Das im Grunde faktisch den massiven Wahlbetrug um die Sept. 2013 Wahlen beweist und Politik & Medien jetzt in Bedrängnis bringt - weil einerseits bis heute die eigenen Landsleute von den Medien nichts erfahren haben und andererseits die Politik dem Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, wie das Urteil im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden auszusehen hat.
Zudem hat auch noch der durch den Verfassungsgerichtshof verurteilte MP Müller als mittlerweile Bundesverfassungsrichter(...) die Wahlprüfungsbeschewrden also eindeutig auf verbrecherische - Hochverrat §§ 80 - 92b - abgewimmelt!
Denn der wahlkampf mit dieser "PKW-Maut für(...) Ausländer" war eindeutig noch schlimmere Verletzung der Neutralitätspflicht! Weiteres gibt es hier zu lesen!https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-wieder-unzul%C3%A4ssige-w%C3%A4hlert%C3%A4uschung-108a-stgb-durch-merkel-cdu-warnung-vor-rot-rot
Herzlichen Dank für die Unterstützung und keine Frage, das hier wird nicht die letzte Nachricht sein :)
Mit herzlichem Gruß von Politiker unter kritischer Beobachtung
Seit vorgestern habe ich zumindest über Medien keine Bundespolitiker von CDU/CSU wahrnemen können:
Die hier zu sehende Seite 1 des an die betreffenden Justizbehörden gerichteten Schreibens hat es schon in sich:
Aber das Gesetz der Wählertäuschung § 108a Strafgesetzbuch stammt ja von 1875 und deshalb sehe ich keine andere Möglichkeit als die Wählertäuscher zu bestrafen und folgerichtig die drei Parlamente aufzulösen - ggf. könnten Merkel, Seehofer, Bouffier u.a. sich zurückziehen und einer anderen Parteienkonstelation eine Regierungsbildung überlassen.
Naja, was in Bayern ja schon unmöglich ist.
Melde mich wieder, wenn es was neues gibt! www.facebook.com/Politiker.unter.kritischer.Beobachtung/
Hallo liebe Leute,
es gibt interessante Neuigkeiten - sowohl Bundestag als auch die Landtage in Bayern & Hessen sind mittlerweile eindeutig illegitim konstituiert worden! Damit sind die daraus hervorgegangenen Regierungen ebenso eindeutig illegitim!
Doch mittlerweile reagiert das Bundesverfassungsgericht nicht mal mehr - nachdem es schon erwiesenermaßen in einigen Schreiben versucht hat das Recht zu beugen, also die eigenen Landsleute zu betrügen!
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Weitere Beweise: u.a. die Bundesregierung ist mittlerweile längst illegitim !
von Thomas Karnasch, Freitag, 22. Januar 2016 um 18:08
Politiker unter kritischer Beobachtung
Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
An die Staatsanwaltschaften in Bayern, Hessen, in Berlin und in Karlsruhe
An den Generalbundesanwalt bzw. die Bundesanwaltschaft
An den Bundesgerichtshof wegen erheblicher Demokratiegefährdung
Aktenzeichen: 2 BvC 4/14
Betrifft auch: insbesondere die ‚GEZ-Dinosaurier‘ ARD & ZDF wurden mittlerweile darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie notfalls per gerichtlicher Anordnung dazu gezwungen werden, endlich über den massiven Wahlbetrug gegenüber dem Staat - nämlich den über 80 Millionen Bundesbürgern - diesen endlich darüber zu berichten!
Betrifft auch: Professor Voßkuhle und Professor Kirchhoff, nun brauchen Sie nicht mehr den hochverräterischen Anordnungen der Müller, Merkel, Kauder, Seehofer, Bouffier und dieses SPD-Bundesjustizminister-Elend Maas Folge zu leisten !!!
= Früher oder später wird die Politik sich vor Gericht zu verantworten haben !!!
