Bürgerrechte

AUFHEBUNG DES RECHTES AUF EINE EIGENE KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT Wir brauchen keinen Staat im Staat

Petition richtet sich an
Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht
186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

186 Unterstützende 185 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

15.02.2022, 23:21

Liebe Unterstützer, liebe Unterstützerin,

heute geht es um unsere Verfassungsbeschwerde, die ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Wie passt das zur Aufgabe dieses Gerichts, zu der auf der Homepage Folgendes zu lesen ist:
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz“.
Darin steht in Artikel 140 Folgendes zu Religionsgemeinschaften:
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

Nachdem sich das Kirchliche Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer Verhandlung NICHT an diese klaren Vorgaben im Grundgesetz gehalten hat, haben wir uns mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Erhalten haben wir folgende Antwort:
DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE WIRD NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN.
mit dem zusätzlichen Hinweis: OHNE BEGRÜNDUNG!
Unfassbar!
Verstößen gegen das Grundgesetz wird vom Bundesverfassungsgericht nicht nachgegangen, obwohl es seine ureigenste Aufgabe ist, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen.
Wie ist das möglich?
Der Verdacht liegt nahe, dass es hier ein verdecktes Zusammenwirken im kaum kontrollierbaren nicht-öffