Bürgerrechte

AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT Wir brauchen keinen Staat im Staat

Petition richtet sich an
Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht
186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

30.10.2021, 01:33

Lieber Unterstützer, liebe Unterstützerin dieser Petition,

„Das Schlimmste ist die eigene Gerichtsbarkeit, die sich die Kirche aufsetzt“,
so BAP-Sänger Wolfgang Niedecken in einem Interview, das überschrieben ist mit den Worten „Mit dem Herrgott einen trinken gehen“, zu finden im chrismon-Heft Juni 2019 und aufzurufen über den Link
chrismon.evangelisch.de/ausgabe/chrismon-plus-juni-2019-44695

Nicht nur die als Kinder sexuell Missbrauchten müssen heute als Erwachsene die schreckliche Erfahrung des eklatanten Missbrauchs der kirchlichen Gerichtsbarkeit machen, die den Religionsgemeinschaften im Grundgesetz mit Artikel 140 zugestanden wird – und das schon seit der Weimarer Verfassung, d.h. schon länger als 100 Jahre.

Wegen der offenkundigen missbräuchlichen Nutzung nicht nur bei der Aufklärung von sexuellen Missbrauchsfällen, sondern auch in anderen Fällen – wie von uns in dieser Petition geschildert - ist der Kirche dieses Recht auf eine eigenständige Gerichtsbarkeit, schnellstmöglich zu entziehen.

„Wir hab'n ein Grundgesetz, das soll den Rechtsstaat garantier'n.
Was hilft's, wenn sie nach Lust und Laune dran manipulieren.
SIE BIEGEN DIE WAHRHEIT UND VERDREHEN DAS RECHT“, wie es Reinhard Mey in seinem Chanson „Sei wachsam“ trefflich besingt. In der letzten Strophe heißt es dort:

"Ich hab Sehnsucht nach Leuten, die mich nicht betrügen
Die mir nicht mit jeder Festrede die Hucke voll lügen.
Und verschon' mich mit den falschen Ehrlichen
Die falschen Ehrlichen, die wahren Gefährlichen!
Ich hab' Sehnsucht nach einem Stück Wahrhaftigkeit
Nach 'nem bisschen Rückgrat in dieser verkrümmten Zeit
Doch sag‘ die Wahrheit und du hast bald nichts mehr zu lachen
Sie wer'n dich ruinier'n, exekutier'n und mundtot machen
Erpressen, bestechen, versuchen dich zu kaufen
Wenn du die Wahrheit sagst, lass draußen den Motor laufen
Dann sag' sie laut und schnell, denn das Sprichwort lehrt:
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd!

Sei wachsam
Präg' dir die Worte ein!
Und fall nicht auf sie rein!
Pass auf, dass du deine Freiheit nutzt
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
Sei wachsam
Merk dir die Gesichter gut!
Sei wachsam
Bewahr‘ dir deinen Mut
Sei wachsam
Und sei auf der Hut!"
Mit diesem Refrain endet das Chanson.

Warum weigert sich das Bundesverfassungsgericht, unsere Verfassungsbeschwerde über die Missachtung von Artikel 140 des Grundgesetzes zur Entscheidung anzunehmen?
Auf der Homepage dieses Gerichts steht – unmissverständlich - als erster Satz:
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“
Eine derartige Weigerung bzw. Ablehnung ist unter dieser Maßgabe nicht nachvollziehbar.

Nur viele Menschen haben die Chance, etwas zu bewegen und zu verändern
Bitte helfen Sie deshalb mit, dass diese Petition viele unterstützende Unterschriften bekommt, damit sie im Jahr 2022 wirkungsvoll an die Bundesregierung (an das Justizministerium) zwecks Gesetzesänderung übergeben werden kann.
Hier noch einmal der Link: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa

Bitte teilen Sie diese Petition deshalb auf allen Ihnen möglichen Wegen! Danke!

