Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

13.06.2021, 08:49

Liebe Unterstützer*innen,

nachfolgende Nachricht zu einem neuen Stadttaubenprojekt mit einem Taubenwagen geben wir Euch zur Kenntnis und Anregung - siehe Link:
www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/voelklingen/erstes-voelklinger-taubenhaus-steht-an-der-saar-in-wehrden_aid-59070045

Weiterhin eine Nachricht von der EU-Abgeordneten Manuela Ripa aus Brüssel - siehe Link:
www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/taubenhaeuser-helfen-tier-und-mensch

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Saarland


27.05.2021, 14:00

Zuerst die gute Nachricht: Die Erzdiözese Salzburg hat die geplanten Veranstaltungen mit den Brieftauben am vergangenen Pfingstwochenende abgesagt:

"Wir möchten in dieser Antwort klar zum Ausdruck bringen, dass uns die Gesundheit und Unversehrtheit der Tauben, die bei den Veranstaltungen zum Einsatz kommen hätten sollen, in der ganzen Planungsphase immer ein zentrales Anliegen war."

Und weiter: "Wir werden aufgrund Ihrer Rückmeldung den Einsatz von Brief- und Sporttauben in ähnlichen Veranstaltungen gründlich prüfen."

Vielen Dank an alle, die mit einem Schreiben das Anliegen unterstützt haben. Der Erfolg zeigt, dass es etwas genutzt hat !

Eine schlechte Nachricht erreicht uns aus der Schwarzwaldgemeinde Bisingen. Dort plant der Gemeinderat durch einen Falkner einen Lock- bzw. Fangschlag für Stadttauben zu installieren. Man kann davon ausgehen, dass die Tauben anschließend getötet und als Falkenfutter dienen. Lock- bzw. Fangschläge sind tierschutzrechtlich als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung verboten.
Falknereinsätze sind bei der obersten Naturschutzbehörde zu beantragen und werden nur in ganz konkreten Einzelfällen ( z.B. auf Flugplätzen zur Flugsicherung gegen Vogelschlag ) genehmigt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Bisingen nunmehr Tatsachen schaffen will.
Wer einen Kommentar schreiben möchte, schreibt bitte an:

Tierschutzbeauftragte@mlr.bwl.de, onlineredaktion@schwarzwaelder-bote.de, service@schwarzwaelder-bote.de, info@bisingen.de, info@SWR.de

Lieben Dank und herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


22.05.2021, 12:40

Liebe Unterstützer*innen,

einen dringenden Aufruf von Hans Lutsch von der ARGE Stadttauben Salzburg geben wir Euch hiermit zur Kenntnis und weiterer Veranlassung:

Liebe Tierschützer!

Unser selbst gewählter Auftrag, Tiere vor großem Unheil zu bewahren, macht keine Pause. So auch an diesem Wochenende nicht. Pfingsten ist mit tierschutzrechtlich bedenklichen Taubenauflässen gepflastert. Dabei werden primär weiße Tauben verwendet. Weiße Tauben sind schlechte Flieger, haben eine schlechte Orientierungsfähigkeit, und gehen deshalb häufig bei diesen Veranstaltungen verloren. Geschwächt, verletzt und unterernährt sitzen viele von diesen Hochzeits- und Pfingsttauben, nicht unweit von den Örtlichkeiten des Auflasses orientierungslos herum. Von ihren Besitzern auch nicht mehr gesucht und heimgeholt. Manche, dieser Tauben, die zu spät gefunden werden, sterben an den Folgen von Stress und Unterernährung, werden schnelle Opfer von Greifvögeln.

Zu Pfingsten werden von der Salzburger Erzdiözese wieder weiße Tauben bei diversen Pfingstveranstaltungen aufgelassenen. Ob dieser Auflaß bei den zuständigen örtlichen Behörden auch angemeldet wurde, klären wir noch ab. Wenn diese weißen Haustauben bei den Örtlichkeiten ihrer Freisetzung sitzen bleiben, und der Besitzer sie nicht abholt, ist dies ein klarer Verstoß gegen das Österr. TSchG.

