12.10.2018, 20:54
Liebe Unterstützer,
wie die Landtagssprecherin Vivien Albers dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag mitteilte, hat die Volksinitiative das Quorum erreicht. Eine offizielle Bestätigung liegt bisher allerdings noch nicht vor.
Dafür hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtages ein Gutachten verfasst, mit dem die Zulässigkeit der Volksinitiative abgelehnt werden soll, obwohl die meisten Anliegen der Volksinitiative als zulässig und vorteilhaft für den Wasserschutz angesehen werden. www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01300/umdruck-19-01360.pdf . Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages widerspricht damit dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der die Frage als rechtlich offen ansieht. In unserer Stellungnahme haben wir das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages bewertet: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01300/umdruck-19-01386.pdf . Sollte der Landtag der Volksinitiative nicht stattgeben, werden wir das Landesverfassungsgericht anrufen. Hierfür bitten wir um Spenden an: BI gegen CO2-Endlager VR Bank eG, Niebüll: IBAN DE86217635420007719019 BIC GENODEF1BDS
Ich danke für die Unterstützung, denn dank unseres gemeinsamen Widerstands hat bisher kein Unternehmen eine neue Lizenz für Ölförderung in Schleswig-Holstein beantragt. Dabei soll es auch bleiben.
Ihr Reinhard Knof