Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Landtag von Baden-Württemberg sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Landtag von Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Unbeantwortet (123) 86,6% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (9) 6,3% |
Ich lehne ab (7) 4,9% |
Keine Stellungnahme (3) 2,1% |
4% unterstützen einen Antrag im Parlament.
4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die frühkindliche Bildung ist wegweisend für den weiteren Lebensweg eines Menschen. Eine qualitativ hochwertige Betreuung führt zu einer langfristigen Verbesserung der Bildungschancen, als auch zu einer enormen Entlastung betroffener Eltern und der Gesellschaft im Ganzen. Dieser Vorzug darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Die qualitativ hochwertige und gebührenfreie Kita ist daher ein wichtiges Ziel.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 11.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Für uns steht der Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung an erster Stelle. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verhandelt in Höhe von ca. 80 Mio. Euro. Darin beinhaltet ist u.a. eine höhere Landesbeteiligung an den Betriebskosten und weitere Qualitätsverbesserungen wie den Ausbau der Sprachförderung weiter ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern
(Details - s. Anlage PM Pakt für gute Bildung und Betreuung vom 26.07.2018).
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württembergs unterschiedlich.
Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Mittlerweile wird aber in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge.
Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen.
Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro.
Als einen ersten Schritt in Richtung gebührenfreie Kita wäre laut Bertelsmann-Stiftung denkbar, dass zunächst alle Eltern unterhalb der Armutsgrenze sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren befreit werden. Das alleine würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.
AfD, zuletzt bearbeitet am 05.10.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
"Kindergärten erfüllen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Entwicklung von Kindern. Daher begrüßen wir einen kostenfreier Kindergartenplatz für Kindern ab 3 Jahre. Die Ungerechtigkeit dieser großzügigen Sozialleistung in den Nehmerländern kann den Eltern in den Geberländer nicht mehr vermittelt werden. Wir fordern generell, Prioritäten wieder anders zu setzen. Die Entlastung von Familien steht ganz vorne auf unserer Agenda. Kostenlose Kita-Plätze sind hier nur der Anfang."
Diesen Beitrag haben wir für den Staatsanzeiger verfasst. Er entspricht der Position des Arbeitskreises Soziales.
SPD, zuletzt bearbeitet am 04.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Bei den HH-Beratungen 18/19 hatte die SPD Fraktion den Einstieg in die Gebührenfreiheit mit 120 Mio. HH-Ansatz gefordert. Der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Für mich gehören der Ausbau der frühkindlichen Betreuungsplätze, die Steigerung der Qualität, die Fachkräfteoffensive und die Gebührenfreiheit wie ein Kleeblatt zusammen: denn frühkindliche Bildung kann nur gelingen, wenn wir diese Ziele - die eigentlich Familien, Kommunen und Landespolitik einigen - nicht gegeneinander ausspielen sondern gemeinsam verfolgen. Schon bei der letzten Haushaltsberatung gab es einen Antrag der SPD zum Einstieg in die Gebührenfreiheit. Mehr dazu u.a. unter www.daniel-born.de/meldungen/wahlkreis-schwetzingen-nur-born-stimmt-fuer-gebuehrenfreie-kitas/. Auch im Positionspapier der SPD-Fraktion steht die gebührenfreie Kita als Ziel aufgeführt. Leider bewegt sich die Landesregierung noch nicht in die richtige Richtung (www.spd-landtag-bw.de/daniel-born-es-ist-eine-schlechte-nachricht-dass-die-gebuehrenfreiheit-und-damit-die-entlastung-junger-familien-gruen-schwarz-nicht-mal-eine-ueberlegung-wert-ist/). Darum finde ich es wichtig, dass mit dieser Petition unser gemeinsames Ziel "Beste Bildung ab der Kita gebührenfrei" noch weitere gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit erhält.
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.10.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD fordert die Entlastung von Familien und will zugleich deutlich in Qualität und die Ausweitung von Betreuungszeiten investieren. Eine gute, kostenlose Kita mit ausreichenden Plätzen ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Kinder in unserer Gesellschaft.
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Wir Sozialdemokraten setzen uns für einen Einstieg in eine gebührenfreie Kinderbetreuung ein. Es verwundert nicht, dass uns Rheinland-Pfalz unter Führung der SPD hier voraus ist.
