wie ich Ihnen Anfang November mitgeteilt habe, habe ich unsere Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin geschickt.
Am 15. November 2022 wurde der Eingang von einer Oberamtsrätin bestätigt und folgende Nachricht dazu übermittelt:
„Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits mehrere Eingaben vor. Ihre Petition wird in die hierzu eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten.
Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.“
Wenn mir die angekündigte Mitteilung aus Berlin zugeht, werde ich Sie über den Beschluss informieren.
Ich wünsche Ihnen noch alles Gute zum NEUEN JAHR und grüße Sie freundlicch von der noch leicht verschneiten Bergstraße
auf diesem Wege informiere ich Sie kurz darüber, dass ich unsere Petition als Online-Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages in Berlin eingereicht habe - wie es mir das OpenPetition-Team als Möglichkeit genannt hat.
Auf dem Postweg habe ich noch weitere Unterlagen an den Petitionsausschuss verschickt, aus denen hervorgeht, dass bei der Verhandlung vor dem Kirchlichen Verwaltungsgericht in eklatanter Weise gegen Artikel 140 des Grundgesetzes verstoßen wurde.
Vor zwei Wochen habe ich sowohl eine Eingangsbestätigung als auch eine Buchungsnummer erhalten.
Sobald mir weitere Nachrichten zugehen, werde ich Sie über den Inhalt in Kenntnis setzen.
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie freundlich von der herbstlichen Bergstraße
Lieber Unterzeichner, liebe Unterzeichnerin der Petition,
kurz vor dem Ende der Zeichnungsfrist hatte ich mich bei Ihnen gemeldet.
Inzwischen ist unsere Petition beendet.
Ich beabsichtige, die Petition per Online-Formular an das Parlament von Deutschland zu schicken.
Den Petitionstext werde ich dafür in das entsprechende Online-Formular einfügen.
Wie mir das OpenPetition-Team mitgeteilt hat, müssen für die Behandlung der Petition die gesammelten Unterschriften nicht eingereicht werden, da eine Petition ab einer Unterschrift behandelt werden muss.
Ich habe bereits im Januar 2022 mehrere Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien angeschrieben und bereits im Juli 2021 auch die damalige Justizministerin Christine Lambrecht, da bei der Verhandlung im Kirchlichen Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen Artikel 140 des Grundgesetzes verstoßen worden ist.
Leider habe ich nur von MdB Prof. Dr. Lars Castellucci eine Antwort erhalten.
Er ist für den Rhein-Neckar-Kreis im Bundestag und religionspädagogischer Sprecher der SPD.
An ihn werde ich mich deshalb noch einmal persönlich wenden, ebenso wie an den jetzigen Justizminister Dr. Marco Buschmann.
Sobald ich auf die Einreichung der Petition oder/und auf meine beiden Anschreiben eine Rückmeldung erhalten habe, werde ich Sie darüber informieren.
Bis dahin grüße ich Sie freundlich
Lieber Unterstützer, liebe Unterstützerin,
nachdem die Frist für meine Petition heute, am 22. August 2022, abläuft, will ich mich nochmals bei Ihnen melden, um Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterschrift zu danken, mit der Sie dieses wichtige Anliegen – AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT – unterstützt haben.
Wie den Ortsangaben der Unterzeichnenden zu entnehmen ist, haben sich quer durch die Republik an vielen unterschiedlichen Orten – sogar auch aus Finnland – Menschen an der Unterschriftenaktion beteiligt.
Bedauerlich, dass es – trotz vielfältiger Bemühungen – zu wenige Unterstützende geblieben sind.
Offenbar bedarf es noch anderer „Kanäle“, um eine solche Petition bekannt zu machen.
Nach der (noch) gültigen Gesetzeslage, die in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert ist, wo es explizit heißt, dass sich Religionsgemeinschaften „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ zu bewegen und nach „allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu entscheiden haben",
agiert die ev. und kath. Kirche nach eigenem Gusto und kocht ihr „eigenes Süppchen“.
Ganz offensichtlich und in eklatanter Weise, zeigt sich das bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle.
