23.11.2018, 09:55
Der Bundestag muss sich mit der Frage befassen, ob durch den Ausschluss aus der EM- Bestandsrentner, nicht sogar gegen die UN- Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) verstoßen wird. Nach der UN- Behindertenrechtkonvention, sowie nach geltendem deutschem Recht, sind EM-Rentner schon wegen ihrer mehr als 6 Monaten andauernden Krankheit, Menschen mit Behinderung und durch die UN-BRK geschützt. Im Artikel 1 der UN-BRK ist folgender Wortlaut zu finden „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ – Somit kann ein Ausschluss von EM-Bestandsrentnern nur als mittelbare Diskriminierung verstanden werden.