14.09.2019, 23:19
Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers wurde von der Regierungskoalition nicht umgesetzt. Am 19.06 2019 hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt. Für die Änderungen des Landeswassergesetzes gibt es zwar eine Zusage, aber die selben Gesetze wurden schon einmal ohne öffentliche Begründung wieder von einer Landtagssitzung abgesetzt. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Volksinitiative verstrich, ohne dass eine einzige Forderung umgesetzt wurde.
Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Bereich von Erdölförderung und Fracking sind. Mit dem Volksbegehren sollte es neben dem Schutz des Wassers darum gehen, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben.
Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:
1. besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
2. Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
3. sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
4. Haftung von Ölkonzernen für Schäden
Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen, dass es Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlaubt wird, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als "Geschäftsgeheimnisse" geheim gehalten werden:
1. Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
2. Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
3. Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Die Koalition ist bisher in diesen Punkten über Versprechungen nicht hinaus gekommen! Gleichzeitig wurde bekannt, dass über viereinhalb Jahre hinweg bis zu 220.000 Kubikmeter hoch salzhaltiges Lagerstättenwasser aus einer Verpressbohrung in Niedersachsen ausgetreten ist und das Grundwasser gefährdet, ohne dass die Betreiberfirma Wintershall-DEA oder das auch für Schleswig-Holstein zuständige Bergamt das bemerkt haben. Deshalb ist die zusätzliche Überwachung durch die unteren Wasserbehörden der Kreise dringend geboten. Unter Anderem dafür ist das Volksbegehren erforderlich.
Wir benötigen 80.000 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern aus Schleswig-Holstein mit einem Mindestalter von 16 Jahren innerhalb von 6 Monaten im Zeitraum vom 02.09.2019 – 02.03.2020.
Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt oder unter vi-wasser.de/ heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.
Zur Finanzierung von Informationsmaterial benötigen wir dringend Spenden an die gemeinnützige Bürgerinitiative gegen CO2 -Endlager e.V., IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19.
Die Spenden sind steuerabzugsfähig.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Knof