"DAS SCHLIMMSTE IST DIE EIGENE GERICHTSBARKEIT, DIE SICH DIE KIRCHE AUFSETZT ", so Wolfgang Niedecken im CHRISMON Heft Juni 2019.
In ähnlicher Weise äußerte sich Münchens ehemaligen Generalvikar Peter Beer, der im Januar 2022 in einem Interview mit der Wochenzeitung DIE ZEIT sagte: "DIESE KIRCHE KANN SICH NICHT SELBST AUFKLÄREN. Das ist meine bittere Erfahrung."
Nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Kirchlichen Verwaltungsgericht (und im Gefolge auch mit dem Bundesverfassungsgericht, das meine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat, bleibe ich bei meiner Forderung:
Der Institution Kirche, die das Recht auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit missbraucht und nur zu ihren eigenen Gunsten nutzt, gehört dieses Recht, das ihr schon seit 1919 zugestanden wird, nach mehr als 100 Jahren ein- für allemal entzogen. Wir brauchen keinen Staat im Staat!
In der Hoffnung, dass der Gesetzgeber dieser Forderung bald nachkommt, grüße ich Sie – verbunden mit einem nochmaligen Dank für Ihre Unterstützung von der sommerlichen Bergstraße
Rosemarie Schwarz
Lieber Unterstützer, liebe Unterstützerin,
immer wieder bin ich erstaunt, aus welchen Orten in ganz Deutschland Menschen auf die Petition aufmerksam werden und unterschreiben, sogar eine gebürtige Deutsche, die in Finnland lebt, hat sich mit einer Unterschrift beteiligt.
DANKE für Ihre Unterstützung – egal, wo immer Sie zu Hause sind!
Wie Sie vermutlich den Medien entnehmen konnten, sind im Jahr 2021 mehr als eine halbe Million Mitglieder aus der ev. und kath. Kirche ausgetreten.
Viele haben sich zu diesem Schritt entschlossen wegen des unsäglichen Vorgehens bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle, was im Wesentlichen die Eigengerichtsbarkeit der Kirche möglich gemacht hat, die nur den eigenen „guten Ruf“ im Blick hat.
Münchens ehemaliger Generalvikar Peter Beer kritisierte schon im Januar 2022 in der Wochenzeitung
DIE ZEIT die mangelnde Aufklärungsbereitschaft: "DIESE KIRCHE KANN SICH NICHT SELBST AUFKLÄREN. Das ist meine bittere Erfahrung."
In Anbetracht der Austrittswelle im vergangenen Jahr müsste sich die Zahl der Unterschriften innerhalb kürzester Zeit, um ein Vielfaches erhöhen, wenn diese Menschen von dieser Petition wüssten und unterschreiben würden.
Haben Sie die Möglichkeit, die Petition über Twitter, Facebook oder auf einem anderen Weg bekannt zu machen und die Infos dazu zu verbreiten? Bei Verwandten, Bekannten, Freunden, ….
Nur wenn viele Unterstützende mit ihrer Unterschrift signalisieren, dass die Kirche die Eigengerichtsbarkeit zu ihren eigenen Gunsten (aus)nutzt, wird der Gesetzgeber eine Veranlassung sehen, den Artikel 140 des Grundgesetzes zu ändern oder ganz aufzuheben.
Für jede Unterstützung bin ich dankbar.
In der Hoffnung, diese Petition mit Ihrer Hilfe auf unterschiedlichen Wegen rasch verbreiten zu können,
grüße ich Sie freundlich von der sommerlichen Bergstraße
heute geht es um unsere Verfassungsbeschwerde, die ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Wie passt das zur Aufgabe dieses Gerichts, zu der auf der Homepage Folgendes zu lesen ist:
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz“.
Darin steht in Artikel 140 Folgendes zu Religionsgemeinschaften:
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
Nachdem sich das Kirchliche Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer Verhandlung NICHT an diese klaren Vorgaben im Grundgesetz gehalten hat, haben wir uns mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Erhalten haben wir folgende Antwort:
DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE WIRD NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN.
mit dem zusätzlichen Hinweis: OHNE BEGRÜNDUNG!
