Region: Bundesrepublick Deutschland
Erfolg
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Bürgerrechte

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht - Az. I: AR 345/14

176 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

12.05.2015, 23:06

Hallo liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
leider hab ich es aufgrund der starken Beanspruchung nicht eher geschafft, Euch ausführlich zu informieren und bitte deshalb um Nachsicht. Aber was Ihr jetzt zu lesen bekommt, dürfte Eu doch gefallen? Lieben Gruß Thomas Karnasch

wann-steht-kanzlerin-zum-betrug.blogspot.de/2015/05/wahlbetrugsaufklarung-ex-cdu.html --- Weitergeleitete Nachricht ---
Betreff: Re: Beweis, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Müller vorsätzlich sehr schwerwiegend rechtsmissbräuchlich dessen Richteramt am BVG missbraucht hat, vom 12.05.2015
Datum: Tue, 12 May 2015 16:54:42 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de, info@die-linke.de, info@gruene.de
Thomas Karnasch, Philosoph - Zum 2 - 37186 Moringen - Tel.: 01515

An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An den Bundespräsidenten in Berlin - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen
An die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag (Reihenfolge nach Größe):
Die Linke & Bündnis90/Die Grünen - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen

Aktenzeichen: 2BvC 4/14 - Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeigen für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Hessenwahl u. Bundestagswahl nach wie vor vakant!)

Liebe Damen und Herren,
für mich besteht mittlerweile kein Zweifel mehr daran, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller maßgeblich dazu beigetragen hat, bei der sehr schwerwiegenden Rechtsbeugung in Tateinheit mit sehr schwerwiegendem Amtsmissbrauch im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerde vom 14.01.2014, gegen die Landtagswahl in Bayern, vom 15.09.2013 und den Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl, vom 22.09.2013.
Sehen Sie selbst:
Betreffendes Beschlüsschen vom 26.03.2015 (23.04.2015 Poststempel, auf normalem Briefumschlag – für wichtige Gerichtsbeschlüsse eigentlich unüblich) von insgesamt zwei Seiten ist weiter unten eingefügt. Offenbar nicht ohne Grund wurde auf zweiseitigem Beschlüsschen nirgends das Eingabe-Datum der drei Wahlprüfungsbeschwerden angegeben. Dabei ist bzw. sind auch solche Datumsangaben ein wichtiger Bestandteil von zu führenden Verfahren. Ebenso wie ein bzw. in diesem Fall das jeweils anzuführende Aktenzeichen! Was also offensichtlich auch aus hinterhältigen Motiven, von Seiten des Bundesverfassungsgerichts, im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22.09.2013 nicht angeführt wurde.
In Schreiben des BVG-Berichterstatter, also von Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der trotz kaum erfüllter Berufungsvoraussetzungen allen Ernstes zum Bundesverfassungsrichter aufgrund der CDU-Merkel-Macht gemacht wurde, mit Datum des 19.02.2015, führt dieser tatsächlich an, dass alle drei angeführten Wahlprüfungsbeschwerden angeblich am 14.01.2014 beim Bundesverfassungs-gericht eingelegt worden wären:„Ihre Wahlprüfungsbeschwerden vom 14. Januar 2014 gegen die Wahl des Deutschen Bundestages und die Landtagswahlen in Hessen und Bayern.“
Weiter gibt BVR Peter Müller indirekt zu, dass die Wahlprüfungsbeschwerden sowohl gegen die Bayernwahl, vom 14.01.2014, als auch gegen die Hessenwahl, vom 21.01.2014, in jedem Fall ausreichend begründet sind! Sehen Sie selbst, Schreiben von BVR Müller vom 19.02.2015, 3. Absatz:
„Soweit sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl vom 22. September 2013 richtet, ist sie jedenfalls nicht hinreichend begründet.“
Weitere unglaubliche Rechtsbeugung ist jedoch schon in 2. Absatz darüber zu lesen:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde dürfte mangels Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg haben.“
Weiterer Beweis ist in 1. Absatz zu finden:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl des Deutschen Bundestages vom 22.09.2013, gegen die Landtagswahl vom selben Tage und die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 wird unter oben genannten Aktenzeichen geführt.“ Zwei Aktenzeichen fehlen!
Kein Zweifel:
Die Politik hat sich das Bundesverfassungsgericht Untertan gemacht!
Das ist einfach nur unglaublich, so schamlos das Recht zu beugen und dabei das so bedeutende Richteramt am Bundesverfassungsgericht zu missbrauchen!

Die nachweislich u.a. also am 21.01.2014 – Beweis: Schreiben des Bundesverfassungs-gerichts und unten eingefügter Fax-Gesendet-Report, nachfolgend - beim Bundesverfas-sungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013, beinhaltete nämlich auch die grandiose Urteils-Begründung des Verwaltungs-gerichtshofs für Hessen in Kassel, vom 17.09.2013, im Zusammenhang mit der Hessenwahl fünf Tage später! Das damit deutliche Vorgaben der Art und Weise der Wahlkampfführung vorgibt! Es war also beim Bundesverfassungsgericht offensichtlich klar, dass diese grandiose Urteilsbegründung mit in die Wahlprüfungsverfahren aufgenommen werd


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