Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

23.11.2018, 09:55

Der Bundestag muss sich mit der Frage befassen, ob durch den Ausschluss aus der EM- Bestandsrentner, nicht sogar gegen die UN- Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) verstoßen wird. Nach der UN- Behindertenrechtkonvention, sowie nach geltendem deutschem Recht, sind EM-Rentner schon wegen ihrer mehr als 6 Monaten andauernden Krankheit, Menschen mit Behinderung und durch die UN-BRK geschützt. Im Artikel 1 der UN-BRK ist folgender Wortlaut zu finden  „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“  – Somit kann ein Ausschluss von EM-Bestandsrentnern nur als mittelbare Diskriminierung verstanden werden.


21.11.2018, 11:36

Schon die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente 2014 galt nur für die Neu-Rentner. Das Gleiche soll sich jetzt wiederholen. Die Verbesserungen sollen nur für Neu-Rentner ab 2019 gelten. Damit werden die Ungerechtigkeiten nicht nur unerträglich gesteigert. Es wird auch ein Spaltpilz in die Welt gesetzt. Darüber hinaus sind die beschlossenen Gesetzesänderungen auch völlig unzureichend. Das muss dringend geändert werden. Die Petition fordert richtige Korrekturen. Bitte unterstützen und verbreiten.

www.seniorenaufstand.de/mehr-werden-laut-werden-deutlich-positionieren/


20.11.2018, 19:10

Die nur für Neurentner vorgesehene beschleunigte Erhöhung der Zurechnungszeit geht jedoch nicht weit genug. Es sind auch Verbesserungen für Erwerbsminderungsbestandsrentner erforderlich.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zurechnungszeit für Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 zu erhöhen.

Begründung:
Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang sind nach Mitteilung der DRV Bund von 613 Euro im Jahr 2013 um 103 Euro beziehungsweise rund 17 Prozent auf 716 Euro im Jahr 2017 gestiegen.
Grund für diese positive Entwicklung ist neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 1. Juli 2014.
Von dieser Verlängerung der Zurechnungszeit sowie den weiteren Verbesserungen bei der Zurechnungszeit durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz 2017 und nun auch durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz profitieren aber jeweils nur Neurentner..
Handlungsbedarf besteht jedoch vor allem bei Bestandsrentnern mit einem Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014. Diese haben aufgrund der Einführung der Rentenabschläge zum 1. Januar 2001 weiterhin sehr niedrige Renten, da sie in die bisherigen Verlängerungen der Zurechnungszeit nicht einbezogen wurden. Diese Gruppe von Bestandsrentnern ist damit in erhöhtem Maße auf Leistungen
der Grundsicherung angewiesen.

Die Zurechnungszeit für diese Bestandsrentner sollte daher erhöht werden. Sie sollten zumindest in die Verbesserungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes von 2014 mit einer Erhöhung der Zu-rechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr einbezogen werden.

Antwort der Bundesregierung:
Die Bundesregierung kann dem Vorschlag des Bundesrates nach einer Anhebung der Zurechnungszeit für Bestandsrenten nicht nachkommen. Der Koalitionsvertrag und dem entsprechend auch der Entwurf eines RV-Leis-ungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes sehen keine Verbesserungen für bereits laufende Erwerbsmin-derungsrenten vor. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicheung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits lau-fende Renten übertragen werden. Zudem wären zur Einbeziehung des Bestandes weitere erhebliche finanzielle Mittel erforderlich.

Vorschlag der Bestands-Erwerbsminderungsrentner:

Die Mütterente - Kindererziehungszeiten- aus Steuergeldern finanzieren.


20.11.2018, 11:18

In Österreich zahlen die Beschäftigten 10,25 % ihres Bruttoeinkommens in die Rentenkasse und die Arbeitgeber 12,55 % Macht zusammen 22,8 %

Das österreichische Rentensystem ist bis 2060 nachhaltig finanziert. Das liegt auch daran, dass in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse einzahlen: auch Beamte Politiker, Ärzte, Anwälte und Selbstständige.

In Österreich gibt es zwei steuerfinanzierte Mindestrenten. Die eine liegt bei 1061 Euro im Monat für all jene, die sich mindestens einen einzigen Cent Rentenanspruch im österreichischen Rentensystem erarbeitet haben. Und für alle die, die mindestens 30 Jahre eingezahlt haben, liegt die österreichische Mindestrente sogar bei 1192 Euro. Steuerfrei

Wie könnte ein realistisches Rentenmodell der Politik aussehen, das den Senioren im Alter ihren Lebensstandard nahezu sichert?

Die Österreicher zeigen uns tatsächlich, wie es geht: Sie haben die Rente nach dem Modell "45-65-80" konstruiert. Nach 45 Versicherungsjahren soll ein Versicherter im Alter von 65 Jahren eine Rente beziehen, die rund 80 Prozent seines früheren Einkommens absichert.

Dafür müssen Arbeitgeber mehr Beiträge zahlen.

Sie werden in Österreich mit 12,55 % stärker belastet als die Beschäftigten mit 10,25 % Bei uns hat man es umgekehrt gemacht und Arbeitnehmer per Riester-Rente stärker zur Kasse gebeten als Arbeitgeber.