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Meine Kolleginnen und Kollegen und ich fordern als SPD-Landtagsfraktion seit langem den Einstieg in die Gebührenfreiheit für Kindertagesstätten.
Wir wissen, dass gute Bildung bereits im Kleinkindalter beginnt. In unserem Positionspapier „Frühkindliche Bildung“ benennen wir drei Handlungsfelder für Baden-Württemberg:
• Gebührenfreiheit
Wir fordern von der grün-schwarzen Landesregierung den sofortigen Einstieg in die Gebührenfreiheit, damit Familien finanziell entlastet werden.
• Ausbau der Betreuungskapazitäten
Um mehr pädagogische Fachkräfte für frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten, müssen mehr Ausbildungsplätze und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen sowie eine finanzielle Besserstellung der Angestellten erreicht werden.
• Qualitätsentwicklung
Nur wenn landesweit verbindliche Standards und eine bessere individuelle Förderung vereinbart werden, kann eine bessere Qualität der Betreuung in den Kitas sichergestellt werden.
Mehr Informationen zu unserer Position unter:
www.spd-landtag-bw.de/spd-will-gebuehrenfreie-kitas-und-mehr-qualitaet/
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.09.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Für uns steht der Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung an erster Stelle. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verhandelt in Höhe von ca. 80 Mio. Euro. Darin beinhaltet ist u.a. eine höhere Landesbeteiligung an den Betriebskosten und weitere Qualitätsverbesserungen wie den Ausbau der Sprachförderung weiter ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern
(Details - s. u. PM Pakt für gute Bildung und Betreuung vom 26.07.2018).
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württemberg.
Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Mittlerweile wird aber in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge.
Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen.
Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro.
Als einen ersten Schritt in Richtung gebührenfreie Kita wäre laut Bertelsmann-Stiftung denkbar, dass zunächst alle Eltern unterhalb der Armutsgrenze sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren befreit werden. Das alleine würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.
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Pakt für gute Bildung und Betreuung – gemeinsam für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Förderung in der frühen Kindheit ist entscheidend für späteres erfolgreiches Lernen
Wie bedeutend Bildung in der frühen Kindheit ist, das zeigen die Ergebnisse der Bil-dungsforschung unisono. „Je früher und intensiver Kinder gefördert werden, desto besser gelingt ihnen der Übergang in die Grundschule und später in die weiterführen-de Schule. Eine qualitativ hochwertige Förderung ist das Fundament für ein späteres erfolgreiches Lernen in der Schule. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wol-len wir die Qualität der frühkindlichen Bildung konsequent weiterentwickeln, um allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext, gute Startchancen zu ermögli-chen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Ziele des Pakts knüpfen damit nahtlos an das Qualitätskonzept für das Schulsystem an. „Wenn wir die Leis-tungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern wollen, müssen wir bereits in den Kitas ansetzen. Hier können wir Defizite ausgleichen und die Grundlagen für passgenaue Bildungsbiografien legen“, so Eisenmann.
Seit Herbst des vergangenen Jahres führt das Kultusministerium Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, den freien Trägern und der Kindertagespflege, mit dem Ziel, die frühkindliche Bildung und Betreuung sowohl qualitativ als auch quantita-tiv zu verbessern. „Wir haben jetzt eine grundsätzliche Verständigung über die ein-zelnen Punkte unseres Konzepts erzielt. Mit diesem positiven Ergebnis werden wir
nach der Sommerpause in die Detailverhandlungen gehen“, so Eisenmann. Das fi-nanzielle Gesamtvolumen des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll rund 80 Mil-lionen Euro umfassen.
„Forum frühkindliche Bildung“ soll Stellenwert auch institutionell abbilden
Teil des Konzepts des Kultusministeriums ist die Errichtung einer eigenen Einrichtung für die frühkindliche Bildung – das „Forum frühkindliche Bildung“. „Wir wollen den Stellenwert der frühkindlichen Bildung auch nach außen hin sichtbar machen und da-für auch zusätzliches Personal einsetzen“, sagt Ministerin Eisenmann. Zentrale Auf-gaben des Forums werden die Beratung und Begleitung der Träger sowie die Weiter-entwicklung und Sicherung der Qualitätsentwicklung nach landesweiten Standards sein. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbil-dung und dem Institut für Bildungsanalysen erfolgen. „Wie im Schulbereich müssen wir uns auch in der frühkindlichen Bildung stärker an wissenschaftlich fundierten Standards orientieren“, so Eisenmann. Auch der wissenschaftliche Beirat, der das Ministerium bei der Qualitätsentwicklung des Schulsystems begleitet, spricht sich für stärkere Verbindlichkeiten und eine Systematisierung in der frühkindlichen Bildung aus.
Das Konzept beinhaltet außerdem die folgenden sechs Punkte: eine Ausbildungsof-fensive für Fachkräfte, eine stärkere Unterstützung in der Inklusion, eine qualifizierte Sprachförderung, eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindergarten - Grundschu-le, eine Stärkung der Kindertagespflege sowie eine Evaluation des Orientierungsplans.
Kita-Leitungen brauchen Zeit
Über den Pakt hinaus beabsichtigt das Land, erstmalig in die Förderung der Lei-tungszeit in Kindertageseinrichtungen einzusteigen. Die Verhandlungspartner sind sich darüber einig, dass das Land sich beim Bund dafür einsetzen wird, zur Finanzierung der Leitungszeit die für qualitative Maßnahmen in Aussicht gestellten Bundes-mittel des Gute-Kita-Gesetzes einzusetzen. „Die Leitung einer Kindertageseinrichtung ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Die Leiterinnen und Leiter managen die Kita, führen das Personal und sind verantwortlich für Fördermaßnahmen, die Qualität und das Budget. Diese Aufgaben können sie nicht nebenher erledigen, sondern dafür brauchen sie Zeit“, betont Eisenmann.
Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte
Mit dem Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) zählt Baden-Württemberg in der frühkindlichen Bildung zu den Vorreitern in Deutschland. „Dieses Ausbildungsmodell ist der Schlüssel dafür, den steigenden Personalbedarf in den Kitas erfüllen zu können. Doch nicht alle Bewerberinnen und Bewerber können eine Erzieherausbildung beginnen, da nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Wir wollen deshalb gezielt Anreize für die Einrichtungsträger schaffen, um zusätzliche Aus-bildungsplätze zu gewinnen“, sagt Susanne Eisenmann. Für diese Ausbildungsoffen-sive sei angedacht, die Zahl der Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zunächst um ein Viertel zu erhöhen und im Endausbau eine Verdopplung anzustreben und den Trägern für einen befristeten Zeitraum dafür eine Ausbildungs-pauschale pro Platz und Monat in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Darüber hinaus werde das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen deutlich erhöhen.
Zusätzliche Unterstützung für Kitas bei inklusiver Betreuung
„Inklusion fängt nicht erst in der Schule an. Der Inklusionsgedanke ist ein Grundprin-zip in den Kitas. Um die Einrichtungen stärker bei der Inklusion zu unterstützen, wollen wir mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter einsetzen“, so Eisenmann. Diese sollen die Einrichtungen hinsichtlich ihrer inklusiven Konzeption und bei sonstigen Fragen beraten und unterstützen, aber auch das Personal weiterqualifizieren. Die konzeptionellen Überlegungen sehen vor, dieses Unterstützungssystem in allen Stadt- und Landkreisen einzurichten. Der Einstieg soll über eine Modellphase mit an-schließender Evaluation erfolgen. Es gehe hier nicht darum, Doppelstrukturen aufzubauen, sondern darum, eine sinnvolle Ergänzung zu erproben, so Eisenmann. „Teil des Pakts ist außerdem unsere Zusage an die Träger, für inklusive Kinder künftig den doppelten Förderzuschuss zu gewähren. Mit der so genannten Doppelzählung erfüllen wir eine langjährige Forderung der Trägerverbände“, sagt die Ministerin.
