Region: Göttingen
Bauen

Ein "Investoren-Monstrum" am Göttinger Historischen Wall geht gar nicht

Petition richtet sich an
neu gewählte Oberbürgermeisterin, neu gewählter Rat der Stadt

2.173 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.173 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.12.2021
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

06.07.2022, 17:51

Diese Karikatur vom 09.07.2021 ist fast auf den Tag ein Jahr alt.
Hingeworfen, als die Pläne der Hanseatic Group öffentlich wurden.
Hat sich seitdem etwas geändert zum Positiven? Nein.
Morgen wird im Bauausschuss und am kommenden Montag dann im Verwaltungsausschuss zu erfahren sein,
wie stark und bestenfalls positiv der "Zusammenhalt" aller für die anstehenden Entscheidungen Verantwortlichen
für das Gemeinwohl und die Stadt Göttingen ist.

06.07.22, Renate Willenbrock-Heier


06.07.2022, 17:30

Presseinformation der Göttinger Initiative Petition Online vom 06.07.22
Betr.: Investorenprojekt Wall / Berliner Straße / Weender Tor West

Schnellverfahren ohne Beteiligung + Zusagen gebrochen + Kniefall vor Investoren + Geld gegen geltendes Baurecht

Wir sind empört über ein Verfahren der Stadtverwaltung, das ohne Bürgerbeteiligung innerhalb von fünf Tagen (Bauausschuss am 7.7., Verwaltungsausschuss am 11.7.) mit neuen „Rahmenbedingungen“ den Weg für eine nach wie vor städtebaulich katastrophale Investorenbebauung an der Berliner Straße durchsetzen soll. Damit soll im Schnellverfahren eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans (Göttingen Nr. 250, seit 2019) unwiderruflich vorbereitet werden, obwohl sich Tausende Göttinger/innen im Rahmen unserer Online Petition sowie weitere Vertreter/innen der interessierten, betroffenen und beteiligten Öffentlichkeit für eine Umsetzung des erst seit drei Jahren gültigen B-Plans ausgesprochen haben. Dazu erklärt die Stadtverwaltung ganz offen, dass sie Investoreninteressen höher gewichtet als einen Städtebau, der dem Gemeinwohl dient. Wir lehnen eine solche Haltung ab.
Die Oberbürgermeisterin hat in der Vergangenheit mehrfach eine „große Bürgerbeteiligung“ für das weitere Verfahren versprochen. Nunmehr will die Verwaltung unter Leitung der Oberbürgermeisterin die Zuständigkeit für den sogenannten Beteiligungsprozess den Investoren ohne weitere Maßgaben übertragen. Vorgesehen ist laut Vorlage lediglich eine Information von Politik und Öffentlichkeit. Bürgerbeteiligung findet also nicht statt. Das Versprechen nicht einzuhalten und die Öffentlichkeit von einer Beteiligung auszuschließen, ist ein Skandal und ein Rückfall in alte Zeiten. Die ohnehin vorgeschriebene Beteiligung beim anschließenden förmlichen Änderungsverfahren für den Bebauungsplan macht die Beteiligung zum Feigenblatt.
Die Verwaltung erklärt die neuen Rahmenbedingungen (u.a.: die Bruttogeschossfläche erhöht sich von 7.000 auf 12.000 qm, aus zwei Sichtachsen zum Wall wird eine) vor allem mit der „ökonomischen Tragfähigkeit“. Dabei waren es der Investor und der Co-Investor Sparkasse Göttingen, die in Kenntnis des geltenden Bebauungsplans offenbar viel Geld für ein Grundstück und in ihre Monster-Planungen investiert haben. Es war die Sparkasse Göttingen, die Geld gegen geltendes Baurecht „ihrer“ Stadt eingesetzt hat und die für ihr aus unserer Sicht anmaßendes Verhalten nun durch die Planänderung auch noch belohnt werden soll. Wir fragen uns, ob eine Mehrheit im Göttinger Rat bereit ist, vor der Macht des Geldes und der Missachtung städtischer Planungen und Ratsbeschlüsse (Bebauungsplan Nr. 250 Weender Tor West) zu kapitulieren.

