Terminverschiebung
Film „Tod in der Badewanne“
in der ARD Mediathek erst ab 07.02.2023
Ausstrahlung auf SWR am 8. Februar 2023, 20:15
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit für den neuen Termin des Film „Tod in der Badewanne“ in der ARD Mediathek ab Dienstag, dem 07.02.2023, so die Nachricht der Redakteurin Meike Pommer der Filmproduktion Casei Media.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 19-01-2023 KORREKTUR– Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Gerichtstermin zum 3. Prozess mit Start am Mittwoch, dem 26. April 2023
und
Film „Tod in der Badewanne“ in der ARD Mediathek ab 04.02.2023
Ausstrahlung auf SWR am 8. Februar 2023, 20:15
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
nachfolgend Ihnen zur Information:
die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München I verhandelt den 3. Prozess gegen Manfred Genditzki ab Mittwoch, dem 26. April 2023 und über 20 Verhandlungstage bis zum 7. Juli 2023.
Im 1. Prozess sind es 17 (2009/2010) und im 2. Prozess ebenso 17 Verhandlungstage (2011/2012) gewesen.
Ein weiterer Film zu dem komplexen Thema wird ab dem 4. Februar 2023 in der ARD Mediathek zugänglich sein.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 11-01-2023 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Weiterleitung der Pressemitteilung 58 des OLG München vom 24.11.2022:
Neue Arbeitsaufgaben für den ehemaligen Staatsanwalt
im Prozess Manfred Genditzki, Florian Gliwitzky
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachfolgend Ihnen zur Information:
OLG München "Pressemitteilung 58 vom 24.11.2022
Personelle Veränderungen in der Pressestelle des Oberlandesgerichts München
Der langjährige Pressesprecher des Oberlandesgerichts Florian Gliwitzky ist seit dem 1. November 2022 im neu gegründeten 38. Zivilsenat tätig und scheidet daher zum 30. November 2022 aus der Justizpressestelle aus.
Für die hervorragende Arbeit bei der Leitung der Pressestelle und der Begleitung zahlreicher komplexer und umfangreicher Strafverfahren sowie die exzellente Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sowohl in den Medien als auch in der Justiz bedanke ich mich ganz herzlich.
Die Leitung der Pressestelle übernimmt zum 1. Dezember 2022 Richter am Oberlandesgericht Dr. Lafleur. Herr Dr. Lafleur ist derzeit als beisitzender Richter im 7. Strafsenat (Staatsschutz) und im 2. Strafsenat tätig. Seit 1. Januar 2022 war er bereits mit der Stellvertretung von Herrn Gliwitzky betraut.
Herr Dr. Lafleur trat im Jahr 2006 in die bayerische Justiz ein. Vor seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jahr 2020 war Herr Dr. Lafleur lange Jahre als Staatsanwalt für Kapitalsachen bei der Staatsanwaltschaft München I und zuletzt als stellvertretender Leiter der Abteilung für Kapitalsachen tätig. Zuvor sammelte er am Amtsgericht München richterliche Erfahrung sowohl als Familienrichter als auch in allgemeinen Zivilsachen.
Ab 1. Dezember 2022 ist die Pressestelle in Strafsachen damit folgendermaßen besetzt:
Leiter der Pressestelle: Richter am Oberlandesgericht Dr. Laurent Lafleur
Vertreterin: Richterin am Oberlandesgericht Bettina Kaestner
Weiterer Vertreter: Richter am Oberlandesgericht Dr. Alexander Strafner
Weitere Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Barbara Stockinger
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Joachim Heßler
Präsident des Oberlandesgerichts“
PRESSEMITTEILUNG 21-12-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Manfred Genditzki`s und die gute Perspektive für 2023
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
das Jahr 2022 brachte im Rechtsfall Manfred Genditzki, nach nunmehr fast 14 Jahren im Gefängnis, die Wende.
Die im Mai 2022 durchgeführte „Probation“ (Voruntersuchung) der zuvor vom selben Gericht LGM I abgelehnten neuen Beweismittel, führte dazu, dass das LGM I nicht umhin konnte, den Verurteilten am 12. August 2022 ohne Auflagen aus dem Gefängnis Landsberg am Lech zu entlassen.
Herrn Genditzki geht es den Umständen entsprechend gut, nicht nur, weil ihn seine Familie auffängt und zusammensteht, auch weil er sich durch die im November aufgenommene Arbeit gut ablenken kann von Gedanken an die sehr schwierige Gefängniszeit und an das bevorstehende, erneute Verfahren.