Verlässliche sprachliche und elementare Förderung
Ein Schwerpunkt des Pakts ist die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen. In den vergangenen Jahren wurde in den Einschulungsuntersuchungen bei circa 30 Prozent der Kinder ein intensiver Sprachförderbedarf festgestellt. „Diese Kinder brau-chen eine gezielte sprachliche Anregung und verbindliche Förderung“, so die Ministe-rin. Sprachkompetenz und Ausdrucksvermögen seien elementar für den Bildungserfolg aller Kinder. Das neue Konzept baut auf den bewährten Elementen des Landes-programms „Spatz“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zu-satzbedarf) auf. Damit werden sowohl das Bildungsangebot „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS), als auch die „intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) weitergeführt und finanziert. Darüber hinaus soll das neue Konzept auch die Entwick-lungsbereiche der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik sowie der sozial-emotionalen Verhaltensweisen umfassen. Teil des Konzepts ist außerdem ein ver-bindliches Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung, also circa ein Jahr vor der Einschulung. An diesem Gespräch sollen Eltern, Erziehe-rinnen und Erzieher, die Schule und bei Bedarf Vertreter des Gesundheitsamts gemeinsam über Fördermaßnahmen beraten und eine auf die individuellen Bedürfnisse des Kinds zugeschnittene Entscheidung bezüglich der Förderung treffen. Ebenfalls Teil des Pakts ist die Qualifizierung von Sprachförderkräften.
Kooperation Kita - Grundschule erleichtert den Übergang in die Schule
Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen der Kita und der Grundschule ermöglicht eine am individuellen Bedarf orientierte Entwicklungsförderung der Kinder und damit einen guten Übergang in die Schule. Seit dem Schuljahr 2012/13 erhält jede Grund-schule dafür eine Lehrerwochenstunde. „Der Übergang von der Kita in die Schule hat eine immens hohe pädagogische Bedeutung. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit intensivieren, indem wir den Kitas ebenfalls eine Stunde zur Verfügung stellen“, sagt die Kultusministerin. Um mit den Lehrkräften der Grundschule noch enger zu kooperieren, soll jede Kita eine Stunde zweckgebunden dafür erhalten. Dieser Schritt komme auch der Förderung im letzten Kindergartenjahr zugute und soll die wertvolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit den Grundschullehrkräften un-terstützen.
Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken
„Die Kindertagespflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Kin-derbetreuung. Eine finanzielle Stärkung der Tagespflegepersonen ist deshalb aus gutem Grund Teil des Pakts“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Das Land beabsichtigt gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden den Stundensatz für Tagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren um einen Euro auf 5,50 Euro pro Kind zu erhöhen. Die Erhöhung soll je zur Hälfte von den Kommunen und vom Land getragen werden. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren beteiligt sich das Land bereits heute in erheblichem Umfang an den Kosten der Kindertagespflege: 68 Prozent der Ausgaben pro Kind trägt das Land hier über den kommunalen Finanzausgleich. „Gleichzeitig wollen wir auch die Kindertagespfle-ge in die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung einbeziehen und damit ihre eigenständige Rolle stärken“, so Eisenmann. Deshalb sei geplant, die finanziellen Leistungen an konkrete Qualitätsstandards zu knüpfen, wie beispielsweise an einen Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegepersonen, sofern kein deutscher Schulabschluss vorliegt. Des Weiteren ist geplant, die Qualifizierung wei-terzuentwickeln.
Orientierungsplan ist Grundlage und Kompass
Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist der baden-württembergische Orientierungsplan. Als ein Teil des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll überprüft werden, inwieweit die Ziele und die einzelnen Handlungsfelder umgesetzt werden und inwieweit der Orientierungsplan an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden muss. Auch die bereits dargestellten geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise in der Inklusion, bei der Sprachförderung oder bei der Kooperation Kita - Grundschule, sollen dabei in die Evaluation einbezogen werden.
„Die frühkindliche Bildung ist das Fundament für mehr Bildungsgerechtigkeit. Von ihrer Qualität hängen sowohl individuelle Bildungserfolge als auch ökonomische Wachstumschancen ab. Sie ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Her-ausforderung. Ich freue mich deshalb, mit allen Verhandlungspartnern im Land die bisherige konstruktive Zusammenarbeit fortsetzen zu können“, sagt Kultusministerin Eisenmann.
