Bürgerrechte

AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT Wir brauchen keinen Staat im Staat

Petition richtet sich an
Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht
186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

21.05.2021, 12:13

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer dieser Petition,

heute wende ich mich mit einer aktuellen Information und einem nochmaligen Aufruf zum Unterzeichnen der Petition bzw. zum Weitergeben des Links an Sie.

Das Bundesverfassungsgerichts teilte uns dieser Tage mit, dass unsere Verfassungsbeschwerde wegen eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz NICHT von der obersten Kontrollinstanz überprüft wird.
Die drei Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats haben nur lapidar festgestellt:
„Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“
- ohne Begründung!

Die Kirche, hier das „Kirchliche Verwaltungsgericht“ in Karlsruhe, erhält damit einen Freibrief weiterhin nach eigenem Gutdünken und Vorteil zu entscheiden, ohne sich an die Vorgaben in Artikel 140 des Grundgesetzes zu halten.
Hier wird ganz offensichtlich (Rechts- und Amts-)Missbrauch betrieben.
Erschreckend in unserem Rechtsstaat!!!

Der rechtsfreie Raum, den die Kirchen (Religionsgemeinschaften) mit dem Zugeständnis des Staates auf eine eigene Gerichtsbarkeit erhalten, trägt mangels Kontrolle nicht nur in dieser Angelegenheit zum Rechtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung, sondern auch zur widerrechtlichen Unterlassung der Rechtsverfolgung bei den Missbrauchsfällen im kirchlichen Raum maßgeblich bei.

Wenn Religionsgemeinschaften eine Eigengerichtsbarkeit unter genauen Bedingungen
und Vorgaben zugestanden wird, bedarf es auch der Kontrolle durch die verfassten Rechtsorgane der Bundesrepublik.
Da die „ungeprüften“ Freiräume, die wir in unserem Fall geschildert haben, auf Grund der vielen Missbrauchsskandale nun nicht erst seit heute bekannt sind, wäre doch - wenn das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus die Befugnisse hat, diese durch eine Entscheidung zu schließen - zumindest zu erwarten, dass im Falle solcher zugestandener Rechtsräume wenigstens ein Hinweis vom Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber erfolgt!

Warum – so fragen wir uns – wird das oberste Gericht bei derart eklatanten Verstößen gegen Artikel 140 des Grundgesetzes nicht tätig?
Spielen hier vielleicht persönliche Beziehungen zum in der Verfassungsbeschwerde genannten Karlsruher Richter und entsprechende Rücksichtnahmen eine Rolle?

Schon in der Schule wurde uns doch als Aufgabe dieses Gerichts vermittelt:
Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe wacht über die EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES für die Bundesrepublik Deutschland.

Und eben in diesem unserem Grundgesetz findet sich auch besagter Artikel 140.

Wir bitten Sie deshalb mitzuhelfen, dass das Bundesverfassungsgericht tätig wird und dem Gesetzgeber nahelegt, das Recht von Religionsgemeinschaften auf eine eigene Gerichtsbarkeit aufzuheben – wegen Nicht-Einhaltung des Artikels 140 des Grundgesetzes.

Geben Sie bitte den Link an möglichst viele Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn weiter:
www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa

Wir brauchen nicht – wie Luther vor 500 Jahren – nach Worms oder an sonst einen Ort zu reisen.
Nutzen wir die Möglichkeiten des Internets - hier die oben genannte Plattform - über die wir unsere Meinung kundtun können.
Jede Unterschrift ist wichtig! JEDE UNTERSCHRIFT ZÄHLT
- ob öffentlich oder nicht-öffentlich!!!

DANKE für Ihre Unterstützung und die Weitergabe des Links.

Ich wünsche Ihnen frohe Pfingstfeiertage zum Ausspannen und Erholen
und grüße Sie freundlich von der Bergstraße

Für die Initiative
Rosemarie Schwarz


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