Wir fordern die Erzdiözese Salzburg auf, sich von diesem angehenden, und unserer Meinung nach eindeutigen Tierschutzskandal, Abstand zu nehmen und den Auflaß der Haustauben abzusagen. Uns werden die Opfer dieser Auflässe immer wieder verletzt, verhungert und auch tot gemeldet. Viele von Ihnen müssen wir tierärztliche versorgen lassen.

Helft uns, diesen Irrsinn zu stoppen. Schreibt an die Erzdiözese Salzburg, oder ruft dort an, damit hier keine Tiere diesen unzulässigen Bedingungen ausgesetzt werden. Das Leiden dieser Tauben ist groß. Wenn sie auf der Straße landen, werden sie auch von den Kirchen als ungebetenen Gäste vertrieben. Mit Stacheln und Netzen werden diese Tiere dann bei ihrer Herbergssuche bekämpft.


Erzdiözese Salzburg: kommunikation@eds.at; Tel.: 0662 8047

ARGE Stadttauben Salzburg

Ein frohes und tierleidfreies Pfingstfest wünschen Euch,


22.05.2021, 12:24

Liebe Unterstützer*innen,
der Verein Stadttauben Saarbrücken e.V., Vorsitzende Frau Helga Ehretsmann, hat den Deutschen Städte - und Gemeindebund und seine jeweiligen Mitglieder in den einzelnen Bundesländern, als auch die angeschlossenen Verbände in dem u.a. Schreiben auf die Zustände bezüglich der Stadttaubensituation in den Städten hingewiesen. Ebenso wurde der Deutsche Städtetag mit seinen Mitgliedern in den Bundesländern kontaktiert:

Stadttauben Saarbrücken e.V.
Helga Ehretsmann, Vorsitzende
Ursulinenstraße 44
66111 Saarbrücken

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
sehr geehrter Herr Pressesprecher Alexander Handschuh,
sehr geehrte Mitglieder und angeschlossenen Verbände des DStGB,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städtetages,

ich schreibe Ihnen als bekennende Tierschützerin und Stadtbewohnerin. Die Innenstädte veröden und verwahrlosen derzeit immer mehr. Marode Gebäude und Leerstände, oftmals regelrechte Schandflecke, trifft man immer häufiger an. Die herrschende Coronapandemie verschärft die Problematik zusätzlich. Es kommt vermehrt zu Geschäftsaufgaben und irreversiblen Zuständen in früheren Einkaufsmeilen.
Dies führt bei Tierschützern zur Beobachtung, dass immer mehr Nistmöglichkeiten für Stadttauben zur Verfügung stehen. An bzw. in maroder Bausubstanz können sog. "Taubenhotspots" entstehen, wenn die Population nicht tierschutzkonform durch Gelegeaustausch reguliert wird. Solche unkontrollierten Orte sind sehr konfliktbeladen, wenn die Tauben zuviel werden.
In über 100 deutschen Städten wird deshalb die Geburtenkontrolle in Taubenhäusern bereits erfolgreich durchgeführt. Jedoch fehlt es oftmals an genügend Schlägen, in denen sich die Tiere aufhalten können und der Eieraustausch problemlos durchgeführt werden kann.

Tierschutz ist Staatsziel !
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

Städte und Kommunen sind verpflichtet, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern, da sich die eigentliche Ursachenbekämpfung, also die ungewollte Nistplatzbereitstellung durch marode Bausubstanz, als äußerst schwierig darstellt.
Auch die Finanz- und Immobilienkrise 2008 hat das ihre dazu beigetragen. Immobilienbesitzer wohnen zudem meistens nicht in den Städten und sind keine guten Ansprechpartner für Tierschützer.