Pakt für gute Bildung und Betreuung
Finanzvolumen circa 80 Millionen Euro
Ausbildungsoffensive für Fachkräfte
rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau
Stärkung der Inklusion
rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau
Verlässliche sprachliche und elementare Förderung rund 3,5 Millionen Euro (zusätzlich zu den 27,5 Millionen Euro, die derzeit bereits für frühe Sprachförderung im Landeshaushalt zur Verfügung stehen)
Kooperation Kindergarten - Grundschule intensivieren
rund 7,7 Millionen Euro
Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken
rund 2,83 Millionen Euro
Frühkindliche Bildung institutionell aufwerten durch die Einrichtung des „Forum frühkindliche Bildung“
rund 1,1 Millionen Euro
Evaluation des Orientierungsplans rund 200.000 Euro
Einstieg in die Leitungszeit über Bundesmittel
Bundesmittel über das Gute-Kita-Gesetz
Zur Verbesserung der Kita-Qualität hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt, den Ländern über das Gute-Kita-Gesetz in den Jah-ren 2019 bis einschließlich 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Mittelverteilung wie folgt vorgesehen:
2019: 485 Millionen Bundesmittel 64 Millionen für Baden-Württemberg
2020: 985 Millionen Bundesmittel 130 Millionen für Baden-Württemberg
2021: 1,985 Milliarden Euro Bundesmittel 262 Millionen für Baden-Württemberg
2022: 1,985 Milliarden Euro Bundesmittel 262 Millionen für Baden-Württemberg
Frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg in Zahlen
Kindertageseinrichtungen insgesamt: 8.792, davon
in öffentlicher Trägerschaft: 3.691
in freier Trägerschaft: 5.101
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen
Kinder 0 - 3 Jahre: 76.748
Kinder 3 - 6 Jahre: 275.844
Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen
Kinder 0 - 3 Jahre: 24,6 Prozent
Kinder 3 - 6 Jahre: 94,7 Prozent
Betreute Kinder in der Kindertagespflege
Kinder 0 - 3 Jahre: 12.980
Kinder 3 - 6 Jahre: 3.913
Pädagogisches Personal in Kitas: 88.346, darunter Erzieher/innen: 60.535
Kindertagespflegepersonen: 6.683
Gruppengrößen in Kitas
U3: max. 10 Kinder sowie zwei Vollzeitfachkräfte während der Hauptbetreuungszeit
Ü3: von 20 Kindern in Ganztagsgruppen (bei durchschnittlich sieben Stunden Öffnungszeit mit mind. 2,3 Vollzeitfachkräfte) bis max. 28 Kindern in Halbtagsgruppen mit mind. 1,8 Vollzeitfachkräften.
Auszubildende in der Erzieherausbildung im Schuljahr 2017/18: insg. 10.421
darunter
PIA-Auszubildende: 3.926, darunter 15,6 Prozent männliche Auszubildende,
Auszubildende „klassische“ Erzieherausbildung: 6.495, darunter 11,9 Prozent männliche Auszubildende.
Finanzielle Unterstützung des Landes
Bei der Kleinkindbetreuung (U3) trägt das Land 68 Prozent der Betriebsausga-ben in Kitas und in der Kindertagespflege über das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die Beteiligung ist dynamisch entsprechend den betreuten Kindern und deren Betreuungszeiten. Die Förderung betrug im Jahr 2017 rund 824 Millionen Euro und wird 2018 voraussichtlich rund 932 Millionen Euro erreichen.
Zum Ausgleich der Kindergartenlasten erhalten die Gemeinden pauschale Zu-weisungen (nach FAG) in Höhe von 529 Millionen Euro pro Jahr.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.06.2019
Ich lehne ab.
Eine generelle Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg lehne ich ab. Aus meiner Sicht wäre dies nicht finanzierbar und würde zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Qualität der Betreuung führen.
Ich halte die Qualität der Kita-Betreuung für wichtiger als eine Gebührenfreiheit. Darüber hinaus ist ein weiterer Ausbau der Betreuungszeiten erforderlich. Auch dafür müssen finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Um unterschiedlichen Einkommenssituationen der Familien gerecht zu werden ist es bereits heute möglich, die Beiträge für die Kinderbetreuung sozial zu staffeln. Mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes wurde eine solche Staffelung bundesweit eingeführt. Eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung 2018 zeigt auch, dass eine Mehrheit der Eltern sogar bereit ist für mehr Qualität noch mehr zu bezahlen. Sogar unter armen Familien zeigt sich dieser Wunsch nach mehr Qualität statt nach weniger Kosten (vgl. Bertelsmann Stiftung - ElternZoom 2018, S. 15).
