Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

20.11.2018, 19:10

Die nur für Neurentner vorgesehene beschleunigte Erhöhung der Zurechnungszeit geht jedoch nicht weit genug. Es sind auch Verbesserungen für Erwerbsminderungsbestandsrentner erforderlich.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zurechnungszeit für Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 zu erhöhen.

Begründung:
Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang sind nach Mitteilung der DRV Bund von 613 Euro im Jahr 2013 um 103 Euro beziehungsweise rund 17 Prozent auf 716 Euro im Jahr 2017 gestiegen.
Grund für diese positive Entwicklung ist neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 1. Juli 2014.
Von dieser Verlängerung der Zurechnungszeit sowie den weiteren Verbesserungen bei der Zurechnungszeit durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz 2017 und nun auch durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz profitieren aber jeweils nur Neurentner..
Handlungsbedarf besteht jedoch vor allem bei Bestandsrentnern mit einem Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014. Diese haben aufgrund der Einführung der Rentenabschläge zum 1. Januar 2001 weiterhin sehr niedrige Renten, da sie in die bisherigen Verlängerungen der Zurechnungszeit nicht einbezogen wurden. Diese Gruppe von Bestandsrentnern ist damit in erhöhtem Maße auf Leistungen
der Grundsicherung angewiesen.

Die Zurechnungszeit für diese Bestandsrentner sollte daher erhöht werden. Sie sollten zumindest in die Verbesserungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes von 2014 mit einer Erhöhung der Zu-rechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr einbezogen werden.

Antwort der Bundesregierung:
Die Bundesregierung kann dem Vorschlag des Bundesrates nach einer Anhebung der Zurechnungszeit für Bestandsrenten nicht nachkommen. Der Koalitionsvertrag und dem entsprechend auch der Entwurf eines RV-Leis-ungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes sehen keine Verbesserungen für bereits laufende Erwerbsmin-derungsrenten vor. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicheung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits lau-fende Renten übertragen werden. Zudem wären zur Einbeziehung des Bestandes weitere erhebliche finanzielle Mittel erforderlich.

Vorschlag der Bestands-Erwerbsminderungsrentner:

Die Mütterente - Kindererziehungszeiten- aus Steuergeldern finanzieren.


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