Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat in einem Bußgeldverfahren die Verwertbarkeit einer Blitzermessung mit dem Gerät Traffistar S 350 verneint. Mit diesem Gerät wird auch im Bodenseekreis an 9 Blitzmessstellen gemessen, die Messdaten werden bei dem Gerät jedoch nicht gespeichert. Gutachter können die Messdaten aber im Nachhinein nicht mehr überprüfen. Das Urteil hat vorerst nur für das Saarland Gültigkeit. Beim Verfassungsgerichtshof Stuttgart ist für Baden-Württemberg ebenfalls ein Verfahren anhängig. Während Bußgeldstellen in Nachbarkreisen ihre Anlagen mit diesem Messtyp außer Betrieb nehmen und erst mal abwarten, blitzt es im Bodenseekreis weiter.
Betroffene Autofahrer die einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen gerichtlich überprüfen lassen wollen, sollten bei einer Messung mit diesem Gerätetyp S 350 eventuell Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Übrigens wurde in der Petitionssache -Aufhebung Tempo 30, innerorts Bodenseekreis- die beiden ablehnenden Beschlüsse des Petitionsausschusses Landtag Baden-Württemberg den zuständigen Gerichten (AG Überlingen, LG Konstanz und VG Sigmaringen) zur Kenntnisnahme übersandt.
Liebe Mitstreiter.
Leider wurde auch die 2. Petition zur Aufhebung Tempo 30 innerorts negativ beschieden. Dem Gesundheitsschutz der Anwohner wurde der Vorrang vor dem Verkehrsfluss eingeräumt.
Außerdem sah der Petitionsausschuss kein Ermessensfehler bei der Verwendung von Lärmaktionsplänen die nicht innerhalb einer 5-Jahresfrist geprüft und fortgeschrieben wurden. Der Lärmaktionsplan von Hagnau wurde letztmalig 2011 geprüft. Die Lärmpegelmessungen stammen aus dem Jahr 2008.
Der 4-seitige Petitionsbeschluss ist unter der Landtagsdrucksache 16/5922 abgedruckt.
Betroffene Autofahrer können selbst eine Petition einreichen oder gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Auch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung st möglich.
Als Petitionssprecher bedanke ich mich bei Euch Patenten für das rege Interesse und Eure Beiträge. Auf meiner Facebookseite (Siegfried Wanke) werden von mir weitere Beiträge zu Verkehr, Tierschutz oder Migration eingestellt.
Das Land Baden-Württembergverzichtet auf die Revision gegen das Urteil des VGH zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (siehe Presseartikel vom 4.9.2018). Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zu Gunsten von Städten und Gemeinden erleichtert. Hierdurch werden ca. 250 000 Straßenlärmbetroffene noch effektiver geschützt. So sind künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei niedrigeren Lärmpegeln > 70 db/A tags und 60 db/A zulässig. Städte und Gemeinden stellen künftig die LAP auf, Fachbehörden setzen sie um. Das MVI Baden-Württemberg appelliert nun an die Gemeinden, das gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen. Nach dem Dieselfahrverbot ist dies eine weitere schallende Ohrfeige für die Autofahrer. Denn dieses VGH Urteil ermöglicht nun durch die Hintertür flächendeckend Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts in ganz Baden-Württemberg einzuführen. Autofahrer müssen sich demnach in naher Zukunft auch auf weitere kommunale 30er-Beschränkungen auch außerhalb des Bodenseekreises einstellen. Clevere Autofahrer, die eine Blitzer-App über ihr Handy nutzen (z.B. Blitzer.de) umgehen die Beschränkungen auf ihre Weise.
nachdem ich den ablehnenden Bescheid zu der eingereichten Petition verdaut habe, möchte ich Ihnen Fehler an der Begründung des Petitionsbeschlusses am Beispiel Hagnau aufzeigen.
- Der Petitionsausschuss räumte ein, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu einer Zunahme der Staus führte. Veranlassung den Verkehr mit 50 flüssiger zu gestalten, sahen sie nicht.
-Lärmpegelberechnungen erfolgen anhand eines Lärmaktionsplanes, der für Hagnau abgelaufen war. Dieser behält angeblich trotz Fristablauf weiterhin Gültigkeit. Danach behalten die für Hagnau berechneten Lärmpegelüberschreitungen zum Schutz der Anwohner (>70 db/tags und 60 db/A nachts) weiterhin ihre Gültigkeit.
