28.06.2024, 10:44
Liebe Unterstützer,
zunächst möchten wir uns für die Unterstützung bedanken.
Nur durch die überwältigende Spendenbereitschaft der Bürger war es uns möglich, gerichtlich gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens vorzugehen.
Leider hat das Gericht unseren Eilantrag abgelehnt. Das Gericht sieht keine Notwendigkeit für einen Eilantrag und verweist auf das Hauptsacheverfahren. Dies bedeutet nicht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat rechtens war sondern lediglich, dass das Gericht keine ausreichenden Gründe sieht einem Eilantrag stattzugeben..
Wir haben jetzt die Möglichkeit vor der nächst höheren Instanz ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Erst in diesem Verfahren wird dann die Frage geklärt, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht.
Aktuell beraten wir darüber wie genau wir weiter vorgehen. Sobald wir uns darüber im Klaren sind, werden wir sie informieren.
Falls sie das Urteil lesen möchten, kontaktieren sie mich bitte.
Vielen Dank und liebe Grüße
Alexander Romanski