Unfassbar!
Verstößen gegen das Grundgesetz wird vom Bundesverfassungsgericht nicht nachgegangen, obwohl es seine ureigenste Aufgabe ist, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen.
Wie ist das möglich?
Der Verdacht liegt nahe, dass es hier ein verdecktes Zusammenwirken im kaum kontrollierbaren nicht-öffentlichen Beziehungsgeflecht gibt– nach dem Motto:
„Man kennt sich – Man hilft sich!“ (Ausspruch des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer).
Parallelen zu einem solchen vermuteten „Klüngel“ zeigen sich derzeit bei dem, was an Beziehungen von „Vertuschern“ im Gutachten zu den Missbrauchsfällen aufgedeckt wird.
Alles nur möglich, weil Kirchen (genauer: Religionsgemeinschaften) immer noch das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit aufgrund des Artikels 140 im Grundgesetz zusteht.
Johannes-Wilhelm Rörig sprach von „herzlosem Institutionenschutz“ und dem Versuch der Kirche, „Missbrauch mit kaltem Pragmatismus wegzuverwalten“.
Auch in unserem Fall wurde nicht innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes, entschieden, sondern nur zum Schutz und zu Gunsten der Institution Kirche.
Helfen Sie deshalb bitte mit der Verbreitung dieser Petition weiter mit, dass dieses Recht aufgehoben wird, damit Kirchen nicht weiterhin „ihr eigenes Süppchen kochen“ können.
Ich danke Ihnen und grüße Sie freundlich von der Bergstraße
seit 27. Januar 2022 gibt es ein weiteres Interview in der ZEIT mit dem ehemaligen Generalvikar Peter Beer, der 10 Jahre lang – von 2009 bis 2019 – bei und für Kardinal Reinhard Marx tätig war, beauftragt mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. Es ist erschreckend, was er erlebt hat.
"Ich frage mich, ob es ein Fehler war, dass ich Priester geworden bin," mit diesen Worten ist das Interview überschrieben.
Darin hat der Ex-Generalvikar massive kircheninterne Widerstände bei der Aufklärung von sexuellem Missbrauch angeprangert. „Wenn du Hierarchien angreifst, Herrschaftswissen transparent machen willst, wird blockiert und zurückgeschossen“, sagte Beer der Wochenzeitung «Die Zeit». „Ich habe alles versucht gegen die Täterschützer. Aber ich konnte den Apparat letztlich kaum ändern.“
Beers Bilanz: „DIESE KIRCHE KANN SICH NICHT SELBST AUFKLÄREN.
Das ist meine bittere Erfahrung.“
Aber in der ev. Kirche ist es nicht besser – wie wir aus eigener Erfahrung wissen.
Auch dort wird immer nur zu Gunsten und zum Schutz der Institution Kirche entschieden, aber nicht nach Recht und Gesetz, dank des Beziehungsgeflechts – nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ oder nach dem Prinzip „Eine Hand wäscht die andere!“
Weil die Institution Kirche ihr Recht auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit missbraucht, gehört ihr dieses Recht, das ihr schon seit 1919 zugestanden wird, nach mehr als 100 Jahren ein- für allemal entzogen.
Zum Schluss wende ich mich noch mit einem wichtigen HINWEIS an alle Unterzeichner*innen:
Über ein- und dieselbe E-Mail-Adresse können bis zu vier unterschiedliche Personen aus einer Familie bzw. einem Haushalt unterschreiben.
Und es ist möglich, nicht öffentlich zu unterschreiben, das heißt, dass kein Name erscheint, nur der Ort.
Zu Ihrer Info: Erst bei Schritt 3 kann man das Feld „nicht-öffentlich“ anklicken.
Ich danke Ihnen und allen, die bisher unterschrieben haben und hoffe, dass die Petition mit Ihrer Hilfe noch weite Kreise zieht.