Von der herbstlichen Bergstraße grüßt Sie – auch im Namen unserer Initiative –

Rosemarie Schwarz


30.10.2021, 01:28

Lieber Unterstützer, liebe Unterstützerin dieser Petition,

„Das Schlimmste ist die eigene Gerichtsbarkeit, die sich die Kirche aufsetzt“,
so BAP-Sänger Wolfgang Niedecken in einem Interview, das überschrieben ist mit den Worten „Mit dem Herrgott einen trinken gehen“, zu finden im chrismon-Heft Juni 2019 undaufzurufen über den Link
chrismon.evangelisch.de/ausgabe/chrismon-plus-juni-2019-44695

Nicht nur die als Kinder sexuell Missbrauchten müssen heute als Erwachsene die schreckliche Erfahrung des eklatenten Missbrauchs der kirchlichen Gerichtsbarkeit machen, die den Religionsgemeinschaften im Grundgesetz mit Artikel 140 zugestanden wird – und das schon seit der Weimarer Verfassung, d.h. schon länger als 100 Jahre.

Wegen der offenkundigen missbräuchlichen Nutzung nicht nur bei der Aufklärung von sexuellen Missbrauchsfällen, sondern auch in anderen Fällen – wie von uns in dieser Petition geschildert - ist der Kirche dieses Recht auf eine eigenständige Gerichtsbarkeit, schnellstmöglich zu entziehen.

„Wir hab'n ein Grundgesetz, das soll den Rechtsstaat garantier'n.
Was hilft's, wenn sie nach Lust und Laune dran manipulieren.
SIE BIEGEN DIE WAHRHEIT UND VERDREHEN DAS RECHT“, wie es Reinhard Mey in seinem Chanson „Sei wachsam“ trefflich besingt. In der letzten Strophe heißt es dort:

"Ich hab Sehnsucht nach Leuten, die mich nicht betrügen
Die mir nicht mit jeder Festrede die Hucke voll lügen.
Und verschon' mich mit den falschen Ehrlichen
Die falschen Ehrlichen, die wahren Gefährlichen!
Ich hab' Sehnsucht nach einem Stück Wahrhaftigkeit
Nach 'nem bisschen Rückgrat in dieser verkrümmten Zeit
Doch sag‘ die Wahrheit und du hast bald nichts mehr zu lachen
Sie wer'n dich ruinier'n, exekutier'n und mundtot machen
Erpressen, bestechen, versuchen dich zu kaufen
Wenn du die Wahrheit sagst, lass draußen den Motor laufen
Dann sag' sie laut und schnell, denn das Sprichwort lehrt:
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd!

Sei wachsam
Präg' dir die Worte ein!
Und fall nicht auf sie rein!
Pass auf, dass du deine Freiheit nutzt
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
Sei wachsam
Merk dir die Gesichter gut!
Sei wachsam
Bewahr‘ dir deinen Mut
Sei wachsam
Und sei auf der Hut!"
Mit diesem Refrain endet das Chanson.

Warum weigert sich das Bundesverfassungsgericht, unsere Verfassungsbeschwerde über die Missachtung von Artikel 140 des Grundgesetzes zur Entscheidung anzunehmen?
Auf der Homepage dieses Gerichts steht – unmissverständlich - als erster Satz:
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“
Eine derartige Weigerung bzw. Ablehnung ist unter dieser Maßgabe nicht nachvollziehbar.

Nur viele Menschen haben die Chance, etwas zu bewegen und zu verändern
Bitte helfen Sie deshalb mit, dass diese Petition viele unterstützende Unterschriften bekommt, damit sie im Jahr 2022 wirkungsvoll an die Bundesregierung (an das Justizministerium) zwecks Gesetzesänderung übergeben werden kann.
Hier noch einmal der Link: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa

Bitte teilen Sie diese Petition deshalb auf allen Ihnen möglichen Wegen! Danke!

Von der herbstlichen Bergstraße grüßt Sie – auch im Namen unserer Initiative –

Rosemarie Schwarz



10.08.2021, 12:05

Wegen der Einschränkungen während der Corona-Pandemie war es kaum möglich,
Unterschriften auf Papier zu sammeln.
Bei verschiedenen Treffen im Laufe des Jahres 2021, die hoffentlich in den kommenden Monaten wieder stattfinden können, sollen noch weitere Unterstützer*innen gefunden
werden.


