28.03.2021, 10:42
Liebe Mitzeichner/Innen!
Tatsächlich hat die Bundesregierung bei Stimmenthaltungen der Grünen, FDP und LINKEN den kompletten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch den Rechtsausschuss gebracht und die historische Verschärfung im Sexualstrafrecht wurde im Bundestag verabschiedet. Hier geht es zu den News des Petenten:
krumme13.org/news.php?s=read&id=4427
krumme13.org/news.php?s=read&id=4428
krumme13.org/news.php?s=read&id=4429
Damit wird auch der Rechtsausschuss alsbald seine Stellungnahme an den Petitionsausschuss abgeben. In diesem Ausschuss wird dann über diese Petition beraten werden. Im Anschluss wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben. Es wäre eine große Überraschung, wenn sich der Petitionsausschuss gegen die Verabschiedung im Bundestag aussprechen würde. Denn der Fraktionszwang innerhalb der CDU/CSU & SPD zwingt die Koalitionsabgeordneten dazu ,die Petition auch in diesem Ausschuss abzuweisen. Dennoch wird die Begründung des Petitionsausschusses an den Petenten sehr interessant werden.
Diese Petition wird auf jeden Fall auf die Tagesordnung des Bundestages kommen. Allerdings wird die Abstimmung darüber eine reine Formsache werden. Die Petition wird auf der Webseite des Bundestages lediglich dokumentiert werden. Bestenfalls könnte es ein Minderheitenvotum gegeben, welches der Opposition aus GRÜNE, FDP und LINKEN entsprechen würde. Diese Fraktionen waren zwar gegen die Gesetze, haben aber nicht dagegen gestimmt, sondern sich nur der Stimme enthalten.
Die vom Bundestag verabschiedeten Unrechtsgesetze gelangen nun in den Bundesrat. Die nächste Plenarsitzung findet am 7. Mai 2021 statt. Rein theoretisch wäre es zwar möglich, dass im Bundesrat keine Mehrheit erreicht wird, aber diese Chance ist sehr gering. Wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Letztendlich wird sich das Bundesverfassungsgericht mit diesen Unrechtsgesetzen beschäftigen müssen...
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking