Volksvertreterin Jutta Niemann
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.09.2018
Keine Stellungnahme.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Für uns steht der Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung an erster Stelle. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verhandelt in Höhe von ca. 80 Mio. Euro. Darin beinhaltet ist u.a. eine höhere Landesbeteiligung an den Betriebskosten und weitere Qualitätsverbesserungen wie den Ausbau der Sprachförderung weiter ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern. (Details - s. u. PM Pakt für gute Bildung und Betreuung vom 26.07.2018).
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württembergs unterschiedlich.
Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Mittlerweile wird aber in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge.
Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen.
Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro.
Als einen ersten Schritt in Richtung gebührenfreie Kita wäre laut Bertelsmann-Stiftung denkbar, dass zunächst alle Eltern unterhalb der Armutsgrenze sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren befreit werden. Das alleine würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.