wie ihr wisst hat das Verwaltungsgericht Neustadt vor kurzem unseren Eilantrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgelehnt.
Dies bedeutet nicht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat rechtens war oder dass unser Begehren, wie von der Stadtverwaltung behauptet, unzulässig ist. Es bedeutet nur, dass das Gericht keine Eilbedürftigkeit feststellen konnte.
Das empfinden wir als bedauerlich und sind selbstverständlich auch ein Stück weit enttäuscht. Wir wollten mit dem Eilantrag erreichen, dass die Speyerer Bürger schnellstmöglich (im Idealfall gleichzeitig mit den am 09.06.2024 stattgefunden Kommunalwahlen) zu dem ihnen zustehenden Recht auf einen Bürgerentscheid kommen. Dieser steht den Bürgern aufgrund der mehr als ausreichenden gesammelten Unterschriften (etwa 7,5% aller Wahlberechtigten Bürger haben nachweislich unterzeichnet) zu.
Dennoch war der Eilantrag nicht umsonst. Die Stadt war gezwungen im Verfahren unbekannte Informationen offen zu legen und hat selbst bestätigt, dass in naher Zukunft die Errichtung von Containerdörfern im gesamten Stadtgebiet nicht geplant sei. Auch der Pachtvertrag betreffend das Grundstück in der Butenschönstraße soll noch mindestens bis 2025 laufen. Sollte die Stadt entgegen ihrer Behauptung dennoch irgendwo im Stadtgebiet mit der Errichtung von Containerdörfern beginnen, greift die Eilbedürftigkeit und unser Begehren muss zugelassen werden.
Wir haben nun die Möglichkeit bei der nächst höheren Instanz gegen den Beschluss eine Beschwerde einzureichen oder direkt ein Hauptsacheverfahren anzustrengen.
Wir haben uns entschieden, ein Hauptsacheverfahren gegen die Entscheidung des Stadtrats vor dem Verwaltungsgericht Neustadt anzustrengen. Erst in diesem Verfahren wird von Seiten des Gerichts geklärt ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Wir haben gute Chancen vor Gericht recht zu bekommen.
Hierfür benötigen wir noch einmal finanzielle Unterstützung.
Wie beim letzten Mal werden wir auch diesmal am Ende den noch verfügbaren Betrag an eine Wohltätige Organisation spenden.
Wir danken allen Spendern für Ihren Beitrag für mehr Bürgerbeteiligung und mehr Demokratie!
anbei findet ihr unsere Stellungnahme zum Gerichtsurteil. Die Rheinpfalz hat diese nur auszugsweise Veröffentlicht.
Zunächst stellen wir fest, dass das Gericht lediglich den Eilantrag abgelehnt hat.
Dies bedeutet nicht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat rechtens war oder das unser Begehren, wie von der Stadtverwaltung behauptet, unzulässig ist. Es bedeutet nur, dass das Gericht keine Eilbedürftigkeit feststellen konnte.
Das empfinden wir als bedauerlich und sind selbstverständlich auch ein Stück weit enttäuscht. Wir wollten mit dem Antrag erreichen, dass die Speyerer Bürger schnellstmöglich (im Idealfall gleichzeitig mit den am 09.06.2024 stattgefunden Kommunalwahlen) zu dem ihnen zustehenden Recht auf einen Bürgerentscheid kommen. Dieser steht den Bürgern aufgrund der mehr als ausreichenden gesammelten Unterschriften (etwa 7,5% aller Wahlberechtigten Bürger haben nachweislich unterzeichnet) zu.
Dennoch sehen wir das bisherige Ergebnis unserer Initiative trotz Ablehnung des Eilantrags vor dem Verwaltungsgericht als Erfolg an. Immerhin wurde die Stadt Speyer veranlasst, sich vor der Installation von Containern (wir sehen die Unterbringung in Containern immer noch als menschenunwürdig an) nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber umzusehen. Wie in den entsprechenden Schriften an das Gericht durch die Stadt erwähnt, kümmerte sie sich um den Kauf und die Anmietung von Gebäuden, es erfolgten Umbaumaßnahmen im ehemaligen Stiftungskrankenhaus und es erfolgten Gespräche mit Kirchen und Privatpersonen um weiteren Wohnraum zu generieren.
Aus dieser Sicht hat die Stadt Speyer von uns ein ausdrückliches Lob verdient, weil sie selbst versucht hat, ein Containerdorf zu verhindern und damit bestimmt auch viel Arbeit verbunden war. Weiterhin wurde in den Schriftsätzen der Stadt auch erwähnt, dass die Umsetzung des Vorratsbeschlusse nicht bevorstehe, zumal das ursprünglich vorgesehene Grundstück noch längere Zeit verpachtet ist.