Betrifft: das Skandal-„Urteil“ unter dem Aktenzeichen 2 BvC 4/14 des Bundes-verfassungsgerichts vom 26. März 2015 wurde also nicht ohne Hintergedanken nicht ! ordnungs- und pflichtgemäß § 315 ZPO handschriftlich unterschrieben:
§ 315 Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03
„Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.“
BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München
„Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für
die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).“
Betrifft auch: bekanntlich hat es u.a. wegen der bis heute fehlenden Aktenzeichen in Bezug auf die beiden anderen am 21. Januar 2014 eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden, gegen die am 22. September 2013 stattgefundenen Wahlen zum Landtag in Hessen und zum Deutschen Bundestag, faktisch zu keiner Zeit ein ordnungsgemäßes Verfahren dazu am Bundesverfassungsgericht gegeben!
Wahrscheinlich hat Ex-CDU-Ministerpräsident P. Müller auch damit versucht, eine verbindliche, also rechtswirksame Entscheidung, die auch zur Parlamentsauflösung führen kann, zu verhindern. Denn infolge eines auf Form bzw. Verfahrensfehler aufbauenden Verfahrens kann es faktisch keinen rechtswirksamen Beschluss zu Ungunsten der Beschwerdeführer geben.
Unfassbar:
Was zusätzlich beweist, dass Ex-CDU-Ministerpräsident P. Müller von Anfang an daraufhin einwirkte, einen rechtswirksamen Beschluss zu Gunsten von Beschwerdeführer und insgesamt weit über 100 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner mit allen Mitteln zu verhindern(…)!
Logische Schlussfolgerung:
Auf ein derart rechtsmissbräuchlich geführtes angebliches Verfahren kann es natürlich auch keinen rechtswirksamen Beschluss geben!
Logische Schlussfolgerung darüber hinaus:
Das Bundesverfassungsgericht ist aufgrund dessen umso mehr dazu verpflichtet, den Ex-CDU-Ministerpräsident-Müller-“Beschluss“ umgehend für nichtig zu erklären UND detailliert über das CDU/CSU-Verbrechen am Bundesverfassungsgericht Auskunft zu geben!
Logische Schlussfolgerung:
Das Bundesverfassungsgericht M U S S aufgrund dessen die drei anstehenden Wahlprüfungsverfahren gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 und gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22. September 2013 zügig beginnen!
An den Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Voßkuhle !
An den stellv. Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Kirchhoff !
Liebe Damen und Herren am Bundesverfassungsgericht,
wie Sie natürlich wissen, hat Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der auch noch nachweislich eindeutig unrechtmäßig von u.a. Merkel, Kauder und der damit ebenso wegen u.a. Hochverrat anzuklagenden CDU/CSU Bundestagsfraktion, als allen Ernstes Bundesverfassungsrichter ins so bedeutende Bundesverfassungsgericht eingeschleust bzw. geputscht wurde, den unter oben angegebenem Aktenzeichen vermerkten angeblichen Beschluss, also das gesamte Verfahren, in Wirklichkeit allein auf Instruktion der CDU/CSU Fraktion geführt!
Was nun vorbei ist, Sie brauchen damit keinerlei Repressalien mehr durch u.a. das illegale Merkel-Regime zu befürchten!
Selbstverständlich werden sowohl die zuständigen Staatsanwaltschaften als auch Generalbundesanwalt und Bundesgerichtshof wegen der praktisch nicht übersehenden Demokratiegefährdung hiermit per Strafanzeige eingeschaltet !
Der angebliche Beschluss unter oben angegebenem Aktenzeichen ist natürlich nicht rechtskräftig! Das beweisen zum Einen die fehlenden Unterschriften der, den angeblichen Beschluss herbeiführenden, Richter! Selbstverständlich muss insbesondere ein ordentliches Gericht Punkt für Punkt auf, im betreffenden Widerspruch angeführte Gesetzestexte in Bezug auf die vorgeschriebenen Unterschriften von Richtern, eingehen ! Doch wie Sie alle ersehen können, ist das eben nicht gesetzesgemäß, also verfassungsgemäß, geschehen!
„Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.
Auch gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz bindend. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen.“
...
