Volksvertreter Franz Untersteller
Landtag von Baden-Württemberg - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.11.2021
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 18.05.2019
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.09.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Für uns steht der Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung an erster Stelle. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verhandelt in Höhe von ca. 80 Mio. Euro. Darin beinhaltet ist u.a. eine höhere Landesbeteiligung an den Betriebskosten und weitere Qualitätsverbesserungen wie den Ausbau der Sprachförderung weiter ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern
(Details - s. u. PM Pakt für gute Bildung und Betreuung vom 26.07.2018).
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württemberg.
Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Mittlerweile wird aber in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge.
Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen.
Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro.
Als einen ersten Schritt in Richtung gebührenfreie Kita wäre laut Bertelsmann-Stiftung denkbar, dass zunächst alle Eltern unterhalb der Armutsgrenze sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren befreit werden. Das alleine würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.
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Pakt für gute Bildung und Betreuung – gemeinsam für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Förderung in der frühen Kindheit ist entscheidend für späteres erfolgreiches Lernen
Wie bedeutend Bildung in der frühen Kindheit ist, das zeigen die Ergebnisse der Bil-dungsforschung unisono. „Je früher und intensiver Kinder gefördert werden, desto besser gelingt ihnen der Übergang in die Grundschule und später in die weiterführen-de Schule. Eine qualitativ hochwertige Förderung ist das Fundament für ein späteres erfolgreiches Lernen in der Schule. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wol-len wir die Qualität der frühkindlichen Bildung konsequent weiterentwickeln, um allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext, gute Startchancen zu ermögli-chen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Ziele des Pakts knüpfen damit nahtlos an das Qualitätskonzept für das Schulsystem an. „Wenn wir die Leis-tungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern wollen, müssen wir bereits in den Kitas ansetzen. Hier können wir Defizite ausgleichen und die Grundlagen für passgenaue Bildungsbiografien legen“, so Eisenmann.
Seit Herbst des vergangenen Jahres führt das Kultusministerium Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, den freien Trägern und der Kindertagespflege, mit dem Ziel, die frühkindliche Bildung und Betreuung sowohl qualitativ als auch quantita-tiv zu verbessern. „Wir haben jetzt eine grundsätzliche Verständigung über die ein-zelnen Punkte unseres Konzepts erzielt. Mit diesem positiven Ergebnis werden wir
nach der Sommerpause in die Detailverhandlungen gehen“, so Eisenmann. Das fi-nanzielle Gesamtvolumen des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll rund 80 Mil-lionen Euro umfassen.
„Forum frühkindliche Bildung“ soll Stellenwert auch institutionell abbilden
Teil des Konzepts des Kultusministeriums ist die Errichtung einer eigenen Einrichtung für die frühkindliche Bildung – das „Forum frühkindliche Bildung“. „Wir wollen den Stellenwert der frühkindlichen Bildung auch nach außen hin sichtbar machen und da-für auch zusätzliches Personal einsetzen“, sagt Ministerin Eisenmann. Zentrale Auf-gaben des Forums werden die Beratung und Begleitung der Träger sowie die Weiter-entwicklung und Sicherung der Qualitätsentwicklung nach landesweiten Standards sein. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbil-dung und dem Institut für Bildungsanalysen erfolgen. „Wie im Schulbereich müssen wir uns auch in der frühkindlichen Bildung stärker an wissenschaftlich fundierten Standards orientieren“, so Eisenmann. Auch der wissenschaftliche Beirat, der das Ministerium bei der Qualitätsentwicklung des Schulsystems begleitet, spricht sich für stärkere Verbindlichkeiten und eine Systematisierung in der frühkindlichen Bildung aus.
Das Konzept beinhaltet außerdem die folgenden sechs Punkte: eine Ausbildungsof-fensive für Fachkräfte, eine stärkere Unterstützung in der Inklusion, eine qualifizierte Sprachförderung, eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindergarten - Grundschu-le, eine Stärkung der Kindertagespflege sowie eine Evaluation des Orientierungsplans.
Kita-Leitungen brauchen Zeit
Über den Pakt hinaus beabsichtigt das Land, erstmalig in die Förderung der Lei-tungszeit in Kindertageseinrichtungen einzusteigen. Die Verhandlungspartner sind sich darüber einig, dass das Land sich beim Bund dafür einsetzen wird, zur Finanzierung der Leitungszeit die für qualitative Maßnahmen in Aussicht gestellten Bundes-mittel des Gute-Kita-Gesetzes einzusetzen. „Die Leitung einer Kindertageseinrichtung ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Die Leiterinnen und Leiter managen die Kita, führen das Personal und sind verantwortlich für Fördermaßnahmen, die Qualität und das Budget. Diese Aufgaben können sie nicht nebenher erledigen, sondern dafür brauchen sie Zeit“, betont Eisenmann.
Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte
Mit dem Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) zählt Baden-Württemberg in der frühkindlichen Bildung zu den Vorreitern in Deutschland. „Dieses Ausbildungsmodell ist der Schlüssel dafür, den steigenden Personalbedarf in den Kitas erfüllen zu können. Doch nicht alle Bewerberinnen und Bewerber können eine Erzieherausbildung beginnen, da nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Wir wollen deshalb gezielt Anreize für die Einrichtungsträger schaffen, um zusätzliche Aus-bildungsplätze zu gewinnen“, sagt Susanne Eisenmann. Für diese Ausbildungsoffen-sive sei angedacht, die Zahl der Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zunächst um ein Viertel zu erhöhen und im Endausbau eine Verdopplung anzustreben und den Trägern für einen befristeten Zeitraum dafür eine Ausbildungs-pauschale pro Platz und Monat in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Darüber hinaus werde das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen deutlich erhöhen.
Zusätzliche Unterstützung für Kitas bei inklusiver Betreuung
„Inklusion fängt nicht erst in der Schule an. Der Inklusionsgedanke ist ein Grundprin-zip in den Kitas. Um die Einrichtungen stärker bei der Inklusion zu unterstützen, wollen wir mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter einsetzen“, so Eisenmann. Diese sollen die Einrichtungen hinsichtlich ihrer inklusiven Konzeption und bei sonstigen Fragen beraten und unterstützen, aber auch das Personal weiterqualifizieren. Die konzeptionellen Überlegungen sehen vor, dieses Unterstützungssystem in allen Stadt- und Landkreisen einzurichten. Der Einstieg soll über eine Modellphase mit an-schließender Evaluation erfolgen. Es gehe hier nicht darum, Doppelstrukturen aufzubauen, sondern darum, eine sinnvolle Ergänzung zu erproben, so Eisenmann. „Teil des Pakts ist außerdem unsere Zusage an die Träger, für inklusive Kinder künftig den doppelten Förderzuschuss zu gewähren. Mit der so genannten Doppelzählung erfüllen wir eine langjährige Forderung der Trägerverbände“, sagt die Ministerin.
Verlässliche sprachliche und elementare Förderung
Ein Schwerpunkt des Pakts ist die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen. In den vergangenen Jahren wurde in den Einschulungsuntersuchungen bei circa 30 Prozent der Kinder ein intensiver Sprachförderbedarf festgestellt. „Diese Kinder brau-chen eine gezielte sprachliche Anregung und verbindliche Förderung“, so die Ministe-rin. Sprachkompetenz und Ausdrucksvermögen seien elementar für den Bildungserfolg aller Kinder. Das neue Konzept baut auf den bewährten Elementen des Landes-programms „Spatz“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zu-satzbedarf) auf. Damit werden sowohl das Bildungsangebot „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS), als auch die „intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) weitergeführt und finanziert. Darüber hinaus soll das neue Konzept auch die Entwick-lungsbereiche der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik sowie der sozial-emotionalen Verhaltensweisen umfassen. Teil des Konzepts ist außerdem ein ver-bindliches Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung, also circa ein Jahr vor der Einschulung. An diesem Gespräch sollen Eltern, Erziehe-rinnen und Erzieher, die Schule und bei Bedarf Vertreter des Gesundheitsamts gemeinsam über Fördermaßnahmen beraten und eine auf die individuellen Bedürfnisse des Kinds zugeschnittene Entscheidung bezüglich der Förderung treffen. Ebenfalls Teil des Pakts ist die Qualifizierung von Sprachförderkräften.
Kooperation Kita - Grundschule erleichtert den Übergang in die Schule
Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen der Kita und der Grundschule ermöglicht eine am individuellen Bedarf orientierte Entwicklungsförderung der Kinder und damit einen guten Übergang in die Schule. Seit dem Schuljahr 2012/13 erhält jede Grund-schule dafür eine Lehrerwochenstunde. „Der Übergang von der Kita in die Schule hat eine immens hohe pädagogische Bedeutung. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit intensivieren, indem wir den Kitas ebenfalls eine Stunde zur Verfügung stellen“, sagt die Kultusministerin. Um mit den Lehrkräften der Grundschule noch enger zu kooperieren, soll jede Kita eine Stunde zweckgebunden dafür erhalten. Dieser Schritt komme auch der Förderung im letzten Kindergartenjahr zugute und soll die wertvolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit den Grundschullehrkräften un-terstützen.
Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken
„Die Kindertagespflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Kin-derbetreuung. Eine finanzielle Stärkung der Tagespflegepersonen ist deshalb aus gutem Grund Teil des Pakts“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Das Land beabsichtigt gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden den Stundensatz für Tagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren um einen Euro auf 5,50 Euro pro Kind zu erhöhen. Die Erhöhung soll je zur Hälfte von den Kommunen und vom Land getragen werden. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren beteiligt sich das Land bereits heute in erheblichem Umfang an den Kosten der Kindertagespflege: 68 Prozent der Ausgaben pro Kind trägt das Land hier über den kommunalen Finanzausgleich. „Gleichzeitig wollen wir auch die Kindertagespfle-ge in die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung einbeziehen und damit ihre eigenständige Rolle stärken“, so Eisenmann. Deshalb sei geplant, die finanziellen Leistungen an konkrete Qualitätsstandards zu knüpfen, wie beispielsweise an einen Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegepersonen, sofern kein deutscher Schulabschluss vorliegt. Des Weiteren ist geplant, die Qualifizierung wei-terzuentwickeln.
