26.01.2021, 11:43
Liebe Mitstreiter,
die Eingangsbestätigungen des Überprüfungantrages sind bereits zum Teil eingetroffen und wie beabsichtigt, werden die Verfahren ruhend gestellt, bis die Entscheidung des BSG im Revisionsverfahren vorliegt.
Deutsche Rentenversicherung Bund mit folgendem Text:
Wir bestätigen den Eingang Ihres Überprüfungsantrages vom …...
(Eingang bei der DRV Bund)
Beim Bundessozialgericht ist derzeit ein Revisionsverfahren Aktenzeichen B 13 R 24/20R
anhängig.in dem es um die Verlängerung der Zurechnungszeit bei Bestandsrentnern analog zu der Neuregelung durch das EM-Leistungsvierbesserungsgesetz ab 01.01.2019 geht.
Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Antrag so lange nicht zu entscheiden und das Verwaltungsverfahren als nicht abgeschlossen zu betrachten bis in dem anhängenden BSG-Verfahren eine endgültige Entscheidung getroffen worden ist.
Wir werden dann auf Ihren Antrag unaufgefordert zurückkommen.
Bei dieser Vorgehensweise entstehen Ihnen keine Rechtsnachteile.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Freundliche Grüße
- Gruppe Bestandsrentner-