20.06.2021, 19:57
Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
meine Hoffnung auf eine bundesweite Petition, die im Februar 2021 von OpenPetition angeboten wurde, hat sich leider für diese Petition nicht erfüllt.
Trotzdem hoffe ich, dass sich die Petition im „Schneeballverfahren“ verbreiten lässt.
Wenn jede/r den Link an eine ihr/ihm bekannte Person weitergibt, lassen sich viele Unterstützende finden, damit die Petition erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann.
Hier nochmals der Link: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa
In der Institution Kirche, im Speziellen beim „Kirchlichen Verwaltungsgericht“ in Karlsruhe, gibt es zwar das sog. Kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (VWGG), über dem aber die Bestimmungen in Artikel 140 des Grundgesetzes stehen, doch agiert dieses Verwaltungsgericht weder rechts- noch verfassungskonform.
Dieses „Kirchliche Verwaltungsgericht“ entscheidet parteiisch, nur zum Vorteil und zu Gunsten des EOK (= Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe).
Und es stellt sich die Frage: „Wie lange kann und darf die Kirche ihre Eigengerichtsbarkeit noch unkontrolliert ausüben?
Unser Rechtsstaat hat die Bedingungen für die Eigengerichtsbarkeit von Religionsgemeinschaften aus der Weimarer Verfassung von 1919 übernommen und 1949 im Grundgesetz verankert.
Damit hat der Staat auch die Pflicht zur Kontrolle; er hat auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten.
Genau diese Aufgabe hat das Bundesverfassungsgericht; es hat auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Die Petition soll bei diesem obersten Verfassungsgericht mit möglichst vielen Unterschriften eingereicht werden.
Deshalb unsere Bitte:
Helfen Sie bitte an der Verbreitung der Petition mit!
Ich danke Ihnen – auch im Namen der Initiative – und grüße Sie freundlich von der hochsommerlichen Bergstraße
Rosemarie Schwarz