Region: Bundesrepublick Deutschland
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Bürgerrechte

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht - Az. I: AR 345/14

176 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bundesverfassungsgericht - Az. I: AR 345/14

Hallo liebe Mitbürger in der Bundesrepublick Deutschland!

Am 14. und 21. Januar 2014 wurden jeweils gegen die Bundestagswahl und Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013 - sowie die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013 Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: "unter Verweisung auf das Grundgesetz bzw. Strafgesetzbuch Paragraph 108a Wählertäuschung legt der Beschwerdeführer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl (Hessenwahl/ Bayernwahl) vom 22.09.2013 (bzw. 15.09.2013) ein. Leider hat der Beschwerdeführer bis zuletzt wohl vergeblich gehofft, dass andere Bürger aus unserer Gesellschaft diese bedeutende/n Wahlprüfungsbeschwerde/n würden einlegen. Nicht zuletzt ist es doch die Aufgabe der Opposition innerhalb eines Parlaments, mögliche Verfehlungen durch die Regierung zu registrieren und entsprechend der eigenen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen und zu behandeln!"

Besonders Politiker, die in eine Regierung berufen werden, gelobigen vorher höchst feierlich über ihren abgelegten Eid: "Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten." Doch schon bald nach der Vereidigung machen Poltiker nicht selten den Eindruck, als hätten sie die Vereidigung schon wieder vergessen! Quelle: Wikipedia

Vermutlich wissen 99,99% der Bundesbürger gar nicht, dass die erwähnten Wahlprüfungs-beschwerden beim Bundesverfassungericht eingereicht wurden. Was darüber hinaus auch eine klare Pflichtverletzung seitens der deutschen Medien darstellt! Was weiter verdeutlicht, dass wir durch das verbreitete Öffentlichmachen dieser Tatsachen Politik und Medien gleichermaßen sozusagen die Leviten lesen können.

Ziel ist es, das zunehmend unbefriedigende Pflichtbewußtsein der Politik zu rügen. Und die Wahlgesetze um eben mögliche Verfehlungen durch die Politik zu erweitern bzw. zu verändern! Siehe die unglaublich selbstgefällige Diäten-Erhöhung durch die Bundes-regierungskoalition, obwohl praktisch alle Bundes- bzw. Landtagabgeordneten sowie Medien nicht nur von den eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden Kenntnis haben, sondern noch ausführlicher von den vorher jeweils erstatteten Strafanzeigen wegen Eid-Bruch und Wählertäuschung. Die Staatsanwaltschaften zeigten sich einerseits überfordert - aber noch mehr unwillig ihre Pflicht zu tun - wahrscheinlich jeweils auf Anordnung von CDU/CSU.

Materielle Verfassungsmäßigkeit „Das Gesetz muss in jeder Hinsicht materiell verfassungsmäßig sein. Bei der Prüfung kann es notwendig sein, nicht (nur) auf den zu entscheidenden Einzelfall einzugehen, sondern die Verfassungskonformität des Gesetzes schlechthin zu prüfen. Im Regelfall wird aber in einer Klausur und Hausarbeit - wenn sich aus dem Sachverhalt nichts anderes ergibt - allein die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs durch das Gesetz zu prüfen sein (siehe zum Verhältnismäßigkeitsprinzip auch diesen Hinweis).“

© Klaus Grupp, (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

Wahlprüfungsbeschwerde "Die Wahlprüfungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein Rechtsmittel im Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit einer Wahl. Ist die Wahlprüfungsbeschwerde zulässig und begründet, wird das Ergebnis im Ganzen oder teilweise geändert. Auch die erneute Durchführung der Wahl kann angeordnet werden." Quelle: Wikipedia

Es wurde u.a. beantragt, die Wahl jeweils als unrechtmäßig zu erklären - jeweils den Wahlkampf zu rügen - aber nicht den Bundestag bzw. Landtag aufzulösen. Weiter wurde beantragt, den Verantwortlichen ein zeitlich vorgebenes Ausscheiden mindestens aus ihren aktuellen Ämtern aufzuerlegen.

Begründung

Die Justiz - die bestmögliche Rechtsprechung - stellt einen wesentlichen Grundpfeiler einer lebhaften Gesellschaft - eines Staates dar. Leider hat sich auch in der deutschen Justiz ein gewisser Reformstau angehäuft. Was insgesamt einen gesellschaftlichen Schaden von gut 100 Milliarden Euro verursachn dürfte - und das Jahr für Jahr! Dann sollten doch gerade höchst feierlich vereidigte Politiker es beinah gar nicht erwarten können, sich an die Abarbeit dieses Reformstaus machen zu können. - Doch meistens ist der Wille zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung besonders der Justiz kaum bis gar nicht wahrzunehmen. Und das ist mittlerweile nicht hinnehmbar - absolut inakzeptabel!

