21.07.2018, 16:00
Der 16. Landtag von Baden-Württemberg hat nun in seiner 68. Sitzung am 19.7.2018 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 16/01339 entschieden.
Der Petitionsausschuss hat den Argumenten Lärmschutz für Anwohner einen höheren Stellenwert eingeräumt als der Flüssighaltung des Verkehrs.
Die Begründung ist im Anhang nachzulesen. Insbesondere die absurden Ablehnungsgründe auf Seite 5 sind lesenswert. Mein Glaube an die Rechtsstaatlichkeit von Behörden und Parlamenten mit ihren Parlamentsvertretern ist mit dieser Entscheidung endgültig verloren gegangen.
Mit dieser ablehnenden Entscheidung kann nun die vom Landratsamt Bodenseekreis forcierte Einnahmequelle weiter betrieben und ausgebaut werden.
Eine Änderung dieser Verkehrspolitik ist unter dieser Grün-Schwarzen Landesregierung nicht zu erwarten. Dieselfahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Bundesstraßen, 30 km/h statt 50 in den Städten werden vermutlich als nächstes folgen.
Falls Sie sich über den Beschluss genauso ärgern wie ich, geben Sie Ihrem Unmut in Leserbriefen, Schreiben an Politiker und Behörden Luft. Vielleicht signalisieren Sie damit, dass diese mit ihren fehlerhaften Entscheidungen im Unrecht sind. Nicht zu vergessen, Wahlen sind auch Denkzettel.
Ich danke dennoch allen Petitionsbefürwortern für ihre aktive Unterstützung, sei es mit Lesermeinungen, Fachbeiträgen, E-Mails und Hinweisen.
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Wanke
-Petitionssprecher-