Wir fordern:
1. Eine offene Bürgerbeteiligung, die diesen Namen auch verdient und in deren Rahmen die von vielen Menschen geforderte Umsetzung der geltenden Bebauungsplanung eine wirkliche Alternative / Option darstellt.
2. Die Oberbürgermeisterin muss ihre Zusage für eine „große Bürgerbeteiligung“ einhalten. Sonst wird sie unglaubwürdig. Die Ratsfraktionen müssen ihren vielfachen Beteuerungen zur Bedeutung von Transparenz und Beteiligung auch Taten folgen lassen, selbst wenn es schwer fällt.
3. Die Oberbürgermeisterin und ihre Verwaltung müssen erklären, warum ihnen Investoreninteressen wichtiger sind als ein Städtebau, der dem Gemeinwohl dient.
4. Die Oberbürgermeisterin und ihre Verwaltung müssen erklären, warum die vorgesehenen Nutzungen gerade an diesem Standort derart unverzichtbar sind, dass eine so massive Erhöhung der Bruttogeschossfläche erforderlich wird.
5. Insbesondere ist die Frage zu beantworten, warum ausgerechnet einkommensschwächere Menschen / Familien in Wohnungen an einer mehrspurigen Hauptverkehrsstraße im direkten Vorfeld einer der verkehrsstärksten Göttinger Kreuzungen verbannt werden sollen.
Die Vorlage der Verwaltung ist gegenwärtig nicht beschlussreif. Sie muss zurückgezogen werden, bis das von der Oberbürgermeisterin zugesagte große Beteiligungsverfahren stattgefunden hat und alle offenen Fragen (s.o.) ausreichend beantwortet sind.

Göttinger Initiative Petition Online
vertreten durch Hansjochen Schwieger, Eichweg 10 A, 37077 Göttingen



06.07.2022, 15:56

Bebauung am Wall - Idunazentrum als Vorbild?
(GT vom 7.5.2022, Interview mit Oberbürgermeisterin Broistedt)
Nun hat die Oberbürgermeisterin die Katze aus dem Sack gelassen: Sie will direkt am Wall beim Weender Tor einen Koloss mit 10.000 bis 12.000 m² Nutzfläche bauen lassen. Das sind bis zu 66 Prozent mehr als der gültige Bebauungsplan erlaubt!
Erst 2019 ist dieser Bebauungsplan beschlossen worden. Er gestattet 7.250 m² und schreibt 3 Einzelgebäude mit maximal 4 Geschossen vor. Aus gutem Grund, denn sonst würde der Wall ganz hinter dem Bau verschwinden, und der nördliche Eingang zur Innenstadt von diesem Koloss statt vom Auditorium geprägt.
Zur Erinnerung: Als im vorigen Sommer die Investoren bekannt gaben, dass sie auf dem Gelände einen siebenstöckigen Riegel mit 15.000 m² errichten wollten und der Bauausschuss mit der knappen Mehrheit von SPD und CDU einen Planungswettbewerb verhinderte, regte sich kräftiger Protest, u.a. bei Fachleuten wie der Architektenkammer Niedersachsen und bei BürgerInnen durch eine Petition mit über 2.000 Unterschriften. Da versuchte die Kandidatin und frisch gewählte Oberbürgermeisterin Broistedt zu beschwichtigen: Mit ihr werde es keinen Monster-Klotz am Wall geben. Nun aber sagt sie im GT-Interview, „es müssen nicht gleich 15.000 m² sein“, aber 10.000 bis 12.000 m²! Das heißt: Ein Riegel von 5 bis 6 Geschossen! Das Idunazentrum und der Komplex an der Groner Landstraße sind natürlich verlockende Vorbilder für neue massive Hochbauten in unmittelbarer Nähe der Innenstadt, in städtebaulicher und sozialer Hinsicht! Auch in den letzten Jahren ist Göttingen mit einfallsloser Kasten-Architektur zur Genüge bedacht worden, und an der Geismar Landstraße kann man den Charme der Kasernen-Architektur wieder auferstehen sehen, der zuvor die Gebäude der Gothaer Versicherung gekennzeichnet hatte (die waren ja großenteils als Kasernen gebaut worden). Warum also für das Filetstück an Wall und Weender Tor kein Planungswettbewerb? Weil der auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplans, nicht der Profitwünsche des Investors durchgeführt worden wäre??
So fragt man sich: Wozu wurde vor drei Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt, wenn er nun schon wieder über den Haufen geworfen werden soll? Gelten Bebauungspläne nur für kleine Bauherren, nicht für Großinvestoren, die mit der örtlichen Sparkasse zusammenarbeiten? Es ist an der Zeit, dass die Verbindungen zwischen den Investoren von der Hanseatic und der Sparkasse offengelegt werden. Auch über die Verbindungen zwischen hiesigen Politikern und der Sparkasse wüsste man gern mehr.
Jürgen Schlumbohm, Göttingen


06.07.2022, 15:44

Leserbrief zum Thema Wechsel im Baudezernat und Interview mit Frau Broistedt vom 7.5.22

