04.10.2018, 22:53
Liebe Mitstreiter.
Das Land Baden-Württembergverzichtet auf die Revision gegen das Urteil des VGH zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (siehe Presseartikel vom 4.9.2018). Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zu Gunsten von Städten und Gemeinden erleichtert. Hierdurch werden ca. 250 000 Straßenlärmbetroffene noch effektiver geschützt. So sind künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei niedrigeren Lärmpegeln > 70 db/A tags und 60 db/A zulässig. Städte und Gemeinden stellen künftig die LAP auf, Fachbehörden setzen sie um. Das MVI Baden-Württemberg appelliert nun an die Gemeinden, das gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen. Nach dem Dieselfahrverbot ist dies eine weitere schallende Ohrfeige für die Autofahrer. Denn dieses VGH Urteil ermöglicht nun durch die Hintertür flächendeckend Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts in ganz Baden-Württemberg einzuführen. Autofahrer müssen sich demnach in naher Zukunft auch auf weitere kommunale 30er-Beschränkungen auch außerhalb des Bodenseekreises einstellen. Clevere Autofahrer, die eine Blitzer-App über ihr Handy nutzen (z.B. Blitzer.de) umgehen die Beschränkungen auf ihre Weise.
mit freundlichen Grüßen
S.Wanke
-Petitionssprecher-