Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

05.09.2019, 16:38

Liebe Unterstützende,

wir möchten Sie alle bitten folgende Petition mitzuzeichnen.

Veranlassen Sie bitte, dass die Geheimhaltungsverpflichtung der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ sofort aufgehoben wird! Es geht um die Lebensgrundlage der jetzigen und der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Das erfordert eine intensive und öffentliche gesellschaftliche Debatte um den besten Weg. Die Betroffenen dabei auszuschliessen ist undemokratisch.

+ + + LINK der Petition: www.openpetition.de/petition/online/die-geheimhaltungsverpflichtung-der-rentenkommission-der-bundesregierung-sofort-beenden

Besten Dank für die Unterstützung

Freundliche Grüße

-Gruppe Bestandsrentner -



24.07.2019, 13:53

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-19-11-8221-021601 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.




18.06.2019, 14:20

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition




11.06.2019, 11:09

Die Sozialversicherungen werden von ihrer jeweiligen Versichertengemeinschaft und deren Beiträgen getragen. Soweit den Sozialversicherungen Aufgaben übertragen werden, die nicht allein die Versichertengemeinschaft betreffen, liegt mit der Finanzierung dieser Aufgaben über Beiträge eine Fehlfinanzierung vor. Diese Leistungen, die nicht dem Versicherungscharakter entsprechen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Anhand von nachvollziehbaren Kriterien schätzt die vorliegende Studie ihren Umfang in Abhängigkeit von ihrer konkreten Abgrenzung auf 58,1 bzw. 80,5 Mrd. Euro im Jahr 2016. Damit wird ein erheblicher Teil der Ausgaben der Sozialversicherung nicht adäquat finanziert. Eine Beseitigung dieser Fehlfinanzierung schafft den Spielraum für nennenswerte Leistungserweiterungen der einzelnen Träger oder Beitragssatzsenkungen im Bereich von 4,7 bis 6,7 Beitragspunkten

www.boeckler.de/pdf/p_imk_study_60_2018.pdf


10.06.2019, 11:36

Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das Alterseinkünftegesetz , das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitragszahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.

Arbeitnehmer Rentenversicherung: Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt.
Keine angemessene Altersversorgung. Solidarisch versichert.

Berufsständische Altersversorgung: Grundrechte gelten.
Beamtenversorgung: Anspruch aus Artikel 33 GG Absatz 5
Unsolidarisch versichert.
Alimentationsprinzip
Weiterhin ist der Staat verpflichtet, seine Beamten angemessen zu alimentieren.Hierzu muss er diese mit Geldmitteln ausstatten, die ihnen und ihren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen

Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die  Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.

Die Ursachen der Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen also nicht in der Verteilung zwischen Jung oder Alt, sondern zwischen der Schaffung von solidarischen und nicht solidarischen Altersversorgungssystemen. Nach der Logik eines Apartheidrechts wird in diesen unterschiedlichen Systemen auch unterschiedliches Recht angewendet. Damit gilt für die Einen nicht was für die Anderen selbstverständlich ist. Nur so ist es z.B. möglich, dass für die Forderung eines Rentenniveaus von 53 Prozent (Lebensarbeitszeit) zu einem medialen Aufschrei führt, während ein Pensionsniveau von 71,75 Prozent (des letzten Einkommens) so gut wie nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht. Und dies, obwohl die Jungen und zukünftige Generationen eine absehbare Pensionslawine finanzieren müssen, für die weder die Pensionäre noch der Staat als Arbeitgeber Rückstellungen bildeten, und die die öffentlichen Haushalte überfordern werden.


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