Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

23.11.2018, 09:55

Der Bundestag muss sich mit der Frage befassen, ob durch den Ausschluss aus der EM- Bestandsrentner, nicht sogar gegen die UN- Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) verstoßen wird. Nach der UN- Behindertenrechtkonvention, sowie nach geltendem deutschem Recht, sind EM-Rentner schon wegen ihrer mehr als 6 Monaten andauernden Krankheit, Menschen mit Behinderung und durch die UN-BRK geschützt. Im Artikel 1 der UN-BRK ist folgender Wortlaut zu finden  „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“  – Somit kann ein Ausschluss von EM-Bestandsrentnern nur als mittelbare Diskriminierung verstanden werden.


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