Erfolg
Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.297 Unterstützende

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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22.04.2022, 12:10

PRESSEMITTEILUNG 22-04-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Die Zusammenfassung zum Stand der Dinge kurz vor dem
Start der Sachverständigen Anhörung am 02. Mai 2022

Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,

nachfolgende Chronologie der Geschehnisse aus Anlaß des Starts der Anhörung (Probation) der Sachverständigen im Wiederaufnahmeverfahren Manfred Genditzki nach fast 13 Jahren Haft u.a. in Landsberg am Lech am Montag, 2. Mai.

Die Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis April 2022:

02.05.2022 Start der Sachverständigen Anhörung mit weiteren Terminen bis Ende Mai 2022
am Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München.
Die Anhörungen werden im Beisein von Herrn Manfred Genditzki, Frau Rechtsanwältin Regina Rick sowie der mit dem Antrag auf Wiederaufnahme angebotenen Sachverständigen und weiteren vom Landgericht München I bestellten Sachverständigen stattfinden.
Die von der RA Regina Rick angebotenen Sachverständigen sind:
Prof. Dr. Syn Schmitt, Sturz-Simulation, Institute for Modelling and Simulation of Biomechanical Systems, Universität Stuttgart, www.imsb.uni-stuttgart.de/team/Schmitt-00016/
Prof. Dr. Klaus Püschel, Rechtsmediziner, 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. Gita Mall (Rechtsmedizinerin), Jena, www.uniklinikum-jena.de
Prof. Dr. Niels Hansen (Thermodynamiker)
www.itt.uni-stuttgart.de/institut/team/mitarbeiter/Hansen/
Der ursprünglich vom Landgericht München I anberaumte erste Termin vom 19.04.2022 mit der Zeugin Christiana Eyssele kommt auf Grund ihres Ablebens im Februar 2022 nicht mehr zustande.
Die Termine der Sachverständigen Anhörungen sowie der Entscheid des LGM I werden nicht öffentlich sein.
Im Falle einer zweiten Ablehnung einer Verfahrenswiederaufnahme durch das LGM I ist nochmalige Beschwerde beim OLG München einzulegen.
Die Ergebnisse der nicht öffentlichen Anhörung der Sachverständigen werden somit in einem „geschützten“ juristischen Raum verhandelt und nimmt das Ergebnis einer möglichen, folgenden öffentlichen Hauptverhandlung vorweg. Aus unserem Verständnis entzieht sich die Justiz hiermit dem Gebot der Öffentlichkeit im Strafprozess.

2021 Frau RA Regina Rick muß die Beschwerde begründen, was auf Grund von Stellungnahmen der Gutachter viel Zeit in Anspruch nimmt.

23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben. Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung, die neue Beweisführung (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München, mit Unterschriften von über 1.000 Petenten.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrags auf
Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und
verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte,
kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alte Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und
sie dann ermordet.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell
Beschuldigter.


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