Darüber hinaus ist bzw. sind die Wahlprüfungsbeschwerde/n auch von erheblichem internationalen Interesse. Denn auch in praktisch allen anderen Ländern auf unserem Heimatplaneten wird sich wahrnehmbar nach dem höchst feierlichen Ableisten der Vereidigung schon bald praktisch nicht mehr an die eigenen Versprechen erinnert. Es geht also insgesamt darum, die dringend nötige zukunftsfähige Weiterentwicklung der Gesellschaft voran zu bringen.

Die Rechtsprechung ist zu sehr aus der Sicht der Politik aufgebaut. Das heißt, die Rechtsprechung muss an vielen Stellen umgedeutet bzw. umformuliert werden, damit sie ihrer grundlegenden Aufgabe besser gerecht werden kann, um noch besser aus Sicht der Gesellschaft Recht sprechen zu können

Ein Beispiel: Politiker und Medien: der Verkauf von Nacktfotos von Kindern sei erlaubt. " Schockierend: das mit Nacktfotos von Kindern Geld gemacht wird ... Ich verstehe den demokratischen Rechtstaat so, dass nicht automatisch erlaubt ist, was nicht grundsätzlich gesetzlich verboten ist! Kinder sind Schutzbefohlene und haben schon dadurch besondere Persönlich- keitsrechte! Nach meiner Überzeugung darf mit Nacktfotos von Kindern grundsätzlich kein Geld gemacht werden! Da liegt nach meiner Überzeugung ein eklatanter Interpretationsfehler vor. Voraussetzung wäre in jedem Fall, dass die Kinder vorher ausführlich darüber aufgeklärt werden und selbstverständlich damit einverstanden sein müssten, dass Nacktfotos von ihnen für Geld verkauft, das Nacktfotos von ihnen für Geld ins Internet gestellt werden sollen. Kinder würden das mit ziemlicher Sicherheit zu 100% ablehnen. Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle Kinder und Jugendlichen in der Welt, Thomas Karnasch "

Moringen, den 22.02.2014 Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.02.2014
Petition endet: 21.08.2014
Region: Bundesrepublick Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    Politiker unter kritischer Beobachtung hat in den zurückliegenden Monaten nicht aufgehört, diesen Wahlbetrug gegenüber Politik, Medien und öffentlichen Institutionen anzuprangern - Und diese intensive Auseinandersetzung hat mit dazu geführt, dass wir auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gestoßen sind: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unzulaessige-wahlwerbung-ministerpraesident-mueller-schoss-uebers-ziel-hinaus-seite-2/3478364-2.html

    Das im Grunde faktisch den massiven Wahlbetrug um die Sept. 2013 Wahlen beweist und Politik & Medien jetzt in Bedrängnis bringt - weil einerseits bis heute die eigenen Landsleute von den Medien nichts erfahren haben und andererseits... weiter

  • Seit vorgestern habe ich zumindest über Medien keine Bundespolitiker von CDU/CSU wahrnemen können:

    Die hier zu sehende Seite 1 des an die betreffenden Justizbehörden gerichteten Schreibens hat es schon in sich:
    Aber das Gesetz der Wählertäuschung § 108a Strafgesetzbuch stammt ja von 1875 und deshalb sehe ich keine andere Möglichkeit als die Wählertäuscher zu bestrafen und folgerichtig die drei Parlamente aufzulösen - ggf. könnten Merkel, Seehofer, Bouffier u.a. sich zurückziehen und einer anderen Parteienkonstelation eine Regierungsbildung überlassen.
    Naja, was in Bayern ja schon unmöglich ist.
    Melde mich wieder, wenn es was neues gibt!
    www.facebook.com/Politiker.unter.kritischer.Beobachtung/

    Lieben Gruß Thomas Karnasch

  • Hallo liebe Leute,
    es gibt interessante Neuigkeiten - sowohl Bundestag als auch die Landtage in Bayern & Hessen sind mittlerweile eindeutig illegitim konstituiert worden! Damit sind die daraus hervorgegangenen Regierungen ebenso eindeutig illegitim!
    Doch mittlerweile reagiert das Bundesverfassungsgericht nicht mal mehr - nachdem es schon erwiesenermaßen in einigen Schreiben versucht hat das Recht zu beugen, also die eigenen Landsleute zu betrügen!

    1
    Benachrichtigungen
    Kontoeinstellungen
    Bearbeiten
    Weitere Beweise: u.a. die Bundesregierung ist mittlerweile längst illegitim !
    von Thomas Karnasch, Freitag, 22. Januar 2016 um 18:08

    Politiker unter kritischer Beobachtung
    Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen

    An das Bundesverfassungsgericht
    Schloßbezirk... weiter

Wählertäuschung § 108a StGB - "PKW Maut für Ausländer" u.a. - bitte Petition beachten - Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen! Rechtswissenschaftler hatten schon Wochen vor den Wahlen erklärt, dass das so nicht funktioniert! Besonders Seehofer & Bouffier hätten also öffentlichkeitswirksam davon Abstand nehmen müssen - diese beharrten jedoch darauf! Wissenschaftler in Dokumentation sinngemäß: Roland Koch hat sich seinerzeit praktisch 3x mit dumpfem ausländerfeindlichem Populismus auf den Präsidentensessel gehievt!

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