Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

25.06.2021, 13:42

Liebe Unterstützer*innen

heute morgen hat das Veterinäramt München auf mein Schreiben ( unten abgedruckt ) folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir können Ihnen mitteilen, dass das Netz zeitnah entfernt wurde, darüber hinaus waren ausreichende Zugänge vorhanden, so dass die Tauben nicht eingeschlossen waren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Altmann

Sehr geehrte Damen und Herren des Veterinäramtes München,

heute erreichte mich ein Tiernotruf, die tierschutzwidrige Vernetzung der Karstadt-Kaufhof Galeria
am Marienplatz, Kaufinger Str. 1-5, 80331 München betreffend:

"Die Galeria Karstadt Kaufhof Filiale in München am Marienplatz hat die Fa. Rentokil beauftragt, Netze gegen Tauben vor der Fassade anzubringen. Das Befestigen der Netze ist bereits durch einen Mitarbeiter der Fa. Rentokil erfolgt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, daß viele Tauben - besonders Jungtiere - nach dem Anbringen hinter den Netzen festsaßen und dem qualvollen Tod durch Verdursten und Verhungern ausgeliefert waren und sind. Einige erwachsene Tauben konnten noch rechtzeitig wegfliegen, aber alle ihre Jungtiere konnten und können durch ihre Elterntiere nicht mehr erreicht und gefüttert werden!!! Auch erwachsene Tauben waren hinter den Netzen zu sehen, ohne Chance, herauszukommen,"
so die hier eingegangene Schilderung eines Augenzeugen vor Ort.

Das Anbringen des Netzes ohne vorherige Sicherung der flugunfähigen Küken bzw. das Festsetzen der Elterntiere bewirkt ein Aushungern der Tiere.

Das Aushungern-Lassen der Tauben widerspricht dem strafrechtlichen Qualverbot: Menschenschutz und ethisch begründeter Tierschutz sind seit jeher unteilbar.

Tierschutz hat seit 2002 Verfassungsrang. Das qualvolle Aushungern-Lassen der Stadttauben durch das Anbringen des Netzes durch besagte Modehauskette sowie der damit beauftragten Firma Rentokill ist tierschutzwidrig. Kommt es durch das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne "vernünftigen Grund" begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG.

Die einschlägige Fachliteratur erkennt ferner an: Wer Tieren, also auch Tauben, in akuter Not die gebotene zumutbare Hilfe nicht leistet, riskiert eine Strafverfolgung nach § 323 c STGB wegen unterlassener Hilfeleistung. Jedenfalls seit der Aufwertung der Tierethik in den Verfassungsrang muss diese Verbotsnorm auch für leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen, denn es gilt: "Der Staat schützt ... die Tiere" ( Art. 20a GG ).

Ich möchte Sie daher bitten, sich im Rahmen Ihrer gesetzliche festgeschriebenen Garantenstellung für die Tiere, für die betroffenen Stadttauben einzusetzen und die Karstadt Kaufhof Galeria Filiale aufzufordern das Netz sofort zu entfernen.

Ich bitte Sie mich über den Ausgang der Angelegenheit zeitnah zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Goldschmidt


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