Bürgerrechte

Sexualstrafrecht: Keine Verschärfungen der § 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

38 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

38 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.09.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

08.02.2021, 08:00

LIebe Mitzeichner/Innen!

Seit nunmehr 140 Tagen liegt die Petition im Ausschuss und befindet sich gegenwärtig weiterhin im Rechtsausschuss für eine Stellungnahme an den Petitionsausschuss. .

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz tagt jede Woche immer mittwochs. Auch zum 10. Februar 2021 steht der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht der Bundesregierung nicht auf der Tagesordnung:

www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/tagesordnungen

Der Beginn des Wahlkampfes für eine neue Bundesregierung rückt immer näher. Vor der Bundestagswahl im September liegt die parlamentarische Sommerpause. Sofern bis dahin nicht über ein verschärftes Sexualstrafrecht entschieden wurde, dürfte der Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode als erledigt betrachtet werden können.

Die Gesetzgebung im Sexualstrafrecht ist Aufgabe des Deutschen Bundestages. Jedoch gibt es auch relevante Themengebiete, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Zum Beispiel die Ermittlungsbehörden und der Strafvollzug. Oder die Bildungspolitik und die Schulen etc...

In Baden-Württemberg finden am 14. März 2021 Landtagswahlen statt. Die völlig Abschaffung der Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis wurden von diesem Bundesland in den Bundesrat eingebracht. Auch dieser Punkt ist Bestandteil des Gesetzespaketes des auf Eis liegenden Gesetzentwurfes geworden. Der Petent hat auf seinen Webseiten ein weiteres News mit einer Vote publiziert, hier:

krumme13.org/news.php?s=read&id=4382

Alle Mitzeichner/Innen dieser Petition können sich gerne an der Vote beteiligen...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking


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