Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

26.03.2021, 18:23

Einheitliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für alle

Diese Petition nimmt noch 4 Tage am Themenvoting für ABSTIMMUNG21 teil (endet am 31.03.2021 um 12 Uhr mittags).

www.openpetition.de/petition/online/einheitliche-renten-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-alle

Wir bitten um die Unterstützung der Petition.
Der Druck auf die Politik kann nur von außen kommen.

Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandsrentner


05.03.2021, 13:18

Hallo liebe Unterstützer der Petition,

wir bitten um Hilfe/Unterstützung von folgender Petition

Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.

LINK der Petition:
www.openpetition.de/petition/online/buergerversicherung-als-solidarische-sozialversicherung-fuer-gesundheit-pflege-altersversorgung-2

Diese Petition nimmt noch 26 Tage am Themenvoting für ABSTIMMUNG21 teil.
Nur Unterschriften von openPetition-Aktiven (haben bereits vor dem 08.02.2021 eine Petition unterschrieben oder gestartet) zählen zusätzlich für das Themenvoting. Die Petition, die das Voting gewinnt, wird Thema des ersten bundesweiten Volksentscheids.

Jetzt kommt es darauf an,noch möglichst viele Unterstützerunterschriften zu sammeln.
Verbreitet die Petition an Freunde, Bekannte usw. weiter.

Besten Dank für die Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandsrentner


20.02.2021, 18:09

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir rufen auf folgende Petition zu unterstützen:

die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.

unter:

www.change.org/p/bundesrat-b%C3%BCrgerversicherung-als-solidarische-sozialversicherung

Weitere Infos können Sie gerne auf der Internetseite der ADG
www.adg-ev.de nachlesen.

Damit der Vorschlag zum Tragen kommt, müssen möglichst viele Personen die Petition
unterstützen und weiter verbreiten.

Der Themenvorschlag, der die meisten Stimmen im Voting erzielt, wird Thema der ersten bundesweiten Abstimmung.

Bitte unterstützt die Petition zahlreich.

Vielen herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

_Gruppe Bestandsrentner-


26.01.2021, 11:43

Liebe Mitstreiter,

die Eingangsbestätigungen des Überprüfungantrages sind bereits zum Teil eingetroffen und wie beabsichtigt, werden die Verfahren ruhend gestellt, bis die Entscheidung des BSG im Revisionsverfahren vorliegt.

Deutsche Rentenversicherung Bund mit folgendem Text:

Wir bestätigen den Eingang Ihres Überprüfungsantrages vom …...
(Eingang bei der DRV Bund)

Beim Bundessozialgericht ist derzeit ein Revisionsverfahren Aktenzeichen B 13 R 24/20R
anhängig.in dem es um die Verlängerung der Zurechnungszeit bei Bestandsrentnern analog zu der Neuregelung durch das EM-Leistungsvierbesserungsgesetz ab 01.01.2019 geht.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Antrag so lange nicht zu entscheiden und das Verwaltungsverfahren als nicht abgeschlossen zu betrachten bis in dem anhängenden BSG-Verfahren eine endgültige Entscheidung getroffen worden ist.

Wir werden dann auf Ihren Antrag unaufgefordert zurückkommen.

Bei dieser Vorgehensweise entstehen Ihnen keine Rechtsnachteile.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Rentenversicherung Bund

Freundliche Grüße

- Gruppe Bestandsrentner-


18.12.2020, 16:49

Liebe Mitstreiter,

nunmehr ist auf Grund der Beschwerde die Revision unter dem Aktenzeichen B 13 R 24/20 R anhängig.

Der 13. Senat des Bundessozialgericht wird entscheiden.

Bitte stellt noch im Jahr 2020 einen Überprüfungsantrag bei dem jeweiligen Rententräger.

Mustertext:

Hiermit stelle ich gemäß § 44 SGB X einen Antrag auf Überprüfung aller EM-Rentenbescheide,die sie ausgestellt haben.
 
Ich beantrage die Neuberechnung meiner EM-Rente unter Maßgabe der Rechtslage der Zurechnungszeit, welche seit dem 01.01.2019 anzuwenden ist.
 
Ich bitte im Hinblick auf das laufende Revisionsverfahren beim BSG unter dem Aktenzeichen:
B 13 R 24/20 R um das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
 
Mit freundlichen Grüßen

-Unterschrift -

* Bitte per Einschreiben mit Rückschein

Freundliche Grüße

-Gruppe Bestandsrentner-


13.12.2020, 15:31

Liebe Mitstreiter der Petition,

es wurden mehrere rentenrechtliche Anliegen an den Petitionsauschuss vorgetragen.

Leider wurde die Petition vom Petitionsauschuss in mehrere "Petitionen "aufgeteilt".

die Petition ist noch in 2 Punkten offen:

1. Rentenabschlag bei Erwerbsminderung (ist derzeit noch in der Prüfung des Petitionsaschuss)
2. Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u. Neurentner).
wurde an das Bundesministerium für Arbeit u. Soziales überwiesen. Eine Nachfrage wurde bereits gestartet.

Freundliche Grüße

- Gruppe Bestandsrentner -
- Gruppe Bestandsrentner -



10.11.2020, 12:45

Liebe Mitstreiter der Petition,

eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:

Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."

Zur Petition gibt des derzeit nichts Neues zu berichten.

Freundliche Grüße

-Gruppe Bestandsrentner-


29.06.2020, 15:53

Hallo liebe Unterstützer,

anscheinend gibt es hier ein Missverständnis.

Bitte nur melden, wenn jemand an dem Verfahren "Musterverfahren" mit dem VdK oder Sovd teilnimmt.
Besten Dank.

Freundliche Grüße

- Gruppe Bestandsrentner-


29.06.2020, 14:26

Liebe Unterstützende,

nachdem nun die Petition seit über 1 Jahr beim Petitionsausschuss „ruht“ wurde am 18.06.2020
folgendes beschlossen:
ein Teil der Petition , soweit es für Verbesserungen beim Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und-rentner geht wurde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen.
Zu den restlichen Punkten der Petition haben wir leider noch keine Nachricht erhalten.

In diesem Zusammenhang möchten wir Euch darauf hinweisen, dass der Sozialverband Deutschland mit dem VdK "Musterverfahren" zu der Stichtagsregelung führt.
Klage zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten
Gemeinsam mit dem VdK werden derzeit in ausgewählten Fällen Musterverfahren zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten durchgeführt. Das aktuelle Verfahren ist derzeit als Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht, Az. B 13 100/20 B, anhängig.
Die seit Januar 2019 geltenden Regelungen sind mit deutlichen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen verbunden. Die Bestandsrentner*innen, welche nach Einführung der Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten nach dem 31. Dezember 2000, aber vor Einführung der Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2019 (Erhöhung der Zurechnungszeiten) ihre Rente bewilligt bekamen, erhalten deutlich geringere Renten, als die Erwerbsminderungsrentner*innen davor oder danach. Hierin wird eine signifikante Ungleichbehandlung zwischen Neuzugängen in der Erwerbsminderung und Menschen, die bereits länger erwerbsgemindert sind, gesehen.
Diese Punkte sollen nun höchstrichterlich geklärt werden.

Vielleicht ist einer von Ihnen dabei. Wir würden uns freuen, wenn sie/er sich melden würde.

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandsrentner-


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