Mit herzlichem Gruß Thomas Karnasch
... www.facebook.com/notes/politiker-unter-kritischer-beobachtung/weitere-beweise-ua-die-bundesregierung-ist-mittlerweile-l%C3%A4ngst-illegitim-/1046949635355085
Hallo liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
leider hab ich es aufgrund der starken Beanspruchung nicht eher geschafft, Euch ausführlich zu informieren und bitte deshalb um Nachsicht. Aber was Ihr jetzt zu lesen bekommt, dürfte Eu doch gefallen? Lieben Gruß Thomas Karnasch
wann-steht-kanzlerin-zum-betrug.blogspot.de/2015/05/wahlbetrugsaufklarung-ex-cdu.html --- Weitergeleitete Nachricht ---
Betreff: Re: Beweis, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Müller vorsätzlich sehr schwerwiegend rechtsmissbräuchlich dessen Richteramt am BVG missbraucht hat, vom 12.05.2015
Datum: Tue, 12 May 2015 16:54:42 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de, info@die-linke.de, info@gruene.de
Thomas Karnasch, Philosoph - Zum 2 - 37186 Moringen - Tel.: 01515
An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An den Bundespräsidenten in Berlin - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen
An die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag (Reihenfolge nach Größe):
Die Linke & Bündnis90/Die Grünen - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen
Aktenzeichen: 2BvC 4/14 - Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeigen für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Hessenwahl u. Bundestagswahl nach wie vor vakant!)
Liebe Damen und Herren,
für mich besteht mittlerweile kein Zweifel mehr daran, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller maßgeblich dazu beigetragen hat, bei der sehr schwerwiegenden Rechtsbeugung in Tateinheit mit sehr schwerwiegendem Amtsmissbrauch im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerde vom 14.01.2014, gegen die Landtagswahl in Bayern, vom 15.09.2013 und den Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl, vom 22.09.2013.
Sehen Sie selbst:
Betreffendes Beschlüsschen vom 26.03.2015 (23.04.2015 Poststempel, auf normalem Briefumschlag – für wichtige Gerichtsbeschlüsse eigentlich unüblich) von insgesamt zwei Seiten ist weiter unten eingefügt. Offenbar nicht ohne Grund wurde auf zweiseitigem Beschlüsschen nirgends das Eingabe-Datum der drei Wahlprüfungsbeschwerden angegeben. Dabei ist bzw. sind auch solche Datumsangaben ein wichtiger Bestandteil von zu führenden Verfahren. Ebenso wie ein bzw. in diesem Fall das jeweils anzuführende Aktenzeichen! Was also offensichtlich auch aus hinterhältigen Motiven, von Seiten des Bundesverfassungsgerichts, im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22.09.2013 nicht angeführt wurde.
In Schreiben des BVG-Berichterstatter, also von Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der trotz kaum erfüllter Berufungsvoraussetzungen allen Ernstes zum Bundesverfassungsrichter aufgrund der CDU-Merkel-Macht gemacht wurde, mit Datum des 19.02.2015, führt dieser tatsächlich an, dass alle drei angeführten Wahlprüfungsbeschwerden angeblich am 14.01.2014 beim Bundesverfassungs-gericht eingelegt worden wären:„Ihre Wahlprüfungsbeschwerden vom 14. Januar 2014 gegen die Wahl des Deutschen Bundestages und die Landtagswahlen in Hessen und Bayern.“
Weiter gibt BVR Peter Müller indirekt zu, dass die Wahlprüfungsbeschwerden sowohl gegen die Bayernwahl, vom 14.01.2014, als auch gegen die Hessenwahl, vom 21.01.2014, in jedem Fall ausreichend begründet sind! Sehen Sie selbst, Schreiben von BVR Müller vom 19.02.2015, 3. Absatz:
„Soweit sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl vom 22. September 2013 richtet, ist sie jedenfalls nicht hinreichend begründet.“
Weitere unglaubliche Rechtsbeugung ist jedoch schon in 2. Absatz darüber zu lesen:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde dürfte mangels Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg haben.“
Weiterer Beweis ist in 1. Absatz zu finden:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl des Deutschen Bundestages vom 22.09.2013, gegen die Landtagswahl vom selben Tage und die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 wird unter oben genannten Aktenzeichen geführt.“ Zwei Aktenzeichen fehlen!