Ich möchte Sie daher im Rahmen Ihrer Zuständigkeit bitten, der Stadttaubenthematik die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und den Tierschützern als auch den Städten und Gemeinden diesbezüglich die größstmögliche und unbürokratische Unterstützung bei Stadttaubenprojekten zukommen zu lassen. Verwaltung und Politik sind hier gefordert.

Im Anhang befindet sich ein aktuelles Schreiben der Europaabgeordneten Manuela Ripa (ÖDP) an den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die sich darin für einen sensiblen und gesetzeskonformen Umgang mit Stadttauben und damit für Taubenhäuser ausspricht.

Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.

Mit herzlichen Grüßen aus Saarbrücken
Helga Ehretsmann



30.04.2021, 11:40

Dokument anzeigen

Das Dokument kann von allen Taubenschützern für ihre Stadttaubenprojekte bei Politik und Verwaltung, mit einem entsprechenden Anschreiben, genutzt werden;
insbesondere für die jeweiligen Gemeinde - und Städtetage sowie bei den ansässigen Tierschutzbeauftragten bei den Umweltministerien.
Manuela Ripa lässt alle Ehrenamtlichen und Taubenschützer ganz herzlich grüßen.


27.04.2021, 13:07

Taubenhäuser helfen Tier und Mensch
Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa spricht sich für den Einsatz von Taubenhäusern aus. Sie stellen eine tierschutzkonforme und kostengünstige Maßnahme dar, die sowohl der Stadttaube als auch dem Menschen hilft.
Tauben gehören vielerorts zum alltäglichen Stadtbild. Für die einen stellen sie eine Belebung des urbanen Grau dar, für andere gelten sie als Schmutzverursacher und ungebetene Gäste. Auch in der Landeshauptstadt Saarbrücken entflammen immer mal wieder Diskussionen um den Umgang mit den gefiederten Stadtbewohnern. Dabei gibt es nach Meinung der saarländischen Europaabgeordneten Manuela Ripa (ÖDP) eine Lösung, die für alle Betroffenen sehr hilfreich wäre: „Durch das ausreichende Aufstellen von Taubenhäusern, kann der Stadttaube ein geeigneter Rückzugsort gegeben werden. Hierbei wird allerdings nicht nur dem Vogel gedient, auch der Mensch profitiert davon.“ Denn die installierten Taubenhäuser, die als Brutplatz genutzt werden, erlauben Tierschützern die notwendige Geburtenkontrolle. Hierbei wird das Gelege durch Attrappen ersetzt, was zu einer Senkung der Geburtsrate führt. „Dieses Konzept hat sich mittlerweile als tierschutzkonform etabliert und führt zu einem wesentlich entspannterem Zusammenleben von Mensch und Stadttaube. Wir dürfen bei der ganzen Debatte auch nicht vergessen, dass es sich bei der Stadttaube um ein inzwischen wieder verwildertes Haustier handelt, das der Mensch erst in unsere Städte gebracht hat. Daher tragen wir für die Stadttaube auch weiterhin Verantwortung“, unterstreicht Manuela Ripa, die sich als Vizepräsidentin der interfraktionellen Gruppe zum Tierschutz im Europäischen Parlament vollumfänglich für solche Stadttaubenprojekte ausspricht und ergänzt: „Daher habe ich einen Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund gerichtet, in dem ich mich eben für die Umsetzung solcher Projekte positioniere und zu deren Umsetzung aufrufe. Wenn man bedenkt, dass es auch Taubenfütterungsverbot mancherorts gibt, unterstreicht dies nochmals die Notwendigkeit von Taubenhäusern.“ Gerade im Vergleich zu kostenintensiven Vergrämungsmethoden sind die kostengünstigen Taubenschläge eine sinnvolle und vor allem nachhaltige Lösung, um das Spannungsfeld zwischen Stadttauben und ihren Kritikern zu lockern. So könnten auch eigenständig initiierte Maßnahmen von Privatpersonen minimiert werden, die den Vögeln schaden: „Das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundesartenschutzverordnung sprechen der Stadttaube den allgemeinen Schutzstatus zu, weshalb jegliche Absichten, Stadttauben durch das Auslegen von Fallen oder Gift Schaden zuzufügen, auf das schärfste zu verurteilen sind.“