Warum findet das österreichische Modell in Deutschlands Politik so gut wie gar keine Freunde?
Politik, Finanzwirtschaft und Arbeitgeber sind an einer echten Renten-Kehrtwende überhaupt nicht interessiert. Die Politik tut so, als seien die Hausaufgaben in der Rente im Wesentlichen erledigt. Die Finanzwirtschaft hat an besseren Renten kein Interesse, sonst wäre das Hauptverkaufsargument für private Altersvorsorge passé. Und die Arbeitgeber wissen, dass bessere Renten zwangsläufig höhere Arbeitgeberbeiträge und Steuern bedeuten. Beides scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser.

Den Lebensstandard sichern in der gesetzlichen Rente? Das ist tatsächlich machbar und gar nicht mal so schwer. Wenn – wie in Österreich – der politische Wille dazu vorhanden ist.


17.11.2018, 11:31

Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten stellen sicher, dass Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten hinsichtlich des vorzeitigen Rentenbezugs grundsätzlich gleich behandelt werden. Diese Begründung ist hoch problematisch und auch fehlerhaft. Denn sie folgt der Logik, ungleiche Tatbestände gleich behandeln zu wollen. Das führt im Ergebnis zu einer massiven Benachteiligung der Erwerbsminderungsrenten. 
 
Die (lebenslang wirkenden) Abschläge betragen wie bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten 0,3 Prozent pro Monat und sind auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. So gut wie alle Erwerbsminderungsrenten sind davon betroffen – was angesichts eines durchschnittlichen Eintrittsalters in den EM-Rentenbezug von knapp über 50 Jahren auch nicht verwundert.
 
Von vielen wird die Übertragung der Abschlagslogik aus dem Bereich der „normalen“ Altersrenten auf die EM-Renten völlig zu Recht als nicht systemgerecht klassifiziert.
Bei den Altersrenten wurden die Abschläge eingeführt, um die Rentenversicherung durch eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten finanziell zu kompensieren und zugleich mit der Intention, darüber eine Steuerungswirkung beim Rentenzugang im Sinne einer Abschreckung zu entfalten, da der Preis für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rentenleistungen nach oben getrieben wird. Ganz offensichtlich spielt hier die grundsätzlich mögliche „Wahlfreiheit“ der betroffenen Versicherten eine entscheidende Rolle. 
 
Bei Erwerbsminderungsrenten stellt sich aber die Situation völlig anders dar. Sie haben sich den Zustand der Erwerbsminderung nicht freiwillig ausgesucht, sondern sie ist gesundheitlich bedingt  – insofern kann und darf man ihre Situation nicht mit der „normaler“ Altersrenten vergleichen.
Das wäre nur dann anders, wenn man explizit oder implizit davon ausgeht, dass der Status einer Erwerbsminderung bewusst herbeigeführt wird, um in den „Genuss“ einer EM-Rente zu gelangen. Dagegen sprechen auch die Befunde aus dem Zugangsgeschehen. Von den knapp 356.000 neuen Anträgen auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) im Jahr 2016 wurden 41 Prozent abgelehnt. Die Ablehnungsquote liegt seit Jahren konstant auf diesem Niveau. Seit langem wird das Begutachtungsverfahren kritisch diskutiert, die Probleme liegen eher darin, dass auch offensichtlich kranke und faktisch erwerbsgeminderte Betroffene über einen längeren Zeitraum darum kämpfen müssen, Zugang zu dem System zu bekommen. Aber offensichtlich geht man in der Bundesregierung von dem angesprochenen Szenario aus: So heißt es in der Begründung zum Gesetzes: die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent seien nötig. "Sie verhindern, dass die Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente in Betracht kommt."

Dass die Abschläge bei den EM-Renten aus systematischer Sicht nicht gerechtfertigt werden können, entspringt auch dem Tatbestand, dass es bei den EM-Renten um die Absicherung des Invaliditätsrisikos geht und sich diese damit in einer anderen Konstellation bewegen als die „normalen“ Altersrenten. Dass man das trennen muss, zeigt sich auch daran, dass bei den Systemen, die zur Absenkung des Rentenniveaus benutzt wurden (also die geförderte private Alterssicherung – Riester-Rente) wie auch bei den gerade aktuell relevanten Betriebsrentensystemen eine Invaliditätsabsicherungskomponente nicht enthalten ist und ein Verweis auf eine private Absicherung dieses speziellen Risikos offensichtlich aus versicherungssystematischen Gründen für einen Großteil nicht leistbar wäre bzw. auch gar nicht angeboten wird. Insofern sind die Betroffenen existenziell auf die Leistungen aus dem System der Erwerbsminderungsrenten angewiesen.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns und darf deshalb nicht mit denselben Abschlägen belegt werden.
Die gesetzliche Rente ist das sicherste und beste Alterssicherungssystem. Diese Aufgabe privater Kapitalanlage zu überlassen ist extrem riskant und derzeit auch nachweislich ineffizient. Erwerbstätigenversicherung – alle zahlen ein. Wir brauchen aber auch bessere Renten für alle. Renten von denen man wirklich leben kann. Für Geringverdiener funktioniert das nur mit einer Mindestrente deutlich oberhalb der Grundsicherung. Wie man das praktisch umsetzt, zeigen uns Länder wie Österreich oder Luxemburg. Dort liegen die gesetzlichen Mindestrenten über den hierzulande gezahlten Durchschnittsrenten.


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