Orientierungsplan ist Grundlage und Kompass
Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist der baden-württembergische Orientierungsplan. Als ein Teil des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll überprüft werden, inwieweit die Ziele und die einzelnen Handlungsfelder umgesetzt werden und inwieweit der Orientierungsplan an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden muss. Auch die bereits dargestellten geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise in der Inklusion, bei der Sprachförderung oder bei der Kooperation Kita - Grundschule, sollen dabei in die Evaluation einbezogen werden.
„Die frühkindliche Bildung ist das Fundament für mehr Bildungsgerechtigkeit. Von ihrer Qualität hängen sowohl individuelle Bildungserfolge als auch ökonomische Wachstumschancen ab. Sie ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Her-ausforderung. Ich freue mich deshalb, mit allen Verhandlungspartnern im Land die bisherige konstruktive Zusammenarbeit fortsetzen zu können“, sagt Kultusministerin Eisenmann.
Pakt für gute Bildung und Betreuung
Finanzvolumen circa 80 Millionen Euro
Ausbildungsoffensive für Fachkräfte
rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau
Stärkung der Inklusion
rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau
Verlässliche sprachliche und elementare Förderung rund 3,5 Millionen Euro (zusätzlich zu den 27,5 Millionen Euro, die derzeit bereits für frühe Sprachförderung im Landeshaushalt zur Verfügung stehen)
Kooperation Kindergarten - Grundschule intensivieren
rund 7,7 Millionen Euro
Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken
rund 2,83 Millionen Euro
Frühkindliche Bildung institutionell aufwerten durch die Einrichtung des „Forum frühkindliche Bildung“
rund 1,1 Millionen Euro
Evaluation des Orientierungsplans rund 200.000 Euro
Einstieg in die Leitungszeit über Bundesmittel
Bundesmittel über das Gute-Kita-Gesetz
Zur Verbesserung der Kita-Qualität hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt, den Ländern über das Gute-Kita-Gesetz in den Jah-ren 2019 bis einschließlich 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Mittelverteilung wie folgt vorgesehen:
2019: 485 Millionen Bundesmittel 64 Millionen für Baden-Württemberg
2020: 985 Millionen Bundesmittel 130 Millionen für Baden-Württemberg
2021: 1,985 Milliarden Euro Bundesmittel 262 Millionen für Baden-Württemberg
2022: 1,985 Milliarden Euro Bundesmittel 262 Millionen für Baden-Württemberg
Frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg in Zahlen
Kindertageseinrichtungen insgesamt: 8.792, davon
in öffentlicher Trägerschaft: 3.691
in freier Trägerschaft: 5.101
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen
Kinder 0 - 3 Jahre: 76.748
Kinder 3 - 6 Jahre: 275.844
Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen
Kinder 0 - 3 Jahre: 24,6 Prozent
Kinder 3 - 6 Jahre: 94,7 Prozent
Betreute Kinder in der Kindertagespflege
Kinder 0 - 3 Jahre: 12.980
Kinder 3 - 6 Jahre: 3.913
Pädagogisches Personal in Kitas: 88.346, darunter Erzieher/innen: 60.535
Kindertagespflegepersonen: 6.683
Gruppengrößen in Kitas
U3: max. 10 Kinder sowie zwei Vollzeitfachkräfte während der Hauptbetreuungszeit
Ü3: von 20 Kindern in Ganztagsgruppen (bei durchschnittlich sieben Stunden Öffnungszeit mit mind. 2,3 Vollzeitfachkräfte) bis max. 28 Kindern in Halbtagsgruppen mit mind. 1,8 Vollzeitfachkräften.
Auszubildende in der Erzieherausbildung im Schuljahr 2017/18: insg. 10.421
darunter
PIA-Auszubildende: 3.926, darunter 15,6 Prozent männliche Auszubildende,
Auszubildende „klassische“ Erzieherausbildung: 6.495, darunter 11,9 Prozent männliche Auszubildende.
Finanzielle Unterstützung des Landes
Bei der Kleinkindbetreuung (U3) trägt das Land 68 Prozent der Betriebsausga-ben in Kitas und in der Kindertagespflege über das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die Beteiligung ist dynamisch entsprechend den betreuten Kindern und deren Betreuungszeiten. Die Förderung betrug im Jahr 2017 rund 824 Millionen Euro und wird 2018 voraussichtlich rund 932 Millionen Euro erreichen.
Zum Ausgleich der Kindergartenlasten erhalten die Gemeinden pauschale Zu-weisungen (nach FAG) in Höhe von 529 Millionen Euro pro Jahr.
Stellungnahme zur Petition G9 jetzt! - Baden-Württemberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 10.05.2018
Unbeantwortet
Franz Untersteller - Ausgeschieden | |
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Partei: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Fraktion: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Gewählt am: | 13.03.2016 |
Neuwahl: | 2021 |
Wahlkreis: | Stuttgart III |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Franz Untersteller |
Webseite: | https://www.franz-untersteller.de |
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