Wir haben nun die Möglichkeit bei der nächst höheren Instanz gegen den Beschluss eine Beschwerde einzureichen oder direkt ein Hauptsacheverfahren anzustrengen.
Aktuell beraten wir darüber wie wir weiter vorgehen
zunächst möchten wir uns für die Unterstützung bedanken.
Nur durch die überwältigende Spendenbereitschaft der Bürger war es uns möglich, gerichtlich gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens vorzugehen.
Leider hat das Gericht unseren Eilantrag abgelehnt. Das Gericht sieht keine Notwendigkeit für einen Eilantrag und verweist auf das Hauptsacheverfahren. Dies bedeutet nicht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat rechtens war sondern lediglich, dass das Gericht keine ausreichenden Gründe sieht einem Eilantrag stattzugeben..
Wir haben jetzt die Möglichkeit vor der nächst höheren Instanz ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Erst in diesem Verfahren wird dann die Frage geklärt, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht.
Aktuell beraten wir darüber wie genau wir weiter vorgehen. Sobald wir uns darüber im Klaren sind, werden wir sie informieren.
Falls sie das Urteil lesen möchten, kontaktieren sie mich bitte.
die unten stehende E-Mail haben wir heute morgen an alle Stadtratsmitglieder versendet.
Besonders im Hinblick auf die demnächst stattfindenden Kommunalwahlen wollten wir den Parteien und auch den einzelnen Kandidaten die einmalige Chance geben, euch allen zu zeigen wie wichtig ihnen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung tatsächlich sind.
Liebe Grüße
Bürgerinitiative
Speyer kann mehr als Container
Sehr geehrte Stadtratsmitglieder, sehr geehrte Pressevertreter,
wie ihnen bekannt ist wurde unser Bürgerbegehren letzten Donnerstag im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
An dieser Stelle möchten wir allen Ratsmitgliedern danken, die sich hinter unser Begehren gestellt haben und für das Begehren gestimmt haben.
Anhand der vielen Enthaltungen und der Fürstimmen ist erkennbar, dass es berechtigte Zweifel an der Auslegung der städtischen Rechtsabteilung gibt.
Wir werden, wie bereits im Vorfeld angekündigt, juristisch gegen die Ablehnung vorgehen.
Heute möchten wir sie alle auf unsere Spendenaktion aufmerksam machen welche wir gestern gestartet haben um die Kosten des Rechtsbeistands der Bürgerinitiative zu decken.
Wie bei unserer letzten Spendenaktion, werden wir nicht benötigtes Geld sowie eventuelle Rückerstattungen am Ende vollumfänglich an das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen spenden.
Sie haben jetzt die Chance, den Bürgern öffentlichkeitswirksam zu zeigen wie wichtig ihnen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung tatsächlich sind.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich anonym zu beteiligen und anders als bei Abstimmungen im Stadtrat besteht beim spenden auch kein Fraktionszwang.
Gerade die Fraktionsmitglieder der CDU, die eine Prüfung des Begehrens durch einen externen Gutachter auf Kosten der Steuerzahler beantragt haben, haben jetzt die Chance den Bürgern zu zeigen wie ernst es ihnen mit ihrem Antrag war.
Wir sind für jede Spende dankbar und sind überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der Stadtratsmitglieder bereit ist einen Beitrag für die Demokratie zu leisten.
am letzten Donnerstag wurde im Stadtrat über die Zulässigkeit des Begehrens abgestimmt.
Aufgrund der Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung in welcher unser Begehren, trotz Einhaltung aller formalen Kriterien des §17a GemO, als unzulässig bezeichnet wurde und in welcher den Ratsmitgliedern die Ablehnung empfohlen wurde, wurde unser Begehren mehrheitlich abgelehnt.
Dies war ein trauriger Tag für die Demokratie.
Viele der Fraktionen standen hinter uns und haben für unser Begehren gestimmt. Unser lautester Führsprecher war das einzige Ratsmitglied das über eine juristische Ausbildung verfügt. Trotz seiner fundierten Ausführungen, haben die Ratsmitglieder am Ende mehrheitlich gegen das Begehren gestimmt.
Nach Rücksprache mit mehreren Juristen sowie dem uns beratenden Verein Mehr Demokratie e.V. sind wir überzeugt davon, dass unser Begehren rechtmäßig ist. Das den Bürgern verweigert wird abzustimmen obwohl eine mehr als ausreichende Anzahl von Unterstützern für das Begehren unterzeichnet hat empfinden wir als zutiefst undemokratisch.
Wir werden deshalb den Stadtratsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Die hier erbeten Spenden dienen dazu die Kosten des Rechtsbeistands der Bürgerinitiative zu decken.
