Volksvertreterin Andrea Bogner-Unden
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 04.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Stellungnahme.
Beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung, nur sollen wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Für uns GRÜNE steht nach dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze in den letzten Jahren nun die Qualität der Betreuung im Vordergrund. Denn eine hochwertige frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancen- und Leistungsgerechtigkeit.
Deshalb haben wir mit den Kommunen einen Pakt für gute Bildung und Betreuung in Höhe von ca. 80 Mio. Euro verhandelt, der wichtige Weichen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Teilhabe für alle Kinder stellt. Wir senden damit auch ein klares Signal an die Erzieherinnen und Erzieher im Land: Gute Bildung ist uns etwas wert! Wir investieren massiv in mehr Personal und bessere Rahmenbedingungen für die Fachkräfte sowie zusätzliche Maßnahmen zur Sprachförderung und die Inklusion. Der Pakt für gute Bildung und Betreuung umfasst
• ein Ausbildungsoffensive für Fachkräfte mit rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau;
• die Stärkung der Inklusion mit rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau;
• eine verlässliche sprachliche und elementare Förderung mit rund 3,5 Millionen Euro, zusätzlich zu den 27,5 Millionen Euro, die derzeit bereits für frühe Sprachförderung im Landeshaushalt zur Verfügung stehen;
• eine Intensivierung der Kooperation Kindergarten – Grundschule, die mit rund 7,7 Millionen Euro hinterlegt ist;
• die finanziell und qualitativ Stärkung der Kindertagespflege mit rund 2,83 Millionen Euro;
• die institutionelle Aufwertung der Frühkindlichen Bildung durch die Einrichtung des „Forum frühkindliche Bildung“, das mit rund 1,1 Millionen Euro hinterlegt ist;
• die Evaluation des Orientierungsplans mit rund 200.000 Euro und
• der Einstieg in die Leitungszeit über Bundesmittel.
Der Orientierungsplan ist für die kontinuierliche Begleitung der Bildungsbiografie der Kinder maßgeblich und gibt die Qualitätskriterien vor. Die geplante Evaluierung und Weiterentwicklung begrüßen wir, beispielsweise mit Blick auf naturpädagogische Inhalte. Die Einrichtungsleitungen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Orientierungsplans und somit bei der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb muss die Leitungsfreistellung ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung sein. Hier benötigen wir schnell klare und verbindliche Ansagen, was der Bund finanziell beisteuert.
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren – somit sind diese in jeder Kommune in Baden-Württemberg unterschiedlich. Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinerlei Einfluss, es liegt aber eine Empfehlung des Städtetags vor, dass 20% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen. Mittlerweile werden in nahezu jeder Kommune die Elternbeiträge sozial nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder geringe Beiträge. Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist.
Um ein Jahr im Regelkindergarten (3 bis 6 Jährige) kostenfrei anzubieten, müsste das Land 120 Mio. Euro zusätzlich an die Kommunen zahlen. Die bundesweiten Kosten für ein Jahr Beitragsfreiheit belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, d.h. für alle 3 Jahre dann 21,9 Mrd. Euro. Selbst die Befreiung aller Eltern unterhalb der Armutsgrenze, sowohl von Kita-Beiträgen als auch von den Zusatzgebühren, würde jährlich bundesweit 730 Mio. Euro kosten.