11.771 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Landtag Brandenburg
Wir fordern unsere Volksvertreter des Landes Brandenburg auf, neben der Abschaffung der sozial ungerechten Straßenausbaubeiträge endlich auch die derzeit noch als sogenannte Erschließungsstraßen bezeichneten Straßenanlagen einzubeziehen und Erschließungsbeiträge abzuschaffen.
Im Falle der Anwendung von Regelungen in den Erschließungsbeitragssatzungen Brandenburger Kommunen werden in den meisten Fällen die Anlieger einschließlich deren Mieter mit bis zu 90 % der umlagefähigen Kosten, die immer über denen des Ausbaus liegen werden, beteiligt. Durch die staatlich erzwungene Mitfinanzierung der Straßensanierung von Sandstraßen und anderweitig befestigten Straßenanlagen über eine Art fiktiver Erschließung werden die Anlieger öffentlicher Straßen gesellschaftlich noch höher benachteiligt. Damit werden diese erst recht oft in finanzielle und teils existenzbedrohende Not gebracht. Und das obwohl auch diese Kategorie der Straßen unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge für die Bürger gehören. Eine Ausgrenzung der Erschließungsthematik aus weiteren Novellierungen bedeutet die Schaffung eines Zweiklassensystems und steht damit für Unrecht.
Im Übrigen: Erschließungsbeiträge sind ebenfalls Kommunalabgaben!
Auch Fiktive Erschließungsstraßen sind im kommunalen Eigentum (!) dem öffentlichen (!) Verkehr gewidmet, Anliegergrundstücke sind vollständig auf dem Stand der Technik erschlossen und verkehrsmäßig von allen Verkehrsteilnehmern über diese Straßen erreichbar. Seit vielen Jahrzehnten werden solche fiktiven Straßen gewohnheitsrechtlich genutzt, die Anlieger sorgen bereits für Regenentwässerung (Versickerung) auf ihrem Grundstück, Regenentwässerung auf öffentlichem Straßenland ist Aufgabe in Verantwortung der Öffentlichen Hand.
In der öffentlichen wie privaten Diskussion wird immer wieder auch der Begriff „Sandstraße“ synonym für diverse Erschließungsfälle genutzt. Auch die mit der Bauweise Makadam (3 Schichten mit jeweils unterschiedlich großen, gebrochenen und gut verdichteten Gesteinskörnungen u. in Fällen mit Teer) werden durch Kommunen über das Erschließungsbeitragsrecht einbezogen- die Absurdität der fiktiven Erschließung wird hier besonders deutlich!.
Tatsächliche Erschließung zum Zwecke eines neu zu gewinnenden Baugebietes innerhalb einer Kommune bleibt von dieser Petition unberührt.
Begründung
Beim Thema Straßenbau werden die Bürger in Deutschland mit zwei Varianten konfrontiert. Die Ausbaustraße und die Erschließungsstraße. In der öffentlichen Wahrnehmung ist noch häufig ein sehr konfuses Bild über den Unterschied bei der rechtlichen Handhabung was Einstufung und baurechtliche Handhabung anbelangt, festzustellen. Oft wird Straßenbau als übergeordneter Begriff für beide Arten zur Anwendung gebracht!
Geht es nach dem Stand der derzeitigen Meinungsbildung seitens der Regierungsverantwortung tragenden Politiker, sollen diese zwei Varianten unterschiedliche Behandlung bei der finanziellen Belastung der Anlieger erfahren. In beiden Fällen werden moderne, dem Stand heutiger Technik angepasste, Straßenanlagen avisiert. Immer öfter dürfen sie in beiden Varianten den Grad mitbestimmen. Eine weitere derzeit erkennbare Veränderung besteht darin, dass sich immer mehr Bundesländer dem öffentlichen Druck über die Direkte Demokratie beugen und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in deren Kommunalabgabengesetz novellieren. Diesbezüglich könnte auch noch in 2019 in unserem Bundesland Brandenburg Bewegung zu verzeichnen sein. Der parlamentarische Prozess im Ergebnis einer sehr erfolgreichen Volksinitiative ist derzeit am Start. Ergänzende, eingefügte Aktualisierung am 05.9.2019: Zwischenzeitlich mit dem "Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019" geregelt ! ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I-Gesetze-30. Jahrgang-Potsdam, den 20. Juni 2019-Nummer 36 )
Ganz anders sieht es im Fall der sogenannten Erschließung aus. Bei der Erschließung zeichnet sich derzeit folgendes Bild:
Die gesetzliche Grundlage für den Erschließungsbeitrag ist das Baugesetzbuch (BauGB)- BUNDESRECHT!
