Bürgerrechte

Erhalt der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

26.11.2022, 11:31

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Wenn die Guten nicht kämpfen, siegen die Schlechten (Platon vor ca. 2400 Jahren).

Hiermit dokumentieren wir die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und unsere Replik darauf. Das Schreiben des Bundesministeriums ist als PDF beigefügt.

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.11.2022 . Hierzu möchte ein, zwei Bemerkungen machen. Zum einen ist es schon merkwürdig, dass alle EUTBs in der Bodenseeregion nun Leistungserbringer
sind und das alle EUTBs die der Lenkungsgruppe des Landesnetzwerktreffens nicht weitergefördert werden und das Sozialministerium schon im Januar 2022 wusste, dass die nicht mehr Ansprechpartner sind. Soviel
zu dem Thema die gsub hat es sich nicht einfach gemacht. In unserem Fall bewilligt Sie einem Leistungserbringer, der seine Beratungsstelle bei einem anderen Leistungsträger einrichten will, von der gsub gebeten wird,
das zu ändern, dies nicht tun und trotzdem den Zuschlag bekommen. Rechtswidriger geht es nicht. Und diese in unserem Fall nicht in der Lage sind, nachzufragen ob wir unsere Beratungsstelle nicht 4 km weiterreichen können. Und Ihre Anwälte frech vor dem
Verwaltungsgericht behaupten, dass es keine Nachbesserung gibt und wir in der Akte lesen müssen wie ipebo unterstützt wurde und nachbessern konnte.

Das ist die gsub Willkür, die wir seit Jahren kennen. Machen Sie doch mal eine anonyme Zufriedenheitsbefragung über das Gebaren der gsub bei den EUTBs .

Die zweite Anmerkungen zum Thema Meinungsfreiheit. Grundrechte hängen nicht davon ab, ob ein Ministerium oder ein Minister großzügig ist und diese einräumt. Ihre Anwälte halten uns für nicht zuverlässig, weil wir uns gegen Behördenwillkür wehren. Das haben wir schriftlich vorgetragen vor dem Verwaltungsgericht. Gleichzeitig werden wir mit Dreck beworfen, dass wir nicht zuverlässig sein sollten ,da wir angeblich gegen den Datenschutz verstoßen hätten, weil legitimierte Vertreter des Vereins die Fachstelle anschreiben. Wenn ich die massiven Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte durch den Landkreis und dem BMAS im letzten Jahr betrachte, empfinde ich dieses als Hohn. Aber die Sache wird nun auch gerichtlich aufgearbeitet werden. Leider ist scheinbar der Rechtsfrieden nur über Gerichte herzustellen. Dieses bedauere ich sehr, aber diesen Weg werden wir gehen, bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Bis dahin halte ich es mit Platon: Wenn die Guten nicht kämpfen, siegen die Schlechten


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