Neues Zeichnungsende: 02.02.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 67 (67 in Deutschland)


16.07.2021, 01:34

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

wie ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass ein (ehrenamtlicher) Richter, der von 2007 bis 2017 Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe war, ein Urteil fällt, ohne Zeugen anzuhören.
Undenkbar, meinen Sie?!
Doch - geschehen im Juli 2020. Dieses kirchliche Gericht unter Vorsitz des ehrenamtlichen Richters scheint offenbar nur nach den Instruktionen der Rechtsabteilung des Ev. Oberkirchenrates Karlsruhe (EOK) zu handeln.
Ein betroffener Kläger erinnert sich daran, dass er als 6-jähriger Junge erlebt hat, wie die Gestapo seinen Vater im Jahr 1943 ohne Anhörung verurteilt hat.
Als klagender Bürger unseres demokratischen Staates ist er heute nicht bereit, eine in mehreren Punkten unsägliche Verhandlung hinzunehmen, und ein so zustande gekommenes Urteil zu akzeptieren, für das er auch noch Gebühren entrichten soll.
Eine solche Vorgehensweise beim Kirchlichen Verwaltungsgericht in Karlsruhe scheint kein Einzelfall zu sein, denn in den letzten 20 Jahren ist dort kein einziges Urteil zu finden, das für Klagende entschieden wurde – immer nur zu Gunsten der Kirche.
Das hat offenbar Methode.
Es wird nicht nur gegen das Kirchengesetz des EOK, sondern in eklatanter Weise auch gegen Artikel 140 des Grundgesetzes verstoßen, wo es heißt, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten INNERHALB DER SCHRANKEN DES FÜR ALLE GELTENDEN GESETZES verwalten muss und NACH DEN ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN DES BÜRGERLICHEN RECHTES zu handeln und vorzugehen hat. Das heißt:
KEINE JUSTIZWILLKÜR und KEINE RECHTSBEUGUNG! KEIN AMTSMISSBRAUCH!

Bei derart massiven Verstößen gegen die Vorgaben im Grundgesetz, ist der Kirche dieses Recht auf eine eigene kirchliche Geríchtsbarkeit zu entziehen.

Luther hat vor 500 Jahren den unfassbaren „Ablasshandel“ der Kirche angeprangert, heute ist es der entsetzliche (sexuelle) Missbrauch und der unsägliche Amtsmissbrauch.
Beides ist unerträglich. Wer dieses Unrecht sieht und erkennt, muss handeln!
Jede Unterschrift wird gebraucht, damit wir gemeinsam mit der Einreichung dieser
Petition beim Bundesverfassungsgericht und beim Gesetzgeber Erfolg haben.

Wir hoffen, dass wir mit Ihrer Hilfe noch viele Unterstützer*innen finden und grüßen Sie freundlich

im Namen der Initiative
Rosemarie Schwarz


06.07.2021, 00:21

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützer, lieber Unterstützer,

es ist scheinheilig, schäbig und außerdem noch widerrechtlich, wie „Kirchenverantwortliche“, die das Sagen haben, agieren und dabei sogar die im Grundgesetz verankerten allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes außer Acht lassen.
Nicht nur beim Kirchlichen Verwaltungsgericht des Oberkirchenrates in Karlsruhe, sondern bis hinauf zur EKD in Hannover werden beim Kirchengerichtshof von Richter*innen Beschlüsse gefasst, ohne dass allgemeine und eigene rechtliche Vorgaben eingehalten werden und tatsächliche Gegebenheiten bei der Entscheidung Berücksichtigung finden.

Leider hat die Kirche - nach mehr als 100 Jahren – immer noch das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit. Dadurch hat sie die Möglichkeit, sich – wie in einem „Selbstbedienungsladen“ - über Recht und Gesetz hinwegzusetzen.
Wir erleben es gerade selbst mit einer Klage beim Kirchlichen Verwaltungsgericht – wie bereits beim Start der Petition beschrieben.
Und in der Öffentlichkeit können wir das unsägliche Vorgehen der Institution KIRCHE bei der Aufarbeitung der schrecklichen Missbrauchsfälle verfolgen (siehe das aufdeckende Interview des bekannten Kriminologen Christian Pfeiffer mit dem Chefredakteur der ZEIT im Anhang).
Es wird hinausgezögert, bis die Fälle verjährt oder/und die Täter verstorben sind.