Bitte lesen Sie auch ein Interview mit Herr Genditzki vom 18.11.2022 auf Basis
der zusammengefassten Fragen von Journalisten (www.manfred-genditzki.eu).
Der zeitliche und formale Ablauf in dem Wiederaufnahmeverfahren:
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki an das LGM I.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
Die Begründung der Beschwerde ist ein zeitlich und inhaltlich sehr aufwendiges Vorgehen
unter Einbeziehung der Beweisführungen aller Sachverständigen.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben.
Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung,
die neue Beweisführung der RA Regina Rick (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
17.12.2021 Das LGM I beabsichtigt, sich die neue Beweisaufnahme in einem Probationsverfahren ohne Öffentlichkeit anzuhören,
um darüber zu entscheiden, ob ein 3. Gerichtsverfahren beim LGM I Aussicht auf Erfolg hat.
02.-31.05.2022 Probationsverfahren zu den neuen Beweismitteln der Verteidigung, RA Regina Rick
12.08.2022 Entlassung von Manfred Genditzki aus der Haftanstalt Landsberg am Lech ohne Auflagen und
Zurücksetzung der Anklage auf den Stand vor dem 1. Gerichtsverfahren im Jahr 2009.
Die wesentliche Begründung des LGM I, das gegenüber Manfred Genditzki kein dringender Tatverdacht mehr besteht, führte am Freitag dem 12. August 2022 zu seiner Haftentlassung.
Dennoch hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage keineswegs zurückgezogen, sondern aufrechterhalten,
weshalb es vermutlich im 2. Quartal 2023 zum einem 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki vor dem LGM I
auf Basis der Anklage aus dem Jahr 2009 kommen wird.
Ihnen mit Dank für Ihr Interesse an diesem Rechtsfall,
der sicherlich in 2023 einen guten Abschluss finden wird.
Mit bestem Gruß
eine besinnliche Weihnacht wünschend
und kommen Sie gut in und durch das Jahr 2023!
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 15-08-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Der Beschluss des Landgericht München I (LGM I)
in der Pressemitteilung des OLG München vom 12-08-2022
Sehr geehrte Petentinnen,
sehr geehrte Petenten,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
nachfolgend die Pressemitteilung des OLG München
zum Beschluss des LGM I als 2-seitiges PDF Dokument!
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Anhang - PDF
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 12-08-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Das Landgericht München I (LGM I) stimmt einer Wiederaufnahme
in einem 3. Gerichtsverfahren zu.
Sehr geehrte Petentinnen, sehr geehrte Petenten,
im Mai 2022 fanden die fünf Anhörungstage der Sachverständigen im Wiederaufnahmeantrag
der RA Regina Rick im Rechtsfall Manfred Genditzki statt.
Die Sachverständigen der verteidigenden als auch der anklagenden Seite befanden über
- den Todeszeitpunkt der Verstorbenen über Temperatursimulationen
- die Möglichkeit eines Sturzes in die Badewanne sowie die Sturzlage in der Badewanne
- sowie weitere rechtsmedizinische Details.
Das Landgericht München I (LGM I) ordnet in seiner Probationsentscheidung eine erneute Hauptverhandlung an. Diese ist dann nunmehr die dritte Hauptverhandlung, bei der es nochmals eine umfängliche Beweisaufnahme geben wird, die aber in inhaltlichen Teilen mit der Beweisaufnahme des Probationsverfahren identisch sein wird.
Der neuerlich Angeklagte wird auf Grund nicht vorliegender Fluchtgefahr aus dem Gefängnis entlassen.
Die wesentliche Begründung des LGM I ist …
Der bisherige zeitliche und formale Ablauf in dem Wiederaufnahmeverfahren:
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki an das LGM I.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
Die Begründung der Beschwerde ist ein zeitlich und inhaltlich sehr aufwendiges Vorgehen unter Einbeziehung der Beweisführungen aller Sachverständigen.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben.
Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung,
die neue Beweisführung der RA Regina Rick (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
17.12.2021 Das LGM I beabsichtigt, sich die neue Beweisaufnahme in einem Probationsverfahren ohne Öffentlichkeit anzuhören, um darüber zu entscheiden, ob ein 3. Gerichtsverfahren beim LGMI Aussicht auf Erfolg hat.
Kommentierung
10.06.2020 „Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des zuständigen Schwurgerichts war die gründliche Einarbeitung und Befassung mit dem ausführlichen Antrag noch nicht möglich.“
Soweit die Stellungnahme der Pressestelle des OLG München auf Nachfrage zum Stand der Dinge beim LGM I ein Jahr nach Antrag Stellung auf Verfahrenswiederaufnahme*
*Film Screenshot Info Pressestelle OLG in Sachen Rechtsfall Manfred Genditzki im ARD Film „Brisant“ vom 10-06-2020
Das LGM I brauchte dann noch einmal 6 Monate um den Antrag u.a. mit der pauschalen Argumentation der fehlenden Neuheit abzulehnen.