Die Betreuung durch Fachkräfte ist elementar für die frühkindliche Bildung. Im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung werden insgesamt rund 80 Mio. Euro für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Ein wesentlicher Teil der Mittel – nämlich im Endausbau rund 31 Mio. Euro - kommt einer Offensive für Fachkräfte zugute. Das Land unterstützt dabei die Kindergartenträger bei der Schaffung von Plätzen für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Pro Ausbildungsplatz und Monat können die Träger ab 1. September 2019 100 Euro Zuschuss vom Land erhalten, wenn sie die Zahl der PiA-Plätze um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Werden sogar 50 Prozent mehr PiA-Plätze angeboten, steigert sich der Zuschuss auf 200 Euro pro Platz und Monat.
Darüber hinaus verbessern wir mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung die sprachliche und elementare Förderung. Zum Beispiel soll künftig ein verbindliches Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung stattfinden. Darüber hinaus wird im Moment ein neues Förderkonzept erarbeitet. Schließlich sollen mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes die Kita-Leitungen mit mehr Zeit für Leitungsaufgaben unterstützt werden. Auch dies kommt der Qualität in der Betreuung zu Gute.
Eine Abschaffung der Kita-Gebühren würde nach Angaben des Städtetags rund 700 Millionen Euro jährlich kosten. Dies ist ohne Abstriche bei der Qualität nicht finanzierbar und deswegen aus Sicht der CDU der falsche Weg. Wie bereits beschrieben kann mit gestaffelten Beiträgen bereits jetzt ausreichend auf die Einkommenssituation der Eltern eingegangen werden.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 08.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP/DVP
Ich lehne ab.
Die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine Leitungszeit für Einrichtungsleitungen und eine bessere Bezahlung der Tageseltern – all diese notwendigen Qualitätsverbesserungen im frühkindlichen Bereich haben aus unserer Sicht Priorität gegenüber einer Gebührenfreiheit. Wichtig erscheinen uns dagegen soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags. Wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen, muss es eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung geben.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 04.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP/DVP
Ich lehne ab.
Die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine Leitungszeit für Einrichtungsleitungen und eine bessere Bezahlung der Tageseltern – all diese notwendigen Qualitätsverbesserungen im frühkindlichen Bereich haben aus unserer Sicht Priorität gegenüber einer Gebührenfreiheit. Wichtig erscheinen uns dagegen soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags. Wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen, muss es eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung geben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.10.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Eine generelle Gebührenbefreiung würde bedeuten, dass die Kommunen die gesamten Kosten alleine tragen müssten. Die Folge wäre bei finanzschwachen Kommunen, dass sie, um die erforderliche Zahl vom Kita-Plätzen vorzuhalten, bei der Ausstattung sparen werden. Als weitere Folge werden gut verdienende Eltern ihre Kinder nicht mehr in öffentliche, sondern nur noch in private, gebührenpflichtige Kindertageseinrichtungen schicken, wo sie höhere Standards antreffen. Richtig wäre es dagegen, dass die Kommunen Mittel bereithalten, um für bedürftige Eltern die Gebühren abzusenken oder eine Befreiung im Einzelfall zu erteilen.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 27.09.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP/DVP
Ich lehne ab.
Die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine Leitungszeit für Einrichtungsleitungen und eine bessere Bezahlung der Tageseltern – all diese notwendigen Qualitätsverbesserungen im frühkindlichen Bereich haben aus unserer Sicht Priorität gegenüber einer Gebührenfreiheit. Wichtig erscheinen uns dagegen soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags. Wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen, muss es eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung geben.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 26.09.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP/DVP
Ich lehne ab.
Die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine Leitungszeit für Einrichtungsleitungen und eine bessere Bezahlung der Tageseltern – all diese notwendigen Qualitätsverbesserungen im frühkindlichen Bereich haben aus unserer Sicht Priorität gegenüber einer Gebührenfreiheit. Wichtig erscheinen uns dagegen soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags. Wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen, muss es eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung geben.