23.04.2021, 14:54

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
nicht zuletzt dank intensiver Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2021 5 Mio. € zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, um Mindereinnahmen durch die Pandemieeinschränkungen aufzufangen. Ziel der Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Fortbestehen der durch die COVID-19 Pandemie erheblich getroffenen Vereine zu leisten und so das Tierwohl unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG. Das heißt, sie verfügen über eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TSchG, einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und sind gemeinnützig tätig.
Bezuschusst werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 31.März 2021 infolge von Corona entstandene Mindereinnahmen (z. B. durch ausgefallene Veranstaltungen oder geringere Spenden) und Mehrausgaben (etwa für Masken, Desinfektionsmittel oder einen erhöhten Betreuungsaufwand durch größeren Tierbestand). Jedes Tierheim oder ähnliche Einrichtung erhält einen Zuschuss von einheitlich 7.500 Euro. Anträge können ab dem 23. April in einem Zeitraum von vier Wochen eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen. Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen ist im Detail der angehängten Richtlinie zu entnehmen, zentral sind jedoch die §11-Bescheinigung, eine Freistellung des Finanzamtes und eine schriftliche Bestätigung, dass Mindereinnahmen oder Mehrausgaben entstanden sind. Wir haben damit erreicht, dass es ein relativ unbürokratisches Verfahren geworden ist. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen – noch vor dem Start der Website – zur Verfügung.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 5 Mio. Euro vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden, um bei den Tierheimen anzukommen. Es wird daher auch kein Nachweis in Form von Steuerunterlagen o.ä. verlangt. Sollten die 5 Mio. nicht vollständig abgerufen werden, fließt der Rest zurück in den Bundeshaushalt und ist für den Tierschutz verloren. Daher appellieren wir an Sie: Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und stellen Sie einen Antrag. Bitte senden Sie auch eine Kopie der Antragsstellung an vereinsbetreuung@tierschutzbund.de.
Seit heute ist der Link zur Beantragung der Hilfen (7.500 €/TSV) frei geschaltet. Wie in unserem Schreiben vom 19.04.21 angekündigt, stellen wir Ihnen Bausteine für Ihr Schreiben (bitte auf Kopfbogen Ihres Vereins) zur Erklärung über Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 durch die COVID-19-Pandemie zur Verfügung, die Sie für die Beantragung nutzen können.
Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Verein/Ihr Tierheim relevanten Punkte herausziehen und erforderlichenfalls ergänzen sowie nicht zutreffendes weglassen! Das Schreiben sollte nicht nach einem Musterschreiben aussehen, sondern die individuelle Situation des Vereins und seines Tierheims abbilden.
Adressat ist das
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen und versichern gemäß § 3 Abs. 2 der Förderrichtlinie, dass beim Betrieb Ihres Tierheimes/Ihrer Einrichtung Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 7500 Euro entstanden sind.
Mehrausgaben können beispielsweise anfallen für:
☐ Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe), Hygienekonzepte (Schilder/Aushänge, Bodenmarkierungen)
☐ Schnelltests
☐ Unterweisungen der Mitarbeiter zu Corona-Schutzmaßnahmen
☐ Kommunikationsmaßnahmen (Laptops/PCs für Videokonferenzen der Verwaltung)
☐ Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Tiervermittlung
☐ Erhöhter Betreuungs- und ggf. Behandlungsaufwand wegen längerer Aufenthaltsdauer von Tieren
Beispiele für Mindereinnahmen sind:
☐ Wegfall der Einnahmen aus Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfest, Tag der offenen Tür, Bücherbasar, Trödelmarkt)
☐ Rückgang der Barspenden durch Tierheimbesucher
☐ Rückgang der Futtermittelspenden aus Tiermärkten/ Supermärkten
☐ Wegfall von Einnahmen aus dem Pensionsbetrieb
Sollten beim Antragsverfahren Fragen auftreten, so haben Sie auf der frei geschalteten Website die Möglichkeit sich diese über eine E-Mail-Hotline beantworten zu lassen.