Was für eine Überraschung und Freude! Sogar aus Finnland kam schon eine Unterschrift,
Dankbar für jede Unterstützung und Unterschrift – grüße ich Sie herzlich von der Bergstraße
Rosemarie Schwarz
P.S. Bitte zur Information auch die „Neuigkeiten“ lesen – anzuklicken auf der Petitionsseite,
Übrigens: Das ganze Interview wird in etwa ein oder zwei Wochen von der ZEIT online gestellt.
seitdem in der vergangenen Woche das 1800-seitige Gutachten über die Missbrauchsfälle in der kath. Kirche veröffentlicht wurde, gibt es unzählige Kommentare - und die Medien sind wieder einmal aktiv.
Das war auch schon einmal so - vor 20 Jahren, als zwei Schüler der Odenwaldschule von der Presse gehört wurden.
Oder dann 2010 als der Missbrauchsskandal am Canisius-Kolleg dank des Schulleiters publik wurde.
Im Zusammenhang mit all‘ den vielen Berichten in den Medien fällt mir wieder das aufdeckende und erschütternde Interview ein, das der Kriminologe Christian Pfeiffer im April 2019 mit dem Chefredakteur der ZEIT geführt hat (siehe Dokument).
Und ich frage mich: Warum kommt kein Kirchenrechtler, kein Betroffener wie z. B. Matthias Katsch vom „Eckigen Tisch“, der zur Zeit immer wieder mit Kommentaren zu hören ist oder zitiert wird (auch heute wieder), kein Journalist, kein Politiker – warum kommt niemand auf die Idee, endlich das Recht der Kirchen auf eine eigene Gerichtsbarkeit ins Gespräch zu bringen und dieses Recht endgültig und ein- für allemal aufzuheben?
Gestern habe ich via Internet in einem Artikel gelesen:
ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp glaubt nicht mehr, dass die Kirche die Missbrauchsfälle selbst aufarbeiten kann.
Mit der Überschrift: Katholiken fordern staatliches Eingreifen
- und das kommt vom ZdK = Zentralkomitee der deutschen Katholiken
„Staatliches Eingreifen“ bedeutet für mich in diesem Fall ganz konkret:
eine Gesetzesänderung des Artikels 140 im Grundgesetz.
Aber da traut sich wohl nach mehr als 100 Jahren niemand ran (ein längst überholtes Relikt aus der Weimarer Verfassung!)
Vor mehr als 500 Jahren hat Martin Luther den sog. „Ablass-Handel“ angeprangert, ihn als „Betrug“ bezeichnet und als verwerflich und scheinheilig aufgedeckt.
Damals ging es „nur“ um Geld, das den Leuten von der „Kirchen-Mafia“ mit leeren Versprechungen aus der Tasche gezogen wurde.
Luther hat gehandelt. Er hat diese Machenschaften öffentlich gemacht und zum Widerstand aufgerufen.
Heute geht es um ehemals junge Menschen, denen schweres Leid zugefügt wurde.
„Die unsichtbaren Verletzungen der Seele“ (so Andreas Huckele, ein Missbrauchsopfer an der Odenwaldschule) bleiben ein Leben lang.
Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, spricht von einem „kalten Pragmatismus, mit dem Missbrauch „wegverwaltet wurde“ und einem „herzlosen Institutionenschutz“ – ohne Empathie für die Opfer.
Warum bleibt es bei solchen Feststellungen und Erkenntnissen, ohne dass Konsequenzen gezogen und auch umgesetzt werden?
Reden hilft nicht weiter, es muss endlich gehandelt werden!
Deshalb werde ich auch nicht aufhören, die Aufhebung des Rechts auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit vehement einzufordern.
Ich habe schon mehrere Mitglieder des Bundestages und auch Missbrauchsopfer und deren Vereine angeschrieben – auch die überregionale Presse.
Für mich hat die Vorgehensweise der Institution Kirche nämlich Methode.
Die Erfahrungen, die wir in zwei Verfahren beim Kirchlichen Verwaltungsgericht gemacht haben, haben uns das Vorgehen deutlich aufgezeigt:
Es wurde und wird bis heute immer wieder und noch vertuscht und nur zu Gunsten der Kirche entschieden.
Immer das gleiche Schema: Die Opfer bzw. die Klagenden werden ignoriert, die Täter bzw. Beklagten geschützt, um die Kirche vor Imageschaden zu bewahren. Es geht nur um den sog. „guten Ruf der Kirche“ - siehe oben: es geht um „herzlosen Institutionenschutz“!
Nachdem das 1800 Seiten umfassende Gutachten seit vergangener Woche veröffentlicht ist und dieses Mal nicht – wie 2012 (nach der Schilderung von Herrn Pfeiffer) – in der Versenkung verschwand, ist jetzt Zeit zu handeln. Höchste Zeit!
In der Hoffnung mit Hilfe der Petition und mit anderen Anstrengungen eine Änderung des Grundgesetzes zu erreichen, grüße ich Sie freundlich von der Bergstraße
nachdem unsere Petition offenbar noch nicht hinreichend bekannt ist, wende ich mich heute nochmals mit der Bitte an Sie, folgenden Link an Verwandte, Bekannte und Freunde zwecks
Unterzeichnung – gerne auch mit einer nicht-öffentlichen Unterschrift – weiterzuleiten: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa
denn „Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern.“
Bereits am 15. Juli 2021 habe ich Sie per Mail über den Vorgang informiert, der letztlich zu dieser Petition geführt hat. (nachzulesen auf der Petitionsseite unter NEUIGKEITEN).
Damals habe ich Ihnen über die unsägliche Verhandlung beim Kirchlichen Verwaltungs-
gericht berichtet, in der gegen demokratisches Recht und Gesetz verstoßen wurde.
Den Sachverhalt und Ablauf des Verfahrens habe ich in ausführlicher Weise im Juli 2021
dem Landesbischof in einem persönlichen Schreiben zur Kenntnis gebracht.
Anstelle einer Bestätigung des Eingangs meines Schreibens erhielt ich im August 2021 eine Be-
leidigungsanzeige. Wie vermutet – ist der Initiator ein mir bekannter Jurist im Oberkirchenrat in Karlsruhe, was sich durch die Akteneinsicht bestätigt hat.
Nicht nur hier – auch bei der von Kirchenverantwortlichen mit 80 Neumitgliedern auf die Schnelle inszenierte Auflösung des Vereins ALTE DORFKIRCHE, die widerrechtlich erfolgte – zeigt sich, wie bei „Kirchens“ hinter den Kulissen gearbeitet wird.
Letztlich beruhen die geschilderten Vorgänge auf dem Recht der Religionsgemeinschaften auf eine eigene Gerichtsbarkeit, die immer wieder zum eigenen Vorteil zu Gunsten der Kirche genutzt wird –
uns allen aus der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle hinreichend bekannt.
Es wird sich nur etwas ändern, wenn dieses Recht aufgehoben wird – und den Kirchen keine
Sonderstellung mehr durch die Eigengerichtsbarkeit gewährt wird.
Bitte helfen Sie mit, dass viele Unterschriften (im Schneeballsystem) zusammenkommen, die Ende Februar 2022 dem Justizministerium bzw. der Bundesregierung übergeben werden können.
Jede Unterschrift zählt – jede/r kann gerne auch nicht-öffentlich unterschreiben, sodass der Name nicht erscheint.
Danke für Ihre wohlwollende Unterstützung!
In der Hoffnung, viele Menschen mit Ihrer Hilfe erreichen zu können, die die Petition unterschreiben,
grüße ich Sie herzlich von der Bergstraße
Ein Bericht über das Anliegen der Petition in einer überregionalen Zeitung steht immer noch aus.
Darin soll die grundsätzliche Problematik des Rechtes der Kirchen auf eine eigene Gerichtsbarkeit
- nicht nur bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle - aufgezeigt werden
und die Petition eine breite Unterstützung finden.
Neues Zeichnungsende: 17.02.2022 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 94 (93 in Deutschland)