FDP/DVP, zuletzt bearbeitet am 24.09.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP/DVP
Ich lehne ab.
Die Verstärkung der Sprachförderung, der noch immer nicht verbindliche Orientierungsplan, eine Leitungszeit für Einrichtungsleitungen und eine bessere Bezahlung der Tageseltern – all diese notwendigen Qualitätsverbesserungen im frühkindlichen Bereich haben aus unserer Sicht Priorität gegenüber einer Gebührenfreiheit. Wichtig erscheinen uns dagegen soziale Regelungen hinsichtlich des Beitrags. Wenn Eltern nicht über die entsprechenden Mittel verfügen, muss es eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung geben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 04.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Stellungnahme.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Für uns GRÜNE steht nach dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze in den letzten Jahren nun die Qualität der Betreuung im Vordergrund. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung in Höhe von ca. 80 Mio. Euro verhandelt, der wichtige Weichen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Teilhabe für alle Kinder stellt. Wir senden damit auch ein klares Signal an die Erzieherinnen und Erzieher im Land: Gute Bildung ist uns etwas wert! Wir investieren massiv in mehr Personal und bessere Rahmenbedingungen für die Fachkräfte sowie zusätzliche Maßnahmen zur Sprachförderung und die Inklusion. Der Pakt für gute Bildung und Betreuung umfasst
• ein Ausbildungsoffensive für Fachkräfte mit rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau;
• die Stärkung der Inklusion mit rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau;
• eine verlässliche sprachliche und elementare Förderung mit rund 3,5 Millionen Euro, zusätzlich zu den 27,5 Millionen Euro, die derzeit bereits für frühe Sprachförderung im Landeshaushalt zur Verfügung stehen;
• eine Intensivierung der Kooperation Kindergarten – Grundschule, die mit rund 7,7 Millionen Euro hinterlegt ist;
• die finanziell und qualitativ Stärkung der Kindertagespflege mit rund 2,83 Millionen Euro;
• die institutionelle Aufwertung der Frühkindlichen Bildung durch die Einrichtung des „Forum frühkindliche Bildung“, das mit rund 1,1 Millionen Euro hinterlegt ist;
• die Evaluation des Orientierungsplans mit rund 200.000 Euro und
• der Einstieg in die Leitungszeit über Bundesmittel.
Der Orientierungsplan ist für die kontinuierliche Begleitung der Bildungsbiografie der Kinder maßgeblich und gibt die Qualitätskriterien vor. Die geplante Evaluierung und Weiterentwicklung begrüßen wir, beispielsweise mit Blick auf naturpädagogische Inhalte. Die Einrichtungsleitungen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Orientierungsplans und somit bei der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb muss die Leitungsfreistellung ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung sein. Hier benötigen wir schnell klare und verbindliche Ansagen, was der Bund finanziell beisteuert.
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württemberg unterschiedlich. Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen. Mittlerweile werden in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge. Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen. Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro. Selbst die Befreiung aller Eltern unterhalb der Armutsgrenze, sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren, würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Stellungnahme.
Kitas sind wichtige Bildungseinrichtungen für Kinder. Sie sorgen für mehr Chancengerechtigkeit und für bessere Bildungschancen. Langfristig sind gebührenfreie Kitas auch aus meiner Sicht ein wichtiges Ziel.
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren. Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinen Einfluss. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Land Baden-Württemberg seine Kommunen im Ländervergleich finanziell sehr gut ausstattet.
In nahezu jeder Kommune werden mittlerweile die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Ein-kommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder nur geringe Beiträge. Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist. In Karlsruhe, der Stadt meines Wahlkreises, setzt sich der Gemeinderat derzeit dafür ein, über ein Stufenkonzept beitragsfreie Kitas auf den Weg zu bringen. Dies begrüße ich ausdrücklich.
Für uns GRÜNE im Land haben aktuell der weitere, bedarfsgerechte Ausbau und die Qualitätssteigerung der Kitas als Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Priorität. Eine hochwertige frühkindliche Bildung ist wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Durch den „Pakt für Familien“ konnten wir in Baden-Württemberg in der letzten Legislaturperiode schon erreichen, dass die finanzielle Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung erheblich ausgebaut wurde. Der kürzlich geschlossene Pakt für „gute Bildung und Betreuung“ stellt nun zusätzlich wichtige Weichen für noch mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, für mehr Bildungsgerechtigkeit und für mehr Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen Leben.