Mich als Steuerzahlerin interessiert sehr, warum in der Ausschreibung für die Stelle als Baudezernent/in nun doch Wert darauf legt wird, diese mit einer Städtebauer/in und/oder Architekt/in zu besetzen.
Warum hatte der letzte OB mit Rat und Verwaltung eine Ingenieurin für Landespflege eingestellt?
Sie wurde ohne detaillierte Angabe von Gründen abberufen - lediglich Vertrauensverlust wurde ins Feld geführt - und muss nun von uns Steuerzahlern weiter alimentiert werden (eine Summe von € 475000 wurde genannt).
Auch der Bund der Steuerzahler hatte gefordert, Gründe für die Entlassung zu nennen, bzw. mitzuteilen, ob und was man unternommen hat, um die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
Warum finden sich in der Stellenausschreibung keinerlei Hinweise darauf, daß es erwartet wird, die historische Stadtstruktur zu erhalten, Denkmalschutz, Baukultur und Innenstadtleitbild zu achten? Denn Göttingen ist NICHT Wolfsburg!
Im Hinblick auf den geplanten Investorenbau auf dem Grotefend-Areal am Weender Tor frage ich mich, wo Platz ist für die von Frau Broistedt versprochene Bürgerinformation und -beteiligung? Wann finden diese statt?
Im jetzt rechtsgültigen Bebauungsplan ist eine Fläche von insgesamt 7500 qm Bruttogrundrißfläche (BGF) , NICHT Nutzfläche (NF) vorgesehen.
Die NF ist IMMER kleiner als die BGF.
Verwechselt Frau Broistedt BGF und NF, wenn sie eine NF von 10-12000 qm für „richtig“ hält ?
Nicht auszudenken, bei welcher BGF wir mit dieser NF landen könnten!!!! Auf jeden Fall bei einem MONSTRUM direkt an unserem schönen Göttinger Wall.

Karola Schefft


11.05.2022, 22:38

Leserbrief zum Artikel „Auf vier Spuren durch den Cheltenham Park?“ vom 22.4.2022

Was für ein ungemein spannender und aufrüttelnder Artikel, gerade in Zeiten kontroverser Diskussionen
zu den neuen innenstadtnahen Göttinger Groß-Projekten am Weender Tor und am Bahnhof!
Im Nachhinein kann man vielleicht entschuldigend sagen: so war der Zeitgeist damals eben,
in den 60ern; Krieg und Not vorbei, das Wirtschaftswunder am Laufen, Kühlschrank und Waschmaschine
zogen in die Haushalte ein, immer mehr konnten sich ein Auto leisten. Es war die Zeit
beginnender Gigantomanie, auch in der Provinz-Großstadt Göttingen. Immerhin versuchten lokale
Politik und Verwaltung, Visionen zu entwickeln und beauftragten Planer, auch wenn so manches
fatal war, was geplant und umgesetzt wurde, die „Ost-Tangente“ scheiterte glücklicherweise dank
des Widerstandes betroffener Bürger. Heute scheint es dagegen andersherum: Investoren und
Immobilienbesitzer treiben Politik und Verwaltung vor sich her, und die erliegen dann der Aussicht
auf Einnahmen. Als Feigenblatt dienen Totschlag-Argumente wie „Wohnraum-Mangel“ - und der
soll ausgerechnet am Weender Tor und am Bahnhof beseitigt werden, lächerlich! Wir sind nicht
mehr in den 60er und 70er Jahren. Der Zeitgeist ist heute ein anderer. Städtebauliche Verträglichkeit,
Ökologie und Verdichtung in Maßen sind heute die Marker. Daran gilt es, zukünftige Bauvorhaben
vor - allem an hochsensiblen Orten - zu orientieren.

Wolfgang Dahms
Göttingen, 25.4.2022


29.04.2022, 16:02

Sehr geehrte Frau Broistedt,

mit großem Interesse verfolgen wir die Entwicklungen zur Bebauung des Grotefend-Geländes am Weender Tor und haben daher auch die entsprechende Petition unterstützt, die Frau Willenbrock-Heier auf den Weg gebracht hatte.

Es ist uns ein Anliegen, dass dieser für Göttingen städtebaulich markante Ort seiner Bedeutung entsprechend bebaut wird. Der geltende B-Plan ist dafür sehr gut geeignet und benötigt keinerlei Änderung. Es ist für das Stadtbild wesentlich, den Maßstab einzuhalten, bevor Kompromisse eingegangen werden und vorab zu klären, wieviel Baumasse dieses Grundstück verträgt, wieviel für den Standort und die besondere Situation am Stadttor und am Wall vertretbar ist. Der sorgsame Umgang mit gewachsenen städtebaulichen Strukturen und mit dem sozialen Umfeld (gefördertes Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt) sollten ein unverhandelbares Gut sein.