Kein Zweifel:
Die Politik hat sich das Bundesverfassungsgericht Untertan gemacht!
Das ist einfach nur unglaublich, so schamlos das Recht zu beugen und dabei das so bedeutende Richteramt am Bundesverfassungsgericht zu missbrauchen!
Die nachweislich u.a. also am 21.01.2014 – Beweis: Schreiben des Bundesverfassungs-gerichts und unten eingefügter Fax-Gesendet-Report, nachfolgend - beim Bundesverfas-sungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013, beinhaltete nämlich auch die grandiose Urteils-Begründung des Verwaltungs-gerichtshofs für Hessen in Kassel, vom 17.09.2013, im Zusammenhang mit der Hessenwahl fünf Tage später! Das damit deutliche Vorgaben der Art und Weise der Wahlkampfführung vorgibt! Es war also beim Bundesverfassungsgericht offensichtlich klar, dass diese grandiose Urteilsbegründung mit in die Wahlprüfungsverfahren aufgenommen werd
Leider habe ich nicht alles das machen können, was ich mir vorgenommen habe:
Dir Bundesbürger werden aber weiterhin von hier aus informiert - je mehr davon wissen, desto besser!
Lieben Gruß Thomas Karnasch
--- Weitergeleitete Nachricht ---
Betreff: Beschwerde zum Ermittlungsschreiben im Hypo-Real-Estate-Ermittlungsverfahren!
Datum: Thu, 21 Aug 2014 15:26:10 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: poststelle@sta-m1.bayern.de, info@spd.de, Politiker unter kritischer Beobachtung
Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Berifft: Der von mir in Strafanzeige vorgebrachte wesentliche Vorwurf der Verantwortlichkeit im Nachkommen der eigenen Fürsorgepflicht im Umgang mit fremden Geldern wurde augenscheinlich kaum bis gar nicht behandelt.
Liebe Damen und Herren an der Staatsanwalt München I,
seinerzeit hatte ich in der von mir eingereichten Strafanzeige gegen die Hypo Real Estate-Verfehlungen den Haupt-Vorwurf in dem offenkundigen Nicht-Nachkommen der eigenen Sorgfaltspflicht vorgebracht.
In Anbetracht des irrsinnigen von den Hypo Real Estate Verantwortlichen angehäuften Schuldenbergs wären die Verantwortlichen dieser Hypo Real Estate verpflichtet gewesen, schon sehr viel früher die Landesregierung in Bayern und die Bundesregierung in Berlin hinsichtlich des für die Verantwortlichen der Hypo Real Estate klar voraussehbaren drohenden, sehr viel größer werdenden gesamtgesellschaftlichen Schadens zu kontaktieren, ausführlich zu informieren und eindringlich um Hilfe zu bitten.
Auch das ist dabei zu berücksichtigen:
Viele tausend HRE Kunden kamen bekanntlich zu Schaden - was aber keinesfalls gänzlich mit dem Risikio bei Finanzgeschäften zu erklären ist.
Nicht nur in der Bundesrepublick Deutschland sind nach dem Gesetz schon Minderjährige eingeschränkt für eventuelle ernste Verfehlungen zur Verantwortung zu ziehen. Was unweigerlich auch gemäß des Alters von Minderjährigen die von diesen wahrzunehmende gewisse Sorgfaltspflicht berührt.
Wie lange müssen die HRE Verantwortlichen aus Sicht insbesondere der geschädigten HRE Kunden ins Gefängsnis einfahren ???
Anmerkung:
Leichtfertig - augenscheinlich aber eher auf Anordnung - haben auch Staatsanwaltschaften in Bayern im Zusammenhang mit dem beim Bundesverfassungsgericht eingeleiteten Wahlprüfungsbeschwerden Strafermittlungen gegen Seehofer & Co verweigert!
