Bürgerrechte

AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT Wir brauchen keinen Staat im Staat

Petition richtet sich an
Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht

186 Unterschriften

Sammlung beendet

186 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

16.07.2021, 01:34

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Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

wie ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass ein (ehrenamtlicher) Richter, der von 2007 bis 2017 Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe war, ein Urteil fällt, ohne Zeugen anzuhören.
Undenkbar, meinen Sie?!
Doch - geschehen im Juli 2020. Dieses kirchliche Gericht unter Vorsitz des ehrenamtlichen Richters scheint offenbar nur nach den Instruktionen der Rechtsabteilung des Ev. Oberkirchenrates Karlsruhe (EOK) zu handeln.
Ein betroffener Kläger erinnert sich daran, dass er als 6-jähriger Junge erlebt hat, wie die Gestapo seinen Vater im Jahr 1943 ohne Anhörung verurteilt hat.
Als klagender Bürger unseres demokratischen Staates ist er heute nicht bereit, eine in mehreren Punkten unsägliche Verhandlung hinzunehmen, und ein so zustande gekommenes Urteil zu akzeptieren, für das er auch noch Gebühren entrichten soll.
Eine solche Vorgehensweise beim Kirchlichen Verwaltungsgericht in Karlsruhe scheint kein Einzelfall zu sein, denn in den letzten 20 Jahren ist dort kein einziges Urteil zu finden, das für Klagende entschieden wurde – immer nur zu Gunsten der Kirche.
Das hat offenbar Methode.
Es wird nicht nur gegen das Kirchengesetz des EOK, sondern in eklatanter Weise auch gegen Artikel 140 des Grundgesetzes verstoßen, wo es heißt, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten INNERHALB DER SCHRANKEN DES FÜR ALLE GELTENDEN GESETZES verwalten muss und NACH DEN ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN DES BÜRGERLICHEN RECHTES zu handeln und vorzugehen hat. Das heißt:
KEINE JUSTIZWILLKÜR und KEINE RECHTSBEUGUNG! KEIN AMTSMISSBRAUCH!

Bei derart massiven Verstößen gegen die Vorgaben im Grundgesetz, ist der Kirche dieses Recht auf eine eigene kirchliche Geríchtsbarkeit zu entziehen.

Luther hat vor 500 Jahren den unfassbaren „Ablasshandel“ der Kirche angeprangert, heute ist es der entsetzliche (sexuelle) Missbrauch und der unsägliche Amtsmissbrauch.
Beides ist unerträglich. Wer dieses Unrecht sieht und erkennt, muss handeln!
Jede Unterschrift wird gebraucht, damit wir gemeinsam mit der Einreichung dieser
Petition beim Bundesverfassungsgericht und beim Gesetzgeber Erfolg haben.

Wir hoffen, dass wir mit Ihrer Hilfe noch viele Unterstützer*innen finden und grüßen Sie freundlich

im Namen der Initiative
Rosemarie Schwarz


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