Auf Basis der darauffolgenden Beschwerde von RA Regina Rick verfügte das OLG M, dass sich das LGM I mit den Begründungen für ein Wiederaufnahmeverfahren genauer auseinandersetzen muss, was es offensichtlich – wegen Arbeitsüberlastung – auch in 1 ½ Jahren nicht hat machen können oder wollen.
Wie aber ist die Fähigkeit des LGM I zu beurteilen, ein faires Urteil in einem dritten Gerichtsverfahren zu sprechen, nachdem dieses sich ausdrücklich als zeitlich überlastet dargestellt hat (siehe oben) und daraufhin den Antrag, ohne sich die Beweisführung genauer anzuschauen, pauschal abgelehnt hat, um dann vom OLG M angewiesen zu werden, sich der Sache gewissenhaft anzunehmen?
Und nun fand im Probationsverfahren an fünf Tagen im Mai 2022 eine ausführliche Verhandlung der entlastenden Beweise zu Gunsten des Verurteilten statt und die Sachverständigen beider Seiten waren sich in der Diktion darüber einig, dass der Verurteilte deshalb als Täter nicht in Frage kommen kann.
Ergo: die „Mord“-Verurteilung ist nicht mehr haltbar, da nur ein Unfallgeschehen für den Tod der alten Dame in Frage kommen kann.
Warum spricht das LGM I den Verurteilten vor diesem Hintergrund nicht sofort frei und hebt die Urteile gegen ihn auf?
Was will das LGM I in einem dritten Gerichtsverfahren noch klären, welches wiederum Jahre dauern wird?
Es erscheint nicht unredlich dem LGM I zu unterstellen, dass es im Justizskandal des Rechtsfalls Manfred Genditzki auf Zeit spielen will, um die Angelegenheit – wie bereits bei der verstorbenen Zeugin Christiane Eyssele geschehen – durch die Zeit für sich „zu retten“.
Die Defizite der bayerischen Justiz gerade in Wiederaufnahmefällen sind seit Jahren bekannt und anhand zahlreicher, teilweise skandalös verlaufener Fälle gut dokumentiert.
Dennoch gibt es weder von Seiten des Justizministeriums noch von anderen politisch Verantwortlichen erkennbare Ansätze für Verbesserungen.
Es erscheint dringend erforderlich, dass von der Politik, den Medien und der weiteren Öffentlichkeit entsprechende Reformen angemahnt werden.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Manfred Genditzki vor JV LaL, 12-08-22 (Foto Hans Holzhaider)
PRESSE Info 24-06-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
STERN TV auf RTL am Mittwoch, 29. Juni 2022, 22.35
Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
Ihnen zur Info:
am Mittwoch, dem 29. Juni 2022, 22.35 wird es einen ca. 14minütigen Bericht zum Stand der Dinge im Rechtsfall Manfred Genditzki auf STERN TV im RTL Programm mit einem Interview der RA Regina Rick geben.
RESSEMITTEILUNG 01-06-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Information zum Ende der Sachverständigen Anhörung am LGM I.
Sehr geehrte Unterstützer*innen,
im Mai 2022 fanden die fünf Anhörungstage der Sachverständigen im Wiederaufnahmeantrag der RA Regina Rick im Rechtsfall Manfred Genditzki statt.
Die Probationsentscheidung wird voraussichtlich im Juli fallen.
Da die Anhörungen nicht öffentlich waren, ist eine weitergehende Information hierüber erst mit der Verlautbarung der Probationsentscheidung des LGM I erlaubt.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 02-05-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Der heutige Start der Sachverständigen Anhörung am LGM I.
Sehr geehrte Unterstützer*innen,
nach langer Wartezeit startete heute die auf fünf Verhandlungstage bis Ende Mai 2022 angesetzte „Probation“, eine Art Voruntersuchung des LGM I zu dem Antrag der Verfahrenswiederaufnahme von RA Regina Rick vom 11. Juni 2019 (!).
Die sehr lange Zeit des Wartens kam deshalb zustande, weil das LGM I den Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme
am 02-12-20 abgelehnt hat. Nach gut 1 ½ Jahren.
