sollten Sie den Gesetzgebungsvorschlag an Herrn Lindner (MdB) und die Staatssekretär*innen im Bundesministerium der Finanzen senden wollen, empfiehlt sich die folgende Mailadresse:
poststelle@bmf.bund.de
Frau Claudia Roth (MdB) erreichen Sie in ihrer Rolle als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unter:
poststelle@bkm.bund.de
Das Bundesministerium für Bildung & Forschung unter Leitung von Frau Watzinger können Sie erreichen über:
bmbf@bmbf.bund.de
vielen herzlichen Dank für Ihren großen Einsatz und Ihr aktives Engagement, durch das unser Anliegen und unsere Forderungen auf Landes- und Bundesebene bereits in Politik und Medien präsent sind und die ersten Früchte tragen:
Am 12. September, fand bereits das erste Fachgespräch mit dem Leiter des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages statt, an dem Herr Dr. Lutz und Herr Freytag (BASGV), Herr Dr. Wenzel (ifs Essen) und Herr Werner (DTKV, DBfT) für die Forderungen des Positionspapiers eingetreten sind.
Ebenfalls gestern hat das Land Baden-Württemberg einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht, in dem es eine Klarstellung des Bundes hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit von Musikunterricht fordert:
Herr Werner und Herr Dr. Wenzel haben zwischenzeitlich einen alternativen und ausführlich begründeten Gesetzesvorschlag formuliert, den Sie bereits im Petitionstext finden. Ich sende Ihnen diesen im Anhang dieser Mail nochmals persönlich zu.
Dieser alternative Gesetzesvorschlag befreit Bildung umfassend und europarechtskonform von der Umsatzsteuer und wirkt gleichzeitig Rechtsunsicherheiten und neuer Bürokratisierung entgegen.
Wenn man die Formulierungen im aktuellen Regierungsentwurf mit dem alternativen Gesetzesvorschlag vergleicht, wird deutlich, dass der Regierungsentwurf die von der EU gegebenen und geforderten Möglichkeiten zur Befreiung von Bildungsleistungen längst nicht ausschöpft.
Um Politiker*innen auf Landes- und Bundesebene auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen und ein Beispiel zu geben, wie die Forderungen des Positionspapiers umgesetzt werden können, möchte ich Sie heute dazu aufrufen, das Positionspapier zusammen mit dem alternativen Gesetzesvorschlag an Landes- und Bundespolitiker*innen aus den Kultus- und Finanzministerien sowie aus den Finanz, Bildungs- und Kunstausschüssen zu senden.
Außerdem finden Sie unter den folgenden Links musterhafte Anschreiben, die Sie als Vorlage (und mit den Namen der von Ihnen adressierten Politiker*innen ergänzt) verwenden können:
Lassen Sie uns die Politiker*innen in diesem Sinne herzlich grüßen und freundlich auffordern, den Regierungsentwurf im Sinne der umfassenden Förderung von Musikpädagogik und anderen Bildungsleistungen zu überarbeiten.
Und nochmals kräftig Stimmen sammeln....wir könnten eine sechsstellige Zahl erreichen...
das Anliegen ist aktueller denn je: Noch diesen Monat soll der neue Regierungsentwurf im Bundestag diskutiert werden! In Kooperation mit der Schauspielerin und Sängerin Rebecca Immanuel, die ebenfalls Unterstützerin der Petition ist, haben wir von openPetition einen Post auf Instagram und Facebook veröffentlicht.
Teilen Sie jetzt die Beiträge, um noch mehr Menschen auf die Forderung aufmerksam zu machen und Druck auf die Politik aufzubauen:
Ich habe den von Herrn Werner und Herr Wenzel verfassten alternativen Gesetzesvorschlag mit in den Positionstext aufgenommen.
Neue Begründung:
Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielfältige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Kultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bereits am 16. August wurde der Regierungsentwurf an den Bundesrat übergeben.Ab September 2024 soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden.Damit die Abgeordneten auf die großen Unklarheiten im Regierungsentwurf mitsamt den besorgniserregenden, weitreichenden bildungspolitischen Folgen aufmerksam gemacht werden, ist es enorm hilfreich die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises persönlich zu kontaktieren.
Argumentationsbasis liefern der Petitionstext selbst, das Positionspapier wie auch die Pressemitteilungen der verschiedenen Verbände und Initiativen:Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.Das Positionspapier, dessen Forderungen ich unterstütze, findet sich unter folgender Internetadresse:
Außerdem möchte ich auf das Positionspapier der Therapieverbände SG, DGSF und Systemischer Verbund aufmerksam machen, dass sich den Forderungen anschließt.attachmentdata103514.pdf (idw-online.de)
Den Regierungsentwurf finden Sie unter anderem auf der Seite des DTKV unter folgender Internetadresse:
Einen alternativen und ausführlich begründeten Gesetzesvorschlag, der Bildung umfassend und europarechtskonform von der Umsatzsteuer befreit und dabei Rechtsunsicherheiten und neuer Bürokratisierung entgegen zu wirken vermag, finden sie unter folgendem Link als PDF-Datei:
Dieser alternative Gesetzesvorschlag wurde von Herr Hans-Jürgen Werner (Justiziar DTKV e.V) und Herr Dr. Joachim Wenzel (Institutionsleitungsmitglied des ifs Essen) verfasst.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Petitionsrecht in Deutschland nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.
Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen BerufsverbandsBerufsverband für Tanzpädagogik e.V. verweisen:werner-bonn@t-online.deFür Fragen im Bereich "Fortbildung" wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Wenzel (Mitglied der Institutionsleistung des ifs):j.wenzel@ifs-essen.de
Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.
Neues Zeichnungsende: 21.09.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 68.306