Daher schließen wir uns dem Appell von Frau Willenbrock-Heier an: Ehe von den beteiligten Akteuren gravierende Entscheidungen als Grundlage für einen späteren Wettbewerb getroffen werden, an dessen Anforderungen sich alle Teilnehmer halten müssen, sollte ein städtebauliches Modell in Kombination mit einer Bürgerbeteiligung die einzig solide Basis sein.

Sehr gern stehen wir Ihnen bei diesem Verfahren beratend zur Verfügung!

Unser Regionalbeauftragter, Architekt Roman Graf aus Northeim ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und freut sich auf die Kontaktaufnahme, Sie erreichen ihn per E-Mail unter roman.graf@aknds.de und telefonisch unter 05551-98700 oder 0511-2809673

Beste Grüße nach Göttingen sendet

Katharina Göbel-Groß
Architektenkammer Niedersachsen
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Tel. (0511) 28096-73
Fax (0511) 28096-79
katharina.goebel-gross@aknds.de
www.aknds.de



14.02.2022, 14:27

Mit einem Aufmacher auf der Titelseite und starken Worten der Oberbürgermeisterin im Interview wird der bisherigen Planung des Investors am Wall/ Weender Tor eine Absage erteilt und ein Neuanfang avisiert.
Es soll keinen riesigen Gebäuderiegel geben; über andere Nutzungsmöglichkeiten, Geschossigkeit und Sichtbarkeit des Walls gibt es bereits interne Gespräche mit Investor und Politik. Es soll Alternativen geben, evtl. einen Planungswettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung.
Das liest sich vordergründig gut. Es ist gut, dass die Oberbürgermeisterin nach den überdimensionierten Konzepten vom Dezember 2018 und den Planungen vom Sommer 2021 andere „Rahmenbedingungen“ abstimmen will. Ein Kraftakt um die Position der Stadt gegenüber Investoren, auch ein Ringen in der Stadt um politische und wirtschaftliche Interessen.
Dass jedoch auf Basis neuer Projektvorgaben ein neuer Bebauungsplan entwickelt werden soll, eröffnet eine ganze Reihe von besorgten Fragen, weil der rechtsgültige Bebauungsplan dem Standort sehr gerecht wird und nicht zu verbessern ist.
Der im Dezember 2018 zum Beschluss vorgelegte Bebauungsplanentwurf sah bei 3 bis 4 - geschossiger Riegelbebauung 8.600 m² Bruttogrundrissfläche vor (BGF; Summe aller Flächen aller Geschosse auf dem Grundstück) und wurde demokratisch abgelehnt. Der rechtsgültige Bebauungsplan vom Sommer 2019 erlaubt bei 3 bis 4-geschossigen Einzelgebäuden eine maximale BGF von 7.250 m². Der Plan des Investors von 2021 sah ca.15.000 m² BGF vor (der 7-geschossige Riegel).
Wieviel Baumasse verträgt das Areal am Wall/ Weender Tor eigentlich? Soll als zu verabredender Kompromiss zwischen Stadt, Investor und Politik die Mitte von 7.250 m² und 15.000 m², also vielleicht ca. 11.000 m² BGF das bislang nicht genannte Ziel sein? Das ginge wieder nur mit einem mindestens 5-geschossigen langen Riegel. Und das wäre für den Standort ein weiteres Mal ein „Monstrum“. In der Petition war diese Option auch strikt abgelehnt. Der geltende B-Plan ist gut und benötigt keinerlei Änderung.
Es ist für das Stadtbild besonders wichtig, den Maßstab einzuhalten, bevor Kompromisse eingegangen werden und vorab zu klären, wieviel BGF, das heißt wieviel Baumasse dieses Grundstück verträgt, wieviel für den Standort und die besondere Situation am Stadttor und am Wall vertretbar ist. Der sorgsame Umgang mit gewachsenen städtebaulichen Strukturen und mit dem sozialen Umfeld (gefördertes Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt) sollten ein unverhandelbares Gut sein.
Ehe für alle Zeit von den beteiligten Akteuren gravierende Entscheidungen als Grundlage für einen späteren Wettbewerb getroffen werden (an dessen Anforderungen sich alle Teilnehmer halten müssen), sollte ein städtebauliches Modell, das den Rahmen für die maximalen Forderungen aufzeigt, die einzig solide Grundlage sein.
Wir, die Öffentlichkeit, müssen weiterhin auf der Hut sein.


09.02.2022, 07:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Rat der Stadt eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/ein-investoren-monstrum-am-goettinger-historischen-wall-geht-gar-nicht

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

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