06.04.2019, 22:03
Liebe Mitstreiter.
Leider wurde auch die 2. Petition zur Aufhebung Tempo 30 innerorts negativ beschieden. Dem Gesundheitsschutz der Anwohner wurde der Vorrang vor dem Verkehrsfluss eingeräumt.
Außerdem sah der Petitionsausschuss kein Ermessensfehler bei der Verwendung von Lärmaktionsplänen die nicht innerhalb einer 5-Jahresfrist geprüft und fortgeschrieben wurden. Der Lärmaktionsplan von Hagnau wurde letztmalig 2011 geprüft. Die Lärmpegelmessungen stammen aus dem Jahr 2008.
Der 4-seitige Petitionsbeschluss ist unter der Landtagsdrucksache 16/5922 abgedruckt.
Betroffene Autofahrer können selbst eine Petition einreichen oder gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Auch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung st möglich.
Als Petitionssprecher bedanke ich mich bei Euch Patenten für das rege Interesse und Eure Beiträge. Auf meiner Facebookseite (Siegfried Wanke) werden von mir weitere Beiträge zu Verkehr, Tierschutz oder Migration eingestellt.
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Wanke
-Petitionssprecher-