Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers wurde von der Regierungskoalition nicht umgesetzt. Am 19.06 2019 hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt. Für die Änderungen des Landeswassergesetzes gibt es zwar eine Zusage, aber die selben Gesetze wurden schon einmal ohne öffentliche Begründung wieder von einer Landtagssitzung abgesetzt. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Volksinitiative verstrich, ohne dass eine einzige Forderung umgesetzt wurde.
Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Bereich von Erdölförderung und Fracking sind. Mit dem Volksbegehren sollte es neben dem Schutz des Wassers darum gehen, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben.
Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:
1. besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
2. Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
3. sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
4. Haftung von Ölkonzernen für Schäden
Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen, dass es Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlaubt wird, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als "Geschäftsgeheimnisse" geheim gehalten werden:
1. Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
2. Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
3. Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Die Koalition ist bisher in diesen Punkten über Versprechungen nicht hinaus gekommen! Gleichzeitig wurde bekannt, dass über viereinhalb Jahre hinweg bis zu 220.000 Kubikmeter hoch salzhaltiges Lagerstättenwasser aus einer Verpressbohrung in Niedersachsen ausgetreten ist und das Grundwasser gefährdet, ohne dass die Betreiberfirma Wintershall-DEA oder das auch für Schleswig-Holstein zuständige Bergamt das bemerkt haben. Deshalb ist die zusätzliche Überwachung durch die unteren Wasserbehörden der Kreise dringend geboten. Unter Anderem dafür ist das Volksbegehren erforderlich.
Wir benötigen 80.000 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern aus Schleswig-Holstein mit einem Mindestalter von 16 Jahren innerhalb von 6 Monaten im Zeitraum vom 02.09.2019 – 02.03.2020.
Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt oder unter vi-wasser.de/ heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.
Zur Finanzierung von Informationsmaterial benötigen wir dringend Spenden an die gemeinnützige Bürgerinitiative gegen CO2 -Endlager e.V., IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19.
Die Landtagsmehrheit in Kiel ist gegen Transparenz bei Korruption.
Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers wird von der Regierungskoalition auch weiterhin bekämpft. Am 19.06.2019 hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes, durch den es unter anderem zu mehr Transparenz bei Korruption kommen sollte, ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.
Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben. Das Volksbegehren wurde vom Landtag als zulässig anerkannt und wird innerhalb von 4-8 Wochen starten.
Die vollmundigen Ankündigungen der Regierungsfraktionen, die unstrittig zulässigen Punkte der Volksinitiative zu unterstützen, haben sich als leere Versprechungen herausgestellt. vi-wasser.de/
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung am im Juli bzw. August startenden Volksbegehren und bitten alle Schleswig-Holsteiner darum, gemeinsam mit uns Demokratie und Transparenz zu unterstützen.
Die mit über 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von "Geschäftsgeheimnissen" ein Ende gesetzt werden soll.
Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots.
Trotz der Zulässigkeit von fünf der sechs Gesetzesinitiativen der Volksinitiative hat der Landtag die geforderten Gesetzesänderungen von der Tagesordnung abgesetzt und ohne öffentliche Begründung die Frist zur Annahme verstreichen lassen.
Die Volksinitiative ist wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht gezogen, die mündliche Verhandlung ist für den 01.10.2019 angesetzt.
Die vier unstrittig zulässigen Gesetzesänderungen im Wasserrecht sollen mit der Novelle des Landeswasserrechts im Herbst verabschiedet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Agrar- und Umweltausschuss vor.
Die im Landesverwaltungsgesetz geforderte Verbesserung der Transparenz stieß hingegen auf den entschiedenen Widerstand von CDU und FDP. Hier haben wir einen Kompromiss vereinbart, das Veröffentlichungsrecht auskunftspflichtiger Stellen im Informationszugangsgesetz zu regeln, so dass Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse jetzt auch ohne Anfrage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbaren dürfen, wenn es z.B. um Emissionen oder Korruption geht. Diese Gesetzesänderung befindet sich zur Zeit in einem Anhörungsverfahren, dessen Ausgang offen ist. Deshalb haben die Vertrauenspersonen ein Volksbegehren beantragt, um die Frist zu wahren und (Zeit)Druck auf die Jamaikakoalition auszuüben.
der Landtag hat vier von fünf Punkten unserer Volksinitiative für zulässig erklärt.
Der angelehnte Punkt betrifft das Frackingverbot im Landeswasserrecht. Daher werden wir das Landesverfassungsgericht anrufen.
Hierfür rechnen wir mit Anwaltskosten von bis zu 10.000 Euro und bitten deshalb um steuerlich absetzbare Spenden auf unser Konto der gemeinnützigen Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, IBAN: DE86217635420007719019. BIC:GENODEF1BDS bei der VR Bank.
Herzlichen Dank für die Unterstützung, durch die wir die Chance haben, ein Frackingverbot zu etablieren.
Am 08.11.2018 entschied der Landtag von Schleswig-Holstein, dass vier von fünf Gesetzesvorlagen der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zulässig sind. Lediglich beim Frackingverbot über das Landeswasserrecht überwogen die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Mehrheit der Abgeordneten, wenn auch keineswegs bei allen. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative werden die Frage der Zulässigkeit eines Frackingverbots über das Landeswasserrecht vom Landesverfassungsgericht klären lassen.