22.04.2021, 19:55

Der stellvertretende Leiter der SZ - Regionalredaktion Mitte, Martin Rolshausen schreibt: "Tauben sind Ratten mit Flügeln" !
www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken-hat-ein-problem-mit-tauben_aid-57485715
Bitte schreibt Ihm zurück unter: M.Rolshausen@sz-sb.de
und CC unter:sz-sb@sz-sb.de
Wir haben folgendermaßen geantwortet:

Sehr geehrter Herr Rolshausen,

Frau Ehretsmann hat mich gebeten Ihnen zu schreiben und Ihnen die rechtliche Stellung der Stadttaube im Sinne des geltenden Tierschutzgesetzes sowie des Artikels 20a GG darzulegen sowie einige Infos über diese Tiergattung zu geben.
Übrigens soll ich Sie darauf hinweisen, dass die Bezeichnung "Ratten der Lüfte"
diskriminierend und verschleiernd ist und die angesprochenen Lebewesen entwürdigt.
Deshalb war es auch wohl 2017 das Unwort des Jahres. Rein biologisch gesehen ist der Begriff "natürlich" absoluter Schwachsinn. Der Begriff trägt somit zur Verdummung der Leser bei.
Ihre Sprache projeziert automatisch negative Eigenschaften auf die Tiere und ist somit als äußerst tierfeindlich einzustufen. Einen Tacken "Hetze" können Sie nicht verneinen - oder ?
Irgendwie ist Ihr Bericht aber aus der Zeit gefallen. Heute wird bundesweit in vielen Städten die Population tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert !

Natürlich dürfen Sie Ihre ganz persönliche Meinung journalistisch verarbeiten, dennoch vermissen wir in Ihrem Bericht ganz und gar die rechtliche Würdigung dieser Tiergattung, die Gottseidank mehr Gewicht hat als Ihre persönliche Kampfansage, die sich in dieser Art und Weise durchgängig ab den 60 zigern bis dato hinzieht - man könnte fast meinen da schreibt ein !@#$! vom anderen ab.
Falls Sie meinen, dass die Stadt sich zu wenig um die "Plage" kümmert, wenden Sie sich bitte an Herrn Oberbürgermeister Uwe Conradt und sein Amt für Klima - und Umweltschutz sowie den saarländischen Tierschutzbeauftragten sowie das Veterinäramt. Lassen Sie mich aber bitte noch wissen ab welchem statistischen Wert man die Situation als "Plage" bezeichnen muss.
Ohne Angabe von Zahlen ist Ihre vermeintliche Feststellung, gerade heutzutage, absolut nutzlos - allenfalls Stimmungsmache. Da kann niemand etwas damit anfangen.
Werben Sie doch lieber für betreute Taubenhäuser mit Eieraustausch.


16.04.2021, 12:30

Die EU Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) betont zur Stadttaubenthematik:
"Wir brauchen Taubenhäuser !"
Manuela Ripa setzt sich unter anderem in einer speziellen Arbeitsgruppe der EU für den Schutz von Heimtieren ein, wo sie auch die Stadttauben-Problematik ansprechen möchte.
In Kürze wird sie den Deutschen Städte - und Gemeindebund anschreiben und für Taubenhäuser werben. Diese Empfehlung werden wir dann den Unterzeichnern der Petition zur Kenntnis geben.
Herzliche Grüße
Jutta und Andreas Goldschmidt


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