Frankreichs Justiz ist da offenbar weiter - selbstbewußter - was Meldungen über zueletzt Ermittlungen gegen Ex Präsident Nicolas Sarkozy belegen.
Zur Veranschaulichung:
Das Bundesverfassungsgericht - augenscheinlich die um Ex CDU Ministerpräsident Peter Müller eher undemokratisch im Bundesverfassungsgericht installierten Merkel/Seehofer-Anhänger haben anfangs auch versucht, die Wahlprüfungsverfahren zu unterbinden.
Beweise in Form von abwimmelnden Schreiben vom Bundesverfassungsgericht liegen selbstverständlich vor!
Doch einem neuerlichen von Philosoph Thomas Karnasch vorgebrachten argumentativ begründendem Schreiben musste das Bundesverfassungsgericht gewissermaßen zustimmen. Nach meinen Informationen allerdings mittlerweile mehrheitlich wohlwollend: Das Bundesverfassungsgericht will jetzt insbesondere Kanzlerin Merkel beim Wort nehmen:"Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!"
Zur dazu eingebrachten Argumentation:
Praktisch eine ganze Gesellschaft kann und darf nicht gewissermaßen dafür bestraft werden, wenn die Gesetzgebung in Bezug auf Verfehlungen um Wahlen insbesondere durch Poltiker - welche in Wirklichkeit Volksvertreter zu sein haben - zu unzureichend ausgestaltet ist!
= Der mögliche gesellschaftliche Schaden um den augenscheinlichen bzw. offensichtlichen Seehofer/Bouffier/Merkel dreifach-quasi-Wahlbetrug wurde in Wahlprüfungsbeschwerden mit 1 Billion Euro und mehr angegeben!
Auch hierbei kann und muss die Staatsanwaltschaft die bestehende Gesetzgebung - in diesem Fall um die höchst feierliche Vereidigung von Volksvertretern bei Amtsantritt in Regierungsverantwortung - im Grunde im übertragenen Sinne wortwörtlich auslegend anwenden. Die da sinngemäß lautet: nach bestem Wissen und gewissen handeln zu wollen ... !
Das mit der dubiosen "PKW Maut für Ausländer" ist doch klar ersichtlich der Versuch in Vollendung, die Menschen zum Narren zu halten, um mit der bestehenden mehrheitlichen negativen Haltung zu manchen unterpreviligierten
Einwanderern die eigene Macht durch zweifellos unlauteren Stimmenfang zu zementieren.
Auch sowas schreit nach Konsequenzen!!
Dazu werde ich die Staatsanwaltschaften in Bayern in Hessen und in Berlin noch mal anschreiben!
Bedenkenswert:
Wenn Staatsanwaltschaften verhinderte Volksvertreter sozusagen laufen lassen, dann demolieren diese auch in gewisser Weise ihr eigenes Selbstbewußtsein - ihre eigene Persönlichkeit!
Hallo liebe Leute, herzlichen Dank für Eure tolle Unterstützung!
In der letzten Zeit wurden weiter mehrere Behörden-Justiz-Vergehen - vornehmlich hier in Niedersachsen - veröffentlich und der verantwortlichen Politik sozusagen unter die Nase gehalten!
Nichtsdestotrotz hat die Merkel-CDU an ihrem Skandal-Kandidaten für die nahende Europawahl festgehalten, D. Mc Allister. Die Indizien, welche den nachhaltigen Eindruck vermitteln, dass Behörden-Mitarbeiter in gewisser Weise auf Betrug getrimmt wurden, um so die öffentlichen Haushalte zu sanieren, erhärten sich zunehmend!!
Erstmal soweit, mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Es wäre superklasse, wenn Ihr die hier - gegen McAllister - auch unterzeichnen würdet!
Dies geht dann gleich am Montag ans Bundesverfassungsgericht!
--- Original-Nachricht ---
Betreff: McAllister: Sie haben offenbar noch imer nicht entsprechend pflichtgemäß gehandelt!
