22.11.2018, 09:39
Liebe Untersützer,
der Landtag hat vier von fünf Punkten unserer Volksinitiative für zulässig erklärt.
Der angelehnte Punkt betrifft das Frackingverbot im Landeswasserrecht. Daher werden wir das Landesverfassungsgericht anrufen.
Hierfür rechnen wir mit Anwaltskosten von bis zu 10.000 Euro und bitten deshalb um steuerlich absetzbare Spenden auf unser Konto der gemeinnützigen Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, IBAN: DE86217635420007719019. BIC:GENODEF1BDS bei der VR Bank.
Herzlichen Dank für die Unterstützung, durch die wir die Chance haben, ein Frackingverbot zu etablieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Knof