In Schleswig-Holstein soll ein Schiffsterminal für verflüssigtes Erdgas (LNG), das zum Teil durch Fracking in den USA gewonnen werden soll, mit Steuermitteln gebaut werden. LNG-Terminals sind in Europa, insbesondere im Nordwesten Europas wegen der guten Pipelineanbindung unwirtschaftlich und teilweise nur wenige Prozent ausgelastet. Hier soll, wieder einmal, mit Steuermitteln eine Investitionsruine geschaffen werden. Um das zu verhindern wurde eine Petition gestartet, die ich bitte, zu unterstützen. weact.campact.de/petitions/keine-steuergelder-fur-lng-fracking-gas-terminals-in-deutschland
Gestern haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen. Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkungsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.
Die mit über 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei aber insofern unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand gestern die Mehrheit des Innen- und
Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für
Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von "Geschäftsgeheimnissen" ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied
der Innen- und Rechtsausschuss gestern Nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der
Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu
ziehen.
Hierfür werden wir Geld benötigen und bitten dafür um Spenden an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Die Spenden können unter Vorlage des Überweisungsbelegs bis zu einer Höhe von 200 Euro steuerlich geltend gemacht werden, für höhere Summen stellen wir gerne eine Spendenquittung aus.
Unser Spendenkonto:
VR Bank eG, Niebüll: IBAN DE86217635420007719019 BIC GENODEF1BDS
wie die Landtagssprecherin Vivien Albers dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag mitteilte, hat die Volksinitiative das Quorum erreicht. Eine offizielle Bestätigung liegt bisher allerdings noch nicht vor.
Dafür hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtages ein Gutachten verfasst, mit dem die Zulässigkeit der Volksinitiative abgelehnt werden soll, obwohl die meisten Anliegen der Volksinitiative als zulässig und vorteilhaft für den Wasserschutz angesehen werden. www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01300/umdruck-19-01360.pdf . Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages widerspricht damit dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der die Frage als rechtlich offen ansieht. In unserer Stellungnahme haben wir das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages bewertet: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01300/umdruck-19-01386.pdf . Sollte der Landtag der Volksinitiative nicht stattgeben, werden wir das Landesverfassungsgericht anrufen. Hierfür bitten wir um Spenden an: BI gegen CO2-Endlager VR Bank eG, Niebüll: IBAN DE86217635420007719019 BIC GENODEF1BDS
Ich danke für die Unterstützung, denn dank unseres gemeinsamen Widerstands hat bisher kein Unternehmen eine neue Lizenz für Ölförderung in Schleswig-Holstein beantragt. Dabei soll es auch bleiben.
Nach der Einreichung der openpetition Petition am Weltwassertag befindet sich jetzt auch die Volksinitiative zum Schutz des Wassers im Endspurt. Vom 25.04.-29.05.2018 wird OMNIBUS www.omnibus.org/ uns beim Sammeln unterstützen. Wer Zeit und Lust hat, kann die Sammlung vor Ort (10-18 Uhr) aktiv begleiten. Die jeweiligen Standorte sind:
25.4.-26.4.: Kiel, Bahnhofsvorplatz
27.4. : Eckernförde, Rathausmarkt
28.4. : Eckernförde, Hafen
30.4. : Rendsburg, Schiffbrückenplatz
2.5. : Rendsburg, Theatervorplatz
3.5.-4.5.: Neumünster, Großflecken
7.5.-8.5.: Elmshorn, Alter Markt
9.5. : Pinneberg, Drosteiplatz
10.5. : Himmelfahrtshoffest, Hof Dannwisch
11.5. : Pinneberg, Drosteiplatz
14.5.-16.5.: Lübeck, Klingenberg
22.5. : Bad Oldesloe, Marktplatz
22.5.-23.5.: Bad Schwartau, Marktplatz
24.5.-25.5.: Eutin, Marktplatz
28.5.-29.5.: Kiel, Asmus-Bremer-Platz
Am 29.05.2018 werden wir um 13 Uhr vor dem Landeshaus in Kiel die Unterschriften an Landtagspräsidenten Schlie übergeben.
Für die Deckung der Kosten für die Volksinitiative bitten wir um eine Spende an die BI gegen CO2-Endlager e.V. Die Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.
VR Bank eG, Niebüll:
IBAN DE86217635420007719019
BIC GENODEF1BDS
Herzlichen Dank für die Unterstützung,
Reinhard Knof
Pünktlich zum Weltwassertag habe ich die Petition an den Vorsitzenden des Agrar- und Umweltausschusses, den Landtagsabgeordneten Oliver Kumbartzky übergeben. Der Zeitpunkt dafür war auch deshalb optimal, da derzeit das Landeswasserrecht in Schleswig-Holstein überarbeitet wird und mit der Petition die wichtigen Themen Fracking und Verpressen von Lagerstättenwasser noch einmal nachdrücklich in den Blickpunkt gerückt werden.
Die Volksinitiative, mit der wir die Anliegen der openpetition Petition gesetzlich verbindlich erreichen wollen, hat bisher rund 23.000 Unterstützer und wird am 29.05.2018 um 13 Uhr dem Landtagspräsidenten übergeben werden.
Ich plane, die Petition am 22.03.2018 an den Vorsitzenden des Agrar- und Umweltausschusses zu übergeben, da an dem Tag die Landespresse anwesend sein wird.
Für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers haben wir inzwischen rund 22.000 Unterschriften gesammelt und werden sie am 29.05.2018 um 13 Uhr an den Landtagspräsidenten Schlie übergeben.