Volksvertreterin Bettina Lisbach
Landtag von Baden-Württemberg - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kita-Gebühren in Baden-Württemberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.10.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Stellungnahme.
Kitas sind wichtige Bildungseinrichtungen für Kinder. Sie sorgen für mehr Chancengerechtigkeit und für bessere Bildungschancen. Langfristig sind gebührenfreie Kitas auch aus meiner Sicht ein wichtiges Ziel.
Aktuell entscheiden die Träger der Einrichtung bzw. die Kommune selbst über die Höhe der Kita-Gebühren. Das Land hat auf die Höhe der Beiträge keinen Einfluss. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Land Baden-Württemberg seine Kommunen im Ländervergleich finanziell sehr gut ausstattet.
In nahezu jeder Kommune werden mittlerweile die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Ein-kommen und Kinderzahl, d.h. einkommensschwache Familien zahlen häufig gar keine oder nur geringe Beiträge. Außerdem können die Jugendämter die Gebühren übernehmen, wenn die Belastung nachweislich zu hoch ist. In Karlsruhe, der Stadt meines Wahlkreises, setzt sich der Gemeinderat derzeit dafür ein, über ein Stufenkonzept beitragsfreie Kitas auf den Weg zu bringen. Dies begrüße ich ausdrücklich.
Für uns GRÜNE im Land haben aktuell der weitere, bedarfsgerechte Ausbau und die Qualitätssteigerung der Kitas als Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Priorität. Eine hochwertige frühkindliche Bildung ist wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Durch den „Pakt für Familien“ konnten wir in Baden-Württemberg in der letzten Legislaturperiode schon erreichen, dass die finanzielle Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung erheblich ausgebaut wurde. Der kürzlich geschlossene Pakt für „gute Bildung und Betreuung“ stellt nun zusätzlich wichtige Weichen für noch mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, für mehr Bildungsgerechtigkeit und für mehr Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen Leben.
Insgesamt umfasst der „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ rund 80 Millionen Euro und beinhaltet folgende Maßnahmen:
• eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte (rund 36,2 Millionen Euro im Endausbau): Die Zahl der Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) wird zu-nächst um ein Viertel erhöht. Im Endausbau ist eine Verdopplung angedacht. Den Trägern soll für einen befristeten Zeitraum dafür eine Ausbildungspauschale pro Platz und Monat in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Darüber hinaus wird das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen deutlich erhöhen.
• Kindergartenförderung: Ergänzend zu den aufwachsenden Bundesmitteln aus dem geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ erhöhen Land und Kommunen die Mittel für die Kindergartenförderung im Finanzausgleich. Einschließlich Bundesmittel wächst die Kindergartenförderung nach § 29b FAG damit ab 2019 stufenweise von 529 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro im Jahr 2021 an.
• Zusätzliche Unterstützung für Kitas bei inklusiver Betreuung (rund 28,7 Millionen Euro im Endausbau): mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter sollen die Einrichtungen hinsichtlich ihrer inklusiven Konzeption und bei sonstigen Fragen beraten und unterstützen, aber auch das Personal weiterqualifizieren. Der Einstieg soll über eine Modellphase mit anschließender Evaluation erfolgen. Teil des Pakts ist außerdem unsere Zusage an die Träger, für Kinder mit Behinderung künftig den doppelten Förderzuschuss zu gewähren.
• Verlässliche sprachliche und elementare Förderung (rund 3,5 Millionen Euro): Das neue Konzept baut auf den bewährten Elementen des Landesprogramms „Spatz“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) auf. Damit werden sowohl das Bildungsangebot „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS), als auch die „intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) weitergeführt und finanziert. Darüber hinaus soll das neue Konzept auch die Entwicklungsbereiche der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik sowie der sozial-emotionalen Verhaltensweisen umfassen. Teil des Konzepts ist außerdem ein verbindliches Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung, also circa ein Jahr vor der Einschulung.
• bessere Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule (rund 7,7 Millionen Euro): Der Übergang von der Kita in die Schule hat eine immens hohe pädagogische Bedeutung. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit intensivieren, indem wir den Kitas ebenfalls eine Anrechnungsstunde für diese Arbeit zur Verfügung stellen.
• Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken (rund 2,83 Millionen Euro): Die Kindertagespflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Kinderbetreuung. Wir werden den Stundensatz für Tagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren um einen Euro auf 5,50 Euro pro Kind erhöhen. Die Leistungen sind an konkrete Qualitätsstandards geknüpft, wie beispielsweise an einen Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegepersonen und weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
• Weiterentwicklung des Orientierungsplans (rund 200.000 Euro): Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist der baden-württembergische Orientierungsplan. Als ein Teil des Pakts für gute Bildung und Betreuung soll überprüft werden, inwieweit die Ziele und die einzelnen Handlungsfelder umgesetzt werden und inwieweit der Orientierungsplan an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden muss.
• Einstieg in die Leitungszeit (über Bundesmittel im Gute-Kita-Gesetz): Über den Pakt hinaus wollen wir erstmalig in die Förderung der Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen einsteigen. Die Einrichtungsleitungen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Orientierungsplans und somit bei der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb muss die Leitungsfreistellung ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung sein.