Der 2012 bei Sanierung der B 31 eingebaute Flüsterasphalt ergab nach Berechnungen nur eine Lärmreduzierung von 2 db/A. Somit wurde die Fortführung von 30 km/h gerechtfertigt. Weshalb wurde nicht, wie von einem Gutachter bei der Anhörung zum Lärmaktionsplan gefordert, ein höhenwertiger Flüsterasphalt eingebaut, der eine Lärmreduzierung von 6-8 db/A erbracht hätte? Damit wären die Lärmpegelwerte deutlich unterschritten worden. Folglich mit der Konsequenz die Beschränkung 30 km/h aufheben zu lassen.
- Nach dem Kooperationserlass des MVI hätte auch durchaus die Möglichkeit bestanden bei dieser stark belasteten und mit unzähligen Staus verbundenen Bundesstraße zur Flüssighaltung des Verkehrs wieder zu 50 km/h innerorts zurück zu kehren.
- Durch die erlassenen 30er Beschränkungen trägt der Staat bewußt zu der Problematik Lärm und Abgas bei. Es ist unstrittig dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h der Verkehr flüssiger läuft als mit 30 km/h. Er trägt somit durch die verursachten Staus zur Gesundheitsgefährdung der Autofahrer aber auch der Anwohner bei.
Dass die Petition gescheitert ist auch dem Umstand zu verdanken, dass das LRA Bodenseekreis auf Millionen von Bußgeldern aus der Blitzerüberwachung jährlich verzichten müsste, wenn 30 km/h wieder aufgehoben werden sollte.
Der 16. Landtag von Baden-Württemberg hat nun in seiner 68. Sitzung am 19.7.2018 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 16/01339 entschieden.
Der Petitionsausschuss hat den Argumenten Lärmschutz für Anwohner einen höheren Stellenwert eingeräumt als der Flüssighaltung des Verkehrs.
Die Begründung ist im Anhang nachzulesen. Insbesondere die absurden Ablehnungsgründe auf Seite 5 sind lesenswert. Mein Glaube an die Rechtsstaatlichkeit von Behörden und Parlamenten mit ihren Parlamentsvertretern ist mit dieser Entscheidung endgültig verloren gegangen.
Mit dieser ablehnenden Entscheidung kann nun die vom Landratsamt Bodenseekreis forcierte Einnahmequelle weiter betrieben und ausgebaut werden.
Eine Änderung dieser Verkehrspolitik ist unter dieser Grün-Schwarzen Landesregierung nicht zu erwarten. Dieselfahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Bundesstraßen, 30 km/h statt 50 in den Städten werden vermutlich als nächstes folgen.
Falls Sie sich über den Beschluss genauso ärgern wie ich, geben Sie Ihrem Unmut in Leserbriefen, Schreiben an Politiker und Behörden Luft. Vielleicht signalisieren Sie damit, dass diese mit ihren fehlerhaften Entscheidungen im Unrecht sind. Nicht zu vergessen, Wahlen sind auch Denkzettel.
Ich danke dennoch allen Petitionsbefürwortern für ihre aktive Unterstützung, sei es mit Lesermeinungen, Fachbeiträgen, E-Mails und Hinweisen.
Leider ist mir in der Neuigkeit Nr. 19 bei Benennung des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg ein Lapsus passiert. Unser Ministerpräsident heißt natürlich Winfried Kretschmann und nicht Winfried Kretschamen.
Liebe Befürworter der Petition,
nahezu 12 Monate sind seit 20.7.2017 ohne Behandlung der Petition im Landtag von Baden-Württemberg vergangen. Die Ermittlungen durch den Petitionsausschuss sind seit 16.5.2018 abgeschlossen. Eine eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg vom 19.1.2018 blieben ebenso unbeantwortet, wie Anträge beim Landratsamt Bodenseekreis zur Behandlung im Kreistag.Mit abgelaufenen Lärmaktionsplänen werden nun die 30er weiter in Stetten bei Meersburg und Hagnau gemessen. Diese Abzocke ist nicht zu tolerieren. Aus diesem Grunde habe ich nun Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschamen angeschrieben und auf die unzulässige Vorgehensweise der Verkehrsbehörden hingewiesen und um eine rasche Behandlung der Petition im Landtag gebeten. Ich werde Euch weiter auf dem Laufenden halten.
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Wanke
-Sprecher Petition Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis-
um die Verkehrsberuhigung weiter voranzutreiben, will die Stadt Überlingen zusätzliche Tempo-30-Zonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen ausweisen. So ist dies einem Presseartikel des Südkuriers vom Mai 2018 zu entnehmen. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu. Dies gelte auch für große Bereiche der Teilorte. Weiterführendes Ziel dürfte sein die Stadt bis zur Landesgartenschau 2020 autofrei zu bekommen. Sollte dieses Beispiel Schule machen, dann gilt bald in ganz Baden-Württemberg innerorts Tempo 30.