Aber! Das Erschließungsbeitragsrecht wird derzeit nur noch in 13 von 16 Bundesländern als Bundesrecht zur Anwendung gebracht. Es geht zurück auf das frühere Bundesbaugesetz (BBauG) aus dem Jahr 1961, das 1987 in Baugesetzbuch (BauGB) umbenannt wurde. Inzwischen wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder ÜBERTRAGEN. Bisher haben nur Baden-Württemberg, Berlin und Bayern das Erschließungsbeitragsrecht in Landesrecht auch wirklich ÜBERFÜHRT. Mit Änderungen zum Wohle der Anlieger haben es jedoch nur Bayern u. Baden-Württemberg versehen. Das kann das Land Brandenburg ebenfalls tun, wenn es für Gleichbehandlung nach dem Gerechtigkeitsprinzip einstehen will. Eine Daseinsvorsorge auf dem Rücken der Anlieger von sogenannten Sandstraßenfällen ist nicht länger hinzunehmen.
Es muss jetzt gehandelt werden! Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode befindet sich ein Gesetzentwurf für das Ausbauthema in der Lesung im Brandenburger Landtag. Wird die oben skizzierte Erschließungsthematik dabei nicht berücksichtigt, ist dem entschieden entgegen zu treten.
Die tatsächliche Erschließung bei neu zu errichtenden Orts- bzw. Stadtvierteln dient der Umwandlung von Bauland in Bauerwartungsland und ermöglicht erst die verkehrsmäßige und mediengerechte Erschließung der Anliegergrundstücke. Sie ist gesondert zu betrachten und nicht Gegenstand dieser Petition.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.04.2019
Petition endet:
31.08.2020
Region:
Brandenburg
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 01.12.2021Ich bitte um Nachsicht. Ich nahm gestern an, dass der geänderte Status der Petition
"Der Petition wurde nicht entsprochen"
in der Nachricht übernommen wird. Damit im Zusammenhang stehend war das gestern die abschließende Nachricht. Diesbezüglich hatte ich mich nicht klar ausgedrückt.
Allerdings steht auf der Internetseite der Petition "Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition".
Ich danke dem Team von openPetition, mich daran erinnert zu haben, Ihnen allen gegenüber mein Schlussfazit auch mitzuteilen.
BG
R. Skalla -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 30.11.2021Werte Unterstützer der Petition hier in Brandenburg aber auch außerhalb der Landesgrenzen!
Am 23.09.2020 hatten wir die Petition vor dem Brandenburger Landtag übergeben. Eine knappe Woche davor hatte sich die Landtagspräsidentin davon zurückgezogen, die Petition selbst entgegen zu nehmen. Die Brandenburger Regierungsfraktionen hatten ganze Arbeit geleistet! Die Freien Wähler im Hohen Haus hatten beständig für das Herabwürdigen der Petition auf diversen Wegen gesorgt. Das mündete sogar darin, dass Mitglieder der FW auf kommunaler Ebene ihr Kommen einen Tag vor der Übergabe abgesagt haben.
Wir konnten mit dem Grüppchen derer, die unser Anliegen stellvertretend für die 11.771 Unterstützenden in Potsdam vertreten haben, kein Gegengewicht darstellen.... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 13.06.2021Werte Unterstützer,
seit meiner letzten Nachricht an Sie sind mehr als 12 Wochen vergangen. Was hat sich in der Sache selbst getan?
Die Gruppe derer, die sich nochmals in einem als ‚Zuschrift‘ deklarierten persönlichen Schreiben an den Brandenburger Landtag gewandt hatten, bekam aus den bereits bekannten Textbausteinen eine entsprechende Antwort. Die Schreiben der Bürger (pl.) wurden dreist als Petition umgewidmet. Somit wurden diese nicht gesichert allen MdL zur Kenntnis gebracht, sondern nur den Mitgliedern des Petitionsausschusses! In diesem Ausschuss ist natürlich auch die Fraktion BVB / FW vertreten. Auswirkung unbekannt!
Dann gab es eine Volksinitiative von BVB / FW in Brandenburg zum Thema. Diese VI wurde ziemlich geräuschlos nach dem... weiter
Debatte
Hier ein Zitat von Herrn Scholz (Finanzminister): Der Bund sitzt auf 15 Milliarden und keiner will sie haben!!! "Es kann nicht sein, dass Investieren so kompliziert geworden ist", kritisierte Scholz und forderte Länder, Kommunen und Investoren auf: "Bitte nehmt das Geld!" Es stünden genügend ungenutzte Investitionsmittel beim Bund bereit.
Es ist nur gefordert, dass die Gemeinde mind. 10% übernehmen soll, sie kann auch mehr... Und zu guter Letzt, wer soll es am Ende bezahlen? Die Gemeinden können doch jetzt schon den notwendigen Straßenausbau nicht leisten, dessen Beitragspflicht das Land so generös hat wegfallen lassen. Wie sollen sie da noch für die Erschließung von Straßen aufkommen, wenn das Geld noch nicht mal für Kitas, Schulen und andere Infrastruktur reicht?