8.966 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen
Aufhebung Tempo 30 auf Durchgangsstraßen, Bundesstraßen innerorts im Bodenseekreis wie Hagnau, Markdorf, Friedrichshafen, Bermatingen, Frickingen-Altheim, Heiligenberg, Tettnang, Kressbronn-Gohren, Stetten
Begründung
Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit aber auch zur Reduzierung des Lärms, (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
https://www.facebook.com/Aufhebung-Tempo-30-innerorts-Bodenseekreis-1848339868788041/
Zuschriften zur Unterstützung der Petition können auch an den Petitionssprecher Siegfried Wanke, Weidenweg 18/1 , 72488 Sigmaringen-Laiz erfolgen. Der Text sollte lauten: Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift: Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis.( Bitte Name, Vorname, Straße, PLZ Wohnort, Datum, Unterschrift).. (Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke dieser Petition verwendet. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig). Hinweis: Eintragung nur persönlich und handschriftlich. Nur einmal (entweder online oder handschriftlich) unterschrieben.
Beiliegender Entwurf des Petitionstextes wird allen Befürwortern zur Kenntnis gebracht. Änderungswünsche und Ergänzungen werden gerne per E-Mail angenommen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.02.2017
Petition endet:
10.08.2017
Region:
Regierungsbezirk Tübingen
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 20.07.2019Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat in einem Bußgeldverfahren die Verwertbarkeit einer Blitzermessung mit dem Gerät Traffistar S 350 verneint. Mit diesem Gerät wird auch im Bodenseekreis an 9 Blitzmessstellen gemessen, die Messdaten werden bei dem Gerät jedoch nicht gespeichert. Gutachter können die Messdaten aber im Nachhinein nicht mehr überprüfen. Das Urteil hat vorerst nur für das Saarland Gültigkeit. Beim Verfassungsgerichtshof Stuttgart ist für Baden-Württemberg ebenfalls ein Verfahren anhängig. Während Bußgeldstellen in Nachbarkreisen ihre Anlagen mit diesem Messtyp außer Betrieb nehmen und erst mal abwarten, blitzt es im Bodenseekreis weiter.
Betroffene Autofahrer die einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen gerichtlich überprüfen... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 06.04.2019Liebe Mitstreiter.
Leider wurde auch die 2. Petition zur Aufhebung Tempo 30 innerorts negativ beschieden. Dem Gesundheitsschutz der Anwohner wurde der Vorrang vor dem Verkehrsfluss eingeräumt.
Außerdem sah der Petitionsausschuss kein Ermessensfehler bei der Verwendung von Lärmaktionsplänen die nicht innerhalb einer 5-Jahresfrist geprüft und fortgeschrieben wurden. Der Lärmaktionsplan von Hagnau wurde letztmalig 2011 geprüft. Die Lärmpegelmessungen stammen aus dem Jahr 2008.
Der 4-seitige Petitionsbeschluss ist unter der Landtagsdrucksache 16/5922 abgedruckt.
Betroffene Autofahrer können selbst eine Petition einreichen oder gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Auch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung st möglich.
Als Petitionssprecher... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.10.2018Liebe Mitstreiter.
Das Land Baden-Württembergverzichtet auf die Revision gegen das Urteil des VGH zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (siehe Presseartikel vom 4.9.2018). Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zu Gunsten von Städten und Gemeinden erleichtert. Hierdurch werden ca. 250 000 Straßenlärmbetroffene noch effektiver geschützt. So sind künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei niedrigeren Lärmpegeln > 70 db/A tags und 60 db/A zulässig. Städte und Gemeinden stellen künftig die LAP auf, Fachbehörden setzen sie um. Das MVI Baden-Württemberg appelliert nun an die Gemeinden, das gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen. Nach... weiter
Debatte
40 km/h wäre die ideale Geschwindigkeit! am leisesten fährt ein Pkw bei 40-45 km/h. Mehr Lärm entsteht, wenn der Fahrer herunterschalten muss und der Motor hochtouriger läuft. Bei 40 km/h Begrenzung bräuchten sich Autofahrer innerorts (z.B. Meckenbeuren) die wechselnden und mit Blitzern überwachten Geschwindigkeitsbereiche (30-50 km/h) nicht mehr ins Gedächtnis einprägen, denn es gilt 40. .
Teil 2/7 Insofern bin ich sehr erstaunt über den Mangel an Empathie eines ehemaligen Polizisten gegenüber den Anwohnern, für die Tempo 30 eine Verbesserung darstellt. Die Staus in Hagnau sind nicht vorrangig durch Tempo 30 verursacht, sondern durch den abrupten Übergang der Außerortslage auf den Innerortsbereich in Verbindung mit der Fußgängerampel (auch Fußgänger haben ein Recht auf Mobilität). Der Reisezeitverlust durch Tempo 30 ist im Vergleich zu Tempo 50 gering.