29.06.2020, 14:26
Liebe Unterstützende,
nachdem nun die Petition seit über 1 Jahr beim Petitionsausschuss „ruht“ wurde am 18.06.2020
folgendes beschlossen:
ein Teil der Petition , soweit es für Verbesserungen beim Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und-rentner geht wurde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen.
Zu den restlichen Punkten der Petition haben wir leider noch keine Nachricht erhalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir Euch darauf hinweisen, dass der Sozialverband Deutschland mit dem VdK "Musterverfahren" zu der Stichtagsregelung führt.
Klage zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten
Gemeinsam mit dem VdK werden derzeit in ausgewählten Fällen Musterverfahren zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten durchgeführt. Das aktuelle Verfahren ist derzeit als Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht, Az. B 13 100/20 B, anhängig.
Die seit Januar 2019 geltenden Regelungen sind mit deutlichen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen verbunden. Die Bestandsrentner*innen, welche nach Einführung der Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten nach dem 31. Dezember 2000, aber vor Einführung der Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2019 (Erhöhung der Zurechnungszeiten) ihre Rente bewilligt bekamen, erhalten deutlich geringere Renten, als die Erwerbsminderungsrentner*innen davor oder danach. Hierin wird eine signifikante Ungleichbehandlung zwischen Neuzugängen in der Erwerbsminderung und Menschen, die bereits länger erwerbsgemindert sind, gesehen.
Diese Punkte sollen nun höchstrichterlich geklärt werden.
Vielleicht ist einer von Ihnen dabei. Wir würden uns freuen, wenn sie/er sich melden würde.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-