Die Petition liegt noch immer zur Entscheidung beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. Eine Bearbeitungsdauer zur Prüfung von 4-6 Monaten wurde dem Antragsteller bei der Abgabe durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses Beate Böhlen (Die Grünen) am 20.7.2017 in Aussicht gestellt. Inzwischen sind fast 10 Monate vergangen und die m.E. unberechtigte Abzocke tausender von Autofahrer in unzulässig errichteten 30er-Geschwindigkeitsbereichen im Bodenseekreis geht weiter. Immerhin durfte der zur Überwachung von 30 km/h auf der L 205 in Bermatingen installierte Blitzer nicht in Betrieb gehen. Zuständige Amts- und Verwaltungsgerichte und der Landesrechnungshof wurden informiert. Eine am 19.1.2018 eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde zur Aufhebung von Tempo 30 mangels Rechtsfehler beim Landesverkehrsministerium in Baden-Württemberg blieb bisher unbeantwortet. Eine derartige Behandlung eines Petenten durch verantwortliche Verkehrsbehörden ist mehr als beschämend.
Siegfried Wanke
-Petitionssprecher Aufhebung Tempo 30 innerorts, Bodenseekreis-
In Ravensburg gilt bald Tempo 30. Viele Hauptverkehrsstraßen werden umgestellt. Diese Mitteilung ist einem Zeitungsartikel der Schwäbischen Zeitung vom 28.4.2018 Teil Oberschwaben und Donau zu entnehmen.
27 Ampelanlagen auf den betroffenen Straßen werden so umgerüstet, dass Grüne Welle herrscht. Lärmschwerpunkte sollen zusätzlich einen Flüsterasphalt bekommen, der den Krach minimiert. Straßenverkehrslärm werde um 2,5 im Durchschnitt minimiert, so heißt es.
Tatsache aber ist, dass der Gesetzgeber auf Hauptverkehrsstraßen 50 km/h vorgegeben hat. Verordnete 30 km/h führen trotz Grüner Welle zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, höherem Schadstoffausstoß und führen nicht zu einer Lärmreduzierung (2,5 Db) sondern zu erhöhten Lärmwerten. Grüne Welle ja, aber bitte mit 50 km/h. Die Stadt Ravensburg sollte erkennen, dass sie das falsche Pferd gesattelt hat und mit einer derartigen Anordnung nicht nur den Pendlern, Touristen und Besuchern der Stadt schaden, sondern auch Anwohner und Besucher der Stadt erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen aussetzen. Ziel muss sein den Durchgangsverkehr flüssig zu halten statt auszubremsen. Flüsterasphalt ja, aber dann ohne 30.
Übrigens hat der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg noch immer nicht über die am 20.7.2017 eingereichte Petition entschieden. Dies gilt auch für eine eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde zur Aufhebung Tempo 30 im Bodenseekreis beim Landesverkehrsministerium in Stuttgart.
Über die am 20.7.2017 beim Landtag Baden-Württemberg eingereichte Petition zur Aufhebung Tempo 30 innerorts im Bodenseekreis wurde noch immer nicht entschieden. Über eine nun beim Landesverkehrsministerium in Stuttgart am 19.1.2018 eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis Bodensee zur Aufhebung unrechtmäßig errichteter 30er Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Blitzerüberwachung wurde ebenfalls noch nicht entschieden.
Nach einem Pressebericht des Südkuriers vom 27.2.2018 wurden nach Angaben des Landratsamtes Bodenseekreis im Raum Markdorf im Jahr 2017 insgesamt 32000 Fahrer beanstandet. Von diesen werden 31.556 zwischen 30 und 50 km/h innerorts durch Festblitzer gemessen. Die meisten auf der B 33 (Ravensburger Str.). 444 fuhren mehr als 50 km/h. Die hohe Beanstandungsquote zeigt, daß ca. 98,7 % unter 50 km/h blieben und mit der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h offensichtlich nicht zurecht kommen.
Daß das LRA Bodenseekreis durch das am 27.2.2018 ergangene Urteil des BVerwG Umweltfahrverbote in den Städten zu erhöhten Schadstoffemissionen beiträgt, ist nicht nachvollziehbar.. Jedem Autofahrer ist bewußt, daß er mit 30 km/h mehr Emissionen und Lärm erzeugt als mit einer flüssigen Fahrweise bei 50 km/h.