08.02.2016, 20:16
Hallo liebe Leute,
es gibt interessante Neuigkeiten - sowohl Bundestag als auch die Landtage in Bayern & Hessen sind mittlerweile eindeutig illegitim konstituiert worden! Damit sind die daraus hervorgegangenen Regierungen ebenso eindeutig illegitim!
Doch mittlerweile reagiert das Bundesverfassungsgericht nicht mal mehr - nachdem es schon erwiesenermaßen in einigen Schreiben versucht hat das Recht zu beugen, also die eigenen Landsleute zu betrügen!
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Weitere Beweise: u.a. die Bundesregierung ist mittlerweile längst illegitim !
von Thomas Karnasch, Freitag, 22. Januar 2016 um 18:08
Politiker unter kritischer Beobachtung
Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
An die Staatsanwaltschaften in Bayern, Hessen, in Berlin und in Karlsruhe
An den Generalbundesanwalt bzw. die Bundesanwaltschaft
An den Bundesgerichtshof wegen erheblicher Demokratiegefährdung
Aktenzeichen: 2 BvC 4/14
Betrifft auch: insbesondere die ‚GEZ-Dinosaurier‘ ARD & ZDF wurden mittlerweile darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie notfalls per gerichtlicher Anordnung dazu gezwungen werden, endlich über den massiven Wahlbetrug gegenüber dem Staat - nämlich den über 80 Millionen Bundesbürgern - diesen endlich darüber zu berichten!
Betrifft auch: Professor Voßkuhle und Professor Kirchhoff, nun brauchen Sie nicht mehr den hochverräterischen Anordnungen der Müller, Merkel, Kauder, Seehofer, Bouffier und dieses SPD-Bundesjustizminister-Elend Maas Folge zu leisten !!!
= Früher oder später wird die Politik sich vor Gericht zu verantworten haben !!!
Betrifft: das Skandal-„Urteil“ unter dem Aktenzeichen 2 BvC 4/14 des Bundes-verfassungsgerichts vom 26. März 2015 wurde also nicht ohne Hintergedanken nicht ! ordnungs- und pflichtgemäß § 315 ZPO handschriftlich unterschrieben:
Zivilprozessordnung - www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html
§ 315 Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03
„Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.“
BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München
„Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für
die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).“
Betrifft auch: bekanntlich hat es u.a. wegen der bis heute fehlenden Aktenzeichen in Bezug auf die beiden anderen am 21. Januar 2014 eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden, gegen die am 22. September 2013 stattgefundenen Wahlen zum Landtag in Hessen und zum Deutschen Bundestag, faktisch zu keiner Zeit ein ordnungsgemäßes Verfahren dazu am Bundesverfassungsgericht gegeben!
Wahrscheinlich hat Ex-CDU-Ministerpräsident P. Müller auch damit versucht, eine verbindliche, also rechtswirksame Entscheidung, die auch zur Parlamentsauflösung führen kann, zu verhindern. Denn infolge eines auf Form bzw. Verfahrensfehler aufbauenden Verfahrens kann es faktisch keinen rechtswirksamen Beschluss zu Ungunsten der Beschwerdeführer geben.
Unfassbar:
Was zusätzlich beweist, dass Ex-CDU-Ministerpräsident P. Müller von Anfang an daraufhin einwirkte, einen rechtswirksamen Beschluss zu Gunsten von Beschwerdeführer und insgesamt weit über 100 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner mit allen Mitteln zu verhindern(…)!
Logische Schlussfolgerung:
Auf ein derart rechtsmissbräuchlich geführtes angebliches Verfahren kann es natürlich auch keinen rechtswirksamen Beschluss geben!
Logische Schlussfolgerung darüber hinaus:
Das Bundesverfassungsgericht ist aufgrund dessen umso mehr dazu verpflichtet, den Ex-CDU-Ministerpräsident-Müller-“Beschluss“ umgehend für nichtig zu erklären UND detailliert über das CDU/CSU-Verbrechen am Bundesverfassungsgericht Auskunft zu geben!
Logische Schlussfolgerung:
Das Bundesverfassungsgericht M U S S aufgrund dessen die drei anstehenden Wahlprüfungsverfahren gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 und gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22. September 2013 zügig beginnen!
An den Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Voßkuhle !
An den stellv. Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Kirchhoff !
Liebe Damen und Herren am Bundesverfassungsgericht,
wie Sie natürlich wissen, hat Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der auch noch nachweislich eindeutig unrechtmäßig von u.a. Merkel, Kauder und der damit ebenso wegen u.a. Hochverrat anzuklagenden CDU/CSU Bundestagsfraktion, als allen Ernstes Bundesverfassungsrichter ins so bedeutende Bundesverfassungsgericht eingeschleust bzw. geputscht wurde, den unter oben angegebenem Aktenzeichen vermerkten angeblichen Beschluss, also das gesamte Verfahren, in Wirklichkeit allein auf Instruktion der CDU/CSU Fraktion geführt!
Was nun vorbei ist, Sie brauchen damit keinerlei Repressalien mehr durch u.a. das illegale Merkel-Regime zu befürchten!
Selbstverständlich werden sowohl die zuständigen Staatsanwaltschaften als auch Generalbundesanwalt und Bundesgerichtshof wegen der praktisch nicht übersehenden Demokratiegefährdung hiermit per Strafanzeige eingeschaltet !
Der angebliche Beschluss unter oben angegebenem Aktenzeichen ist natürlich nicht rechtskräftig! Das beweisen zum Einen die fehlenden Unterschriften der, den angeblichen Beschluss herbeiführenden, Richter! Selbstverständlich muss insbesondere ein ordentliches Gericht Punkt für Punkt auf, im betreffenden Widerspruch angeführte Gesetzestexte in Bezug auf die vorgeschriebenen Unterschriften von Richtern, eingehen ! Doch wie Sie alle ersehen können, ist das eben nicht gesetzesgemäß, also verfassungsgemäß, geschehen!
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• Urteile
„Erklärung zum Begriff Verhältnismäßigkeit“ www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit
„Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.
Auch gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz bindend. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen.“
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Mit herzlichem Gruß Thomas Karnasch
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