugestimmt hat. Und nicht nur das: Tim Klüssendorf (SPD), der sich der Petition vor kurzem bei der Übergabe annahm, brachte die 105.010 Unterschriften sogar direkt mit ans Rednerpult im Plenum des Bundestages.

    Die Rede von Klüssendorf haben wir daher nochmal in einen Social Media Post verwandelt. Der Bundestag hat der Petition zur Umsatzsteuerbefreiung von Musik- und Tanzschulen schon zugestimmt, nun liegt es am Bundesrat, das zu bestätigen - die Beratungen darüber beginnen heute!

    Damit das Thema in diesen turbulenten Zeiten weiterhin in der Öffentlichkeit... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    in der vergangenen Woche sind die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 im Bundestag abgeschlossen worden und ich möchte Ihnen in einem kurzen Überblick darstellen, was wir gemeinsam bereits erreicht haben:

    -Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz wird in an EU-Recht angepasster Form beibehalten.
    Damit obliegt die Einschätzung von Bildungsleistungen wie außerschulisch erbrachtem Musikunterricht auch in Zukunft den mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.
    -Die Verengung der Bescheinigung auf Leistungen (wie es im Instrumental- und Vokalunterricht vorgesehen war), die allein auf einen Beruf oder eine Aufnahmeprüfung vorbereiten, wurde erweitert:
    Ab 2025... weiter

Die vielfachen positiven Wirkungen des Musizierens und Singens fördern den Menschen in seiner Gesamtheit: geistige und kognitive Fähigkeiten, Sozialkompetenz, psychische und körperliche Gesundheit. Dies kommt u.a. auch der Arbeitsleistung der Menschen zugute. Musikalische Weiterbildung darf deshalb kein Privileg der Besserverdienenden werden sondern sollte allen Menschen finanziell und zeitlich möglich sein.

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