10.11.2020, 12:45
Liebe Mitstreiter der Petition,
eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:
Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Zur Petition gibt des derzeit nichts Neues zu berichten.
Freundliche Grüße
-Gruppe Bestandsrentner-