Wie bei unserer letzten Spendenaktion werden wir nicht benötigtes Geld am Ende an den Verein Kinderhospiz Sterntaler e.V. spenden.
wie ihr vielleicht schon aus der Presse erfahren habt, hat die Stadtverwaltung alle von uns eingereichten Unterschriften geprüft.
Wir haben 3.306 Unterschriften eingereicht, von diesen waren 2.864 gültig. Somit haben wir das benötigte Quorum um 596 Unterschriften übertroffen. Insgesamt haben 7,5% aller wahlberechtigten Speyerer Bürger für unser Bürgerbegehren unterschrieben.
Trotzdem oder gerade deshalb hat die Stadtverwaltung eine Beschlussempfehlung für alle Stadträte formuliert in welcher sie die Ablehnung des Bürgerbegehrens empfiehlt. Als Grund werden juristische Fehler unsererseits angegeben. Wir empfinden die angegeben Gründe als sehr zweifelhaft und glauben nicht, dass diese Argumentation vor einem Verwaltungsgericht bestehen kann.
Anbei findet ihr die Beschlussempfehlung sowie unsere Stellungnahme dazu welche wir gestern an alle Stadträte versendet haben (alles in einer PDF).
Wir empfinden das Verhalten der Stadt gegenüber uns Bürgern als arrogant und den Versuch eine basisdemokratischen Abstimmung zu verhindern als zutiefst undemokratisch.
Wir möchten euch bitten am kommenden Donnerstag dem 14.03.2023 um 17:00 Uhr zur Stadtratssitzung zu kommen und uns Vorort zu unterstützen.
gestern haben wir die gesammelten Unterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Wir haben insgesamt 3.285 Unterschriften gesammelt. Die benötigte Mindestanzahl an Unterschriften zur Initiierung eines Bürgerentscheids beträgt bei einer Stadt mit der Einwohnerzahl Speyer 6% der Wahlberechtigten.
Dies entspricht für Speyer 2.268 Unterschriften. Wir haben also 1.017 Unterschriften beziehungsweise 44,8% mehr Unterschriften eingereicht als zwingend erforderlich.
Wie zuvor angekündigt, hat sich unsere geschätzte Oberbürgermeisterin nicht dazu herabgelassen, die Unterschriften persönlich entgegen zu nehmen.
Warum auch, es sind ja lediglich 8,7% der wahlberechtigten Bürger die unser Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Dies hatte jedoch keinerlei Einfluss auf die Rechtmäßigkeit unseres Begehrens. Der zuständige Mitarbeiter hat uns sehr freundlich empfangen, in unserem Beisein alle 594 Unterschriftenlisten durchnummeriert und uns anschließend alle Listen kopiert.
Die Unterschriften werden jetzt vom Wahlamt ausgewertet. Der zuständige Mitarbeiter schätzt, dass die Auswertung der Unterschriften etwa 8 Wochen dauern wird.
Wir möchten uns noch einmal bei allen bedanken, die uns unterstützt haben und werden euch weiterhin auf dem laufenden halten.
Morgen werden wir alle bis dahin gesammelten Unterschriften einreichen.
Die benötigte Mindestanzahl an Unterschriften haben wir bereits weit überschritten, möchten aber um sicher zu gehen eine möglichst hohe Anzahl an Unterschriften einreichen.
Daher bitten wir noch einmal darum, alle vorhanden Unterschriftenlisten noch heute bei uns abzugeben.
Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift unser Vorhaben unterstützen und vor allem denjenigen die zudem Unterschriften für uns gesammelt haben.
Am kommenden Montag dem 20.11.2023 werden wir alle bis dahin gesammelten Unterschriften einreichen.
Die benötigte Mindestanzahl an Unterschriften haben wir bereits weit überschritten, möchten aber um sicher zu gehen eine möglichst hohe Anzahl an Unterschriften einreichen.
Daher bitten wir noch einmal darum, alle vorhanden Unterschriftenlisten bis Sonntag bei uns abzugeben und in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis noch einmal Werbung für das Bürgerbegehren zu machen.
Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift unser Vorhaben unterstützen und vor allem denjenigen die zudem Unterschriften für uns sammeln.
wir haben einen Termin mit der Stadtverwaltung zur Übergabe der gesammelten Unterschriften vereinbart. Wir werden am kommenden Montag dem 20.11.2023 alle bis dahin gesammelten Unterschriften einreichen.
Die benötigte Mindestanzahl an Unterschriften haben wir bereits weit überschritten, möchten aber um sicher zu gehen eine möglichst hohe Anzahl an Unterschriften einreichen.
Daher bitten wir noch einmal darum, alle vorhanden Unterschriftenlisten rechtzeitig bei uns abzugeben und in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis noch einmal Werbung für das Bürgerbegehren zu machen.
Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift unser Vorhaben unterstützen und vor allem denjenigen die zudem Unterschriften für uns sammeln.