Datum: Tue, 20 May 2014 23:17:29 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: pressereferat@bundestag.de, mail@bundestag.de, Thomas Karnasch , info@cdu.de, info@fdp.de, ststd-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, poststelle@sta.berlin.de, poststelle@gsta.berlin.de
Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
An den Deutschen Bundestag
An die Staatsanwaltschaft Stade
Az.: NZS 115 Js 13574/14
An die Staatsanwaltschaft Berlin
Generalstaatsanwaltschaft Berlin - hat noch nicht mal das Verfahren vom letzten Jahr gegen die regierungskriminelle Kanzlerin Merkel zum Abschluß gebracht!
= Jetzt ist auch klar warum: den Staatsanwaltschaften in Berlin, in Bayern, in Hessen, in Stade ist schon seit längerem klar, dass sie massiv gegen diese regierungskriminelle Bundesregierung - gegen diese regierungskriminellen Landesregierungen in Bayern und Hessen gegen diesen regierungskriminellen Ex- McAllister strafrechtlich ermitteln müssten bzw. müssen !!!
Frau Merkel & Co, treten sie endlich pflichtgemäß zurück !!!
Liebe Damen und Herren,
offenbar haben Sie den Verbrecher McAllister noch immer nicht wieder zurückgezogen bzw. ausgeladen ??
Jetzt haben Sie es noch deutlicher schwarz auf weiß:
T A T S A C H E:
Die Ex-Landesregierung McAllister hat mindestens allein einige gegen mich begangene Justiz-Behörden-Verbrechen durch unterlassen pflichtgemäßen Handelns "geduldet"!
Regierungskriminalität
Als Regierungskriminalität werden Straftaten bezeichnet, die im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen erfolgen. Die Aufklärung und Ahndung derartiger Regierungskriminalität ist durch eine Reihe von Sachverhalten erschwert. So gilt auch im Rechtsstaat, dass
Regierungsmitglieder vielfach auch Mitglied der Parlamente sind und daher Immunität genießen
Regierungen über Mehrheiten im Parlament verfügen, die Gesetze (z. B. Verjährungsvorschriften) ändern können und
die Regierung vielfach Einfluss auf die Strafermittlung und -verfolgung nehmen kann (z. B. über die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften)
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
--- Original-Nachricht ---
Betreff: Missbrauch der lebenswichtigen Errungenschaft der Pressefreiheit !!!
Datum: Tue, 20 May 2014 16:20:26 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: mail@ , Thomas Karnasch
Thomas Karnasch -
wurde auch in der Zeit des Ministerpräsidenten des organisierten Verbrechens ,McAllister, politisch verfolgt !!!
Diesen Verbrecher zu irgend etwas anderes als zu einer Befragung dessen einzuladen -
kann nicht nur, sondern muss beinah mit tendenziellem Faschismus in Verbindung gebracht wedden!!!
Nachweislich hat auch die Staatsi-Anwaltschaft Stade versucht, verfassungsgemäße Ermittlungen gegen McAllister zu verweigern !!!
Nachweislich wurde der Deutsche Bundestag aufegefordert, diesen Ex-Chef des organisierten Justiz-Behörden-Verbrechens aus dem Verkehr zu ziehen !!!
Redaktionen, die sowas machen, legen zwangsläufig damit einen anrüchigen Geruch in die Luft. Was langjährige Redakteure eigentlich durchschauen können sollten!
Ich fordere Sie unmissverständlich auf, diesen Verbrecher unverzüglich wieder auszuladen !!!
= Wer ein bisschen denken kann und meine dahingehenden Veröffentlichungen die lwtzten Jahre verfolgt hat, muss zwangsläufig den Eindruck gewonnen haben, dass auch an den von mir wiederholt vorgebrachten Vorwürfe an Schande-McAllister einiges dran sein muss.
Widerlich !!!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Redaktionsleitung: Andreas Schneider
Stellv. Redaktionsleitung: Franziska Stasik
Redaktion: Ulrich Bentele, Daniel Brand, Pia Brede, Wiebke Dierks, Karin Hagemann, Philipp Juranek, Heike Kanter