Der sofortigen Beschwerde von RA Regina Rick beim OLG München vom 07-12-2020, sowie der umfangreichen Begründung vom 01-04-2021 folgte am 17-12-2021 der Beschluss des OLG München, der Beschwerde stattzugeben und somit das LGM I anzuweisen, sich mit dem Rechtsfall Manfred Genditzki eingehend zu beschäftigen, was mit dem heutigen Probationsstart eingeleitet wurde.
Was kann ansonsten zum heutigen, ersten Probationstag gesagt werden?
1. In der SZ ist heute (02-05-22) ein weiterer Artikel von Hans Holzhaider zum Rechtsfall Manfred Genditzki erschienen.
2. Die Anhörungen sind nicht öffentlich, weshalb Mitteilungen hieraus nicht gemacht werden dürfen. Deshalb soll mit einer breiten medialen Streuung dieser problematische Justizfall nicht dem Vergessen überlassen werden. Siehe Anhang.
3. Insofern kann nur berichtet werden, dass die Probation heute auch tatsächlich mit der Anhörung mehrerer Sachverständiger beginnen konnte und der nächste Termin mit dem 11. Mai 2022 angesetzt ist.
§ 353d StGB - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,
2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Kommentierung zum §353d StGB:
„Nach herrschender Meinung dient § 353d Nr. 3 StGB zwei unterschiedlichen Schutzzwecken:
Zum einen soll die Unbefangenheit der an den genannten Verfahren Beteiligten, namentlich der
Laienrichter und Zeugen, geschützt werden, zum anderen soll die vom Verfahren betroffene
Person davor geschützt werden, durch die Veröffentlichung amtlicher Papiere „an den Pranger
gestellt“ zu werden, noch bevor eine gerichtliche Überprüfung erfolgt ist. Wegen dieser doppelten
Schutzrichtung kann die Tat auch durch die vom Verfahren selbst betroffene Person begangen
werden.“
Auszug aus
„Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestages“, Sachstand WD 7 3000 - 097/21
PRESSEMITTEILUNG 22-04-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Die Zusammenfassung zum Stand der Dinge kurz vor dem
Start der Sachverständigen Anhörung am 02. Mai 2022
Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
nachfolgende Chronologie der Geschehnisse aus Anlaß des Starts der Anhörung (Probation) der Sachverständigen im Wiederaufnahmeverfahren Manfred Genditzki nach fast 13 Jahren Haft u.a. in Landsberg am Lech am Montag, 2. Mai.
Die Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis April 2022:
02.05.2022 Start der Sachverständigen Anhörung mit weiteren Terminen bis Ende Mai 2022
am Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München.
Die Anhörungen werden im Beisein von Herrn Manfred Genditzki, Frau Rechtsanwältin Regina Rick sowie der mit dem Antrag auf Wiederaufnahme angebotenen Sachverständigen und weiteren vom Landgericht München I bestellten Sachverständigen stattfinden.
Die von der RA Regina Rick angebotenen Sachverständigen sind:
Prof. Dr. Syn Schmitt, Sturz-Simulation, Institute for Modelling and Simulation of Biomechanical Systems, Universität Stuttgart, www.imsb.uni-stuttgart.de/team/Schmitt-00016/
Prof. Dr. Klaus Püschel, Rechtsmediziner, 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. Gita Mall (Rechtsmedizinerin), Jena, www.uniklinikum-jena.de
Prof. Dr. Niels Hansen (Thermodynamiker) www.itt.uni-stuttgart.de/institut/team/mitarbeiter/Hansen/
Der ursprünglich vom Landgericht München I anberaumte erste Termin vom 19.04.2022 mit der Zeugin Christiana Eyssele kommt auf Grund ihres Ablebens im Februar 2022 nicht mehr zustande.
Die Termine der Sachverständigen Anhörungen sowie der Entscheid des LGM I werden nicht öffentlich sein.
Im Falle einer zweiten Ablehnung einer Verfahrenswiederaufnahme durch das LGM I ist nochmalige Beschwerde beim OLG München einzulegen.
Die Ergebnisse der nicht öffentlichen Anhörung der Sachverständigen werden somit in einem „geschützten“ juristischen Raum verhandelt und nimmt das Ergebnis einer möglichen, folgenden öffentlichen Hauptverhandlung vorweg. Aus unserem Verständnis entzieht sich die Justiz hiermit dem Gebot der Öffentlichkeit im Strafprozess.
2021 Frau RA Regina Rick muß die Beschwerde begründen, was auf Grund von Stellungnahmen der Gutachter viel Zeit in Anspruch nimmt.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben. Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung, die neue Beweisführung (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München, mit Unterschriften von über 1.000 Petenten.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrags auf
Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und
verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte,
kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alte Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und
sie dann ermordet.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell
Beschuldigter.