Erfolg
Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.297 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

21.12.2022, 08:30

PRESSEMITTEILUNG 21-12-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Manfred Genditzki`s und die gute Perspektive für 2023

Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

das Jahr 2022 brachte im Rechtsfall Manfred Genditzki, nach nunmehr fast 14 Jahren im Gefängnis, die Wende.
Die im Mai 2022 durchgeführte „Probation“ (Voruntersuchung) der zuvor vom selben Gericht LGM I abgelehnten neuen Beweismittel, führte dazu, dass das LGM I nicht umhin konnte, den Verurteilten am 12. August 2022 ohne Auflagen aus dem Gefängnis Landsberg am Lech zu entlassen.

Herrn Genditzki geht es den Umständen entsprechend gut, nicht nur, weil ihn seine Familie auffängt und zusammensteht, auch weil er sich durch die im November aufgenommene Arbeit gut ablenken kann von Gedanken an die sehr schwierige Gefängniszeit und an das bevorstehende, erneute Verfahren.

Bitte lesen Sie auch ein Interview mit Herr Genditzki vom 18.11.2022 auf Basis
der zusammengefassten Fragen von Journalisten (www.manfred-genditzki.eu).

Der zeitliche und formale Ablauf in dem Wiederaufnahmeverfahren:
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki an das LGM I.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
Die Begründung der Beschwerde ist ein zeitlich und inhaltlich sehr aufwendiges Vorgehen
unter Einbeziehung der Beweisführungen aller Sachverständigen.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben.
Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung,
die neue Beweisführung der RA Regina Rick (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
17.12.2021 Das LGM I beabsichtigt, sich die neue Beweisaufnahme in einem Probationsverfahren ohne Öffentlichkeit anzuhören,
um darüber zu entscheiden, ob ein 3. Gerichtsverfahren beim LGM I Aussicht auf Erfolg hat.
02.-31.05.2022 Probationsverfahren zu den neuen Beweismitteln der Verteidigung, RA Regina Rick
12.08.2022 Entlassung von Manfred Genditzki aus der Haftanstalt Landsberg am Lech ohne Auflagen und
Zurücksetzung der Anklage auf den Stand vor dem 1. Gerichtsverfahren im Jahr 2009.

Die wesentliche Begründung des LGM I, das gegenüber Manfred Genditzki kein dringender Tatverdacht mehr besteht, führte am Freitag dem 12. August 2022 zu seiner Haftentlassung.

Dennoch hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage keineswegs zurückgezogen, sondern aufrechterhalten,
weshalb es vermutlich im 2. Quartal 2023 zum einem 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki vor dem LGM I
auf Basis der Anklage aus dem Jahr 2009 kommen wird.

Ihnen mit Dank für Ihr Interesse an diesem Rechtsfall,
der sicherlich in 2023 einen guten Abschluss finden wird.

Mit bestem Gruß
eine besinnliche Weihnacht wünschend
und kommen Sie gut in und durch das Jahr 2023!

Stanislaus Benecke

Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de


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