Insgesamt umfasst der „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ rund 80 Millionen Euro und beinhaltet folgende Maßnahmen:
• eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte (rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau): Die Zahl der Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) wird zu-nächst um ein Viertel erhöht. Im Endausbau ist eine Verdopplung angedacht. Den Trägern soll für einen befristeten Zeitraum dafür eine Ausbildungspauschale pro Platz und Monat in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Darüber hinaus wird das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen deutlich erhöhen.
• Kindergartenförderung: Ergänzend zu den aufwachsenden Bundesmitteln aus dem geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ erhöhen Land und Kommunen die Mittel für die Kindergartenförderung im Finanzausgleich. Einschließlich Bundesmittel wächst die Kindergartenförderung nach § 29b FAG damit ab 2019 stufenweise von 529 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro im Jahr 2021 an.
• Zusätzliche Unterstützung für Kitas bei inklusiver Betreuung (rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau): mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter sollen die Einrichtungen hinsichtlich ihrer inklusiven Konzeption und bei sonstigen Fragen beraten und unterstützen, aber auch das Personal weiterqualifizieren. Der Einstieg soll über eine Modellphase mit anschließender Evaluation erfolgen. Teil des Pakts ist außerdem unsere Zusage an die Träger, für Kinder mit Behinderung künftig den doppelten Förderzuschuss zu gewähren.
• Verlässliche sprachliche und elementare Förderung (rund 3,5 Millionen Euro): Das neue Konzept baut auf den bewährten Elementen des Landesprogramms „Spatz“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) auf. Damit werden sowohl das Bildungsangebot „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS), als auch die „intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) weitergeführt und finanziert. Darüber hinaus soll das neue Konzept auch die Entwicklungsbereiche der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik sowie der sozial-emotionalen Verhaltensweisen umfassen. Teil des Konzepts ist außerdem ein verbindliches Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung, also circa ein Jahr vor der Einschulung.
• bessere Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule (rund 7,7 Millionen Euro): Der Übergang von der Kita in die Schule hat eine immens hohe pädagogische Bedeutung. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit intensivieren, indem wir den Kitas ebenfalls eine Anrechnungsstunde für diese Arbeit zur Verfügung stellen.
• Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken (rund 2,83 Millionen Euro): Die Kindertagespflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Kinderbetreuung. Wir werden den Stundensatz für Tagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren um einen Euro auf 5,50 Euro pro Kind erhöhen. Die Leistungen sind an konkrete Qualitätsstandards geknüpft, wie beispielsweise an einen Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegepersonen und weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
• Weiterentwicklung des Orientierungsplans (rund 200.000 Euro): Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist der baden-württembergische Orientierungsplan. Als ein Teil des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll überprüft werden, inwieweit die Ziele und die einzelnen Handlungsfelder umgesetzt werden und inwieweit der Orientierungsplan an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden muss.
• Einstieg in die Leitungszeit (über Bundesmittel im Gute-Kita-Gesetz): Über den Pakt hinaus wollen wir erstmalig in die Förderung der Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen einsteigen. Die Einrichtungsleitungen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Orientierungsplans und somit bei der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb muss die Leitungsfreistellung ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung sein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.09.2018
Keine Stellungnahme.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Für uns steht der Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung an erster Stelle. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verhandelt in Höhe von ca. 80 Mio. Euro. Darin beinhaltet ist u.a. eine höhere Landesbeteiligung an den Betriebskosten und weitere Qualitätsverbesserungen wie den Ausbau der Sprachförderung weiter ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern. (Details - s. u. PM Pakt für gute Bildung und Betreuung vom 26.07.2018).
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württembergs unterschiedlich.
Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Mittlerweile wird aber in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge.
Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen.
Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro.
Als einen ersten Schritt in Richtung gebührenfreie Kita wäre laut Bertelsmann-Stiftung denkbar, dass zunächst alle Eltern unterhalb der Armutsgrenze sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren befreit werden. Das alleine würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.
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