Es ist dringend geboten, dieses Recht auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit abzuschaffen.
Deshalb haben wir diese Petition gestartet, die jede/r gerne (auch „nicht-öffentlich“ – ohne dass der Name erscheint) unterschreiben kann.

Wir sind für jede Unterschrift dankbar. Bitte leiten Sie den Link auch an Verwandte, Bekannte und Freunde weiter.
Nur VIELE können gemeinsam etwas bewegen und verändern.
„Viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern.“ Helfen und gehen Sie bitte mit!

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen der Initiative und grüße Sie freundlich

Rosemarie Schwarz


20.06.2021, 19:57

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

meine Hoffnung auf eine bundesweite Petition, die im Februar 2021 von OpenPetition angeboten wurde, hat sich leider für diese Petition nicht erfüllt.
Trotzdem hoffe ich, dass sich die Petition im „Schneeballverfahren“ verbreiten lässt.
Wenn jede/r den Link an eine ihr/ihm bekannte Person weitergibt, lassen sich viele Unterstützende finden, damit die Petition erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann.
Hier nochmals der Link: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa
In der Institution Kirche, im Speziellen beim „Kirchlichen Verwaltungsgericht“ in Karlsruhe, gibt es zwar das sog. Kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (VWGG), über dem aber die Bestimmungen in Artikel 140 des Grundgesetzes stehen, doch agiert dieses Verwaltungsgericht weder rechts- noch verfassungskonform.
Dieses „Kirchliche Verwaltungsgericht“ entscheidet parteiisch, nur zum Vorteil und zu Gunsten des EOK (= Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe).
Und es stellt sich die Frage: „Wie lange kann und darf die Kirche ihre Eigengerichtsbarkeit noch unkontrolliert ausüben?
Unser Rechtsstaat hat die Bedingungen für die Eigengerichtsbarkeit von Religionsgemeinschaften aus der Weimarer Verfassung von 1919 übernommen und 1949 im Grundgesetz verankert.
Damit hat der Staat auch die Pflicht zur Kontrolle; er hat auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten.
Genau diese Aufgabe hat das Bundesverfassungsgericht; es hat auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Die Petition soll bei diesem obersten Verfassungsgericht mit möglichst vielen Unterschriften eingereicht werden.
Deshalb unsere Bitte:
Helfen Sie bitte an der Verbreitung der Petition mit!

Ich danke Ihnen – auch im Namen der Initiative – und grüße Sie freundlich von der hochsommerlichen Bergstraße

Rosemarie Schwarz


21.05.2021, 12:13

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer dieser Petition,

heute wende ich mich mit einer aktuellen Information und einem nochmaligen Aufruf zum Unterzeichnen der Petition bzw. zum Weitergeben des Links an Sie.

Das Bundesverfassungsgerichts teilte uns dieser Tage mit, dass unsere Verfassungsbeschwerde wegen eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz NICHT von der obersten Kontrollinstanz überprüft wird.
Die drei Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats haben nur lapidar festgestellt:
„Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“
- ohne Begründung!

Die Kirche, hier das „Kirchliche Verwaltungsgericht“ in Karlsruhe, erhält damit einen Freibrief weiterhin nach eigenem Gutdünken und Vorteil zu entscheiden, ohne sich an die Vorgaben in Artikel 140 des Grundgesetzes zu halten.
Hier wird ganz offensichtlich (Rechts- und Amts-)Missbrauch betrieben.
Erschreckend in unserem Rechtsstaat!!!

Der rechtsfreie Raum, den die Kirchen (Religionsgemeinschaften) mit dem Zugeständnis des Staates auf eine eigene Gerichtsbarkeit erhalten, trägt mangels Kontrolle nicht nur in dieser Angelegenheit zum Rechtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung, sondern auch zur widerrechtlichen Unterlassung der Rechtsverfolgung bei den Missbrauchsfällen im kirchlichen Raum maßgeblich bei.

