28.11.2018, 11:36
Das Rentenpaket 2018 gilt nicht nur im Bundestag als verabschiedet, sondern wurde auch seitens des Bundesrats jetzt mit Verzicht auf Art 77 Abs. 2 GG durchgewunken. Da fragt man sich natürlich, wieso überhaupt ein Bundesrat existiert, wenn dieser dann am Ende vom Bundestag nicht beachtet wird, denn der Bundesrat hatte (wir berichteten) gegen das Rentenpaket 2018 Kritik darüber geäußert, dass auch in diesem Rentenpaket die erwerbsgeminderten Bestandsrentner unberücksichtigt bleiben (wir berichteten).
Es scheint also so, als ob alle Kritik, egal ob von den Sozialverbänden wie bspw. der VDK oder der SoVD, sowie Kritik aus vielen Fraktionsmitgliedern oder von uns, einfach vor den Toren des Bundestages in Luft auflöst. Für die große Koalition scheint es dennoch ein großer Sieg zu sein, denn das Wort "Menschen mit Behinderung" formuliert sich in einem Rentenpaket sowieso nicht und somit kann auch niemand behaupten, dass irgend jemand im Bundestag oder bei dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gegen Menschenrechte verstoßen würde.
Wo bleiben die betroffenen Rentner die wegen ihrer Erwerbsminderung auf SGB XII (Sozialleistungen) angewiesen sind? Vielleicht bekommen diese Menschen eine Stimme, denn mittlerweile ist auf Opernpetition unter dem Link: www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle eine Petition zu finden, die erstmalig auch das Thema öffentlich macht, dass es bei erwerbsgeminderten Rentnern sich um Menschen mit Behinderung handelt.
Für uns schon immer unverständlich, dass man sich medial genau auf diesen Zusammenhang in keiner der großen Medienanstalten einlassen will. Da sind Diskussionen um Parteivorstandswahlen wichtiger, als die Belange von Menschen mit Behinderung.
Aber auch andere Institutionen in Deutschland, die bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen wurden, denen gegenüber die besondere Rolle von erwerbsgeminderten Rentnern transparent gemacht wurde, scheinen eher zu diesem Thema lieber Augen und Ohren verschließen zu wollen, denn weder das wir von diesen Institutionen auf Interviewanfragen eine Antwort erhalten haben, noch dass es zum Rentenpaket und deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) ein Statement gibt.
Für Deutschland wäre es mit Sicherheit eines der größten Skandale, wenn irgend jemand in einem Land mit solcher Historie, wiederholt Menschenrechtsverletzungen feststellen würde. Wer sich gerade in der Geschichte von 1933 - 1945 auskennt, weiß, dass es gerade mit dem Umgang von Menschen mit Behinderung und anderen verfolgten Personengruppen, eine sehr dunkle Geschichte gibt. Diese wird sich hoffentlich so nie wiederholen, aber wir haben schon heute (oder immer noch?) Verhaltensmuster und Gesetzestexte, die deutlich machen, dass Menschen mit Behinderung immer noch nicht die Integration erfahren, die ihnen eigentlich zusteht.
Solange ein Mensch mit Behinderung noch in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit nachzugehen, scheint politisch alles im grünen Bereich zu sein, denn Regelungen wie bspw. das BTHG decken bereits viel ab um behinderten Menschen zu integrieren. Sind Betroffene aber in der 2. Personengruppe und eben nicht mehr (oder nie) erwerbsfähig (gewesen), wird diese Personengruppe schnell in den gesellschaftlichen Rand geschoben, denn eine wirkliche auch gesetzliche Erwähnung findet diese Menschengruppe nicht, wie auch das Rentenpaket 2018 beweist.
Schon aus diesem Grunde kann man nur hoffen, dass die hier erwähnte Petition betroffenen Personen endlich zu dem Gehör verhilft, welches ihnen eigentlich zusteht, damit diese Personengruppe auch zu einem Teil der Mitte in unserer Gesellschaft wird.
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