Wenn Religionsgemeinschaften eine Eigengerichtsbarkeit unter genauen Bedingungen
und Vorgaben zugestanden wird, bedarf es auch der Kontrolle durch die verfassten Rechtsorgane der Bundesrepublik.
Da die „ungeprüften“ Freiräume, die wir in unserem Fall geschildert haben, auf Grund der vielen Missbrauchsskandale nun nicht erst seit heute bekannt sind, wäre doch - wenn das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus die Befugnisse hat, diese durch eine Entscheidung zu schließen - zumindest zu erwarten, dass im Falle solcher zugestandener Rechtsräume wenigstens ein Hinweis vom Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber erfolgt!

Warum – so fragen wir uns – wird das oberste Gericht bei derart eklatanten Verstößen gegen Artikel 140 des Grundgesetzes nicht tätig?
Spielen hier vielleicht persönliche Beziehungen zum in der Verfassungsbeschwerde genannten Karlsruher Richter und entsprechende Rücksichtnahmen eine Rolle?

Schon in der Schule wurde uns doch als Aufgabe dieses Gerichts vermittelt:
Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe wacht über die EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES für die Bundesrepublik Deutschland.

Und eben in diesem unserem Grundgesetz findet sich auch besagter Artikel 140.

Wir bitten Sie deshalb mitzuhelfen, dass das Bundesverfassungsgericht tätig wird und dem Gesetzgeber nahelegt, das Recht von Religionsgemeinschaften auf eine eigene Gerichtsbarkeit aufzuheben – wegen Nicht-Einhaltung des Artikels 140 des Grundgesetzes.

Geben Sie bitte den Link an möglichst viele Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn weiter:
www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa

Wir brauchen nicht – wie Luther vor 500 Jahren – nach Worms oder an sonst einen Ort zu reisen.
Nutzen wir die Möglichkeiten des Internets - hier die oben genannte Plattform - über die wir unsere Meinung kundtun können.
Jede Unterschrift ist wichtig! JEDE UNTERSCHRIFT ZÄHLT
- ob öffentlich oder nicht-öffentlich!!!

DANKE für Ihre Unterstützung und die Weitergabe des Links.

Ich wünsche Ihnen frohe Pfingstfeiertage zum Ausspannen und Erholen
und grüße Sie freundlich von der Bergstraße

Für die Initiative
Rosemarie Schwarz


03.04.2021, 00:29

D A N K E
werte Unterstützerin, werter Unterstützer,
für Ihr Interesse an dieser Petition und für Ihre Unterschrift!

Offenbar ist das Anliegen der Unterschriftensammlung, der Kirche das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit zu entziehen, aber noch wenig publik.
Deshalb bitte ich Sie, den Link an Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn
– an möglichst viele Mitmenschen – zu verschicken:
www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa

Das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit wurde der Institution Kirche, genauer gesagt jeder Religionsgemeinschaft, 1919 in der Weimarer Verfassung zugestanden und 1949 ins Grundgesetz übernommen.
Seitdem sind mehr als 100 Jahre vergangen und die Kirche nutzt dieses Recht immer wieder nur zu ihren eigenen Gunsten – gewissermaßen als Selbstbedienungsladen. Null Kontrolle von Seiten des Staates, der dieses Recht gewährt, sich aber nicht um dessen Einhaltung kümmert.
Auf diese Weise ist es für die Kirche ein Leichtes, Missstände zu verschweigen und zu vertuschen, folglich wird Unrecht oft nicht aufgedeckt.
Amtsmissbrauch und Willkürjustiz in kirchlichen Gerichten muss der Boden entzogen werden, indem der Staat den Religionsgemeinschaften das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit entzieht.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nochmals an den 17. April, den Tag, an dem Martin Luther vor 500 Jahren auf dem Reichstag zu Worms, Missstände in der Kirche beim Namen nannte.

Wir brauchen nicht nach Worms oder an sonst einen Ort zu reisen.
Nutzen wir die Möglichkeiten des Internets - hier die oben genannte Plattform - über die wir unsere Meinung kundtun können.
Jede Unterschrift ist wichtig! Jede Unterschrift, ob öffentlich oder nicht-öffentlich, zählt!!!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und die Weitergabe des Links.

Mit dem Wunsch, dass Sie die Osterfeiertage - trotz allem - genießen können,
grüße ich Sie freundlich von der blühenden Bergstraße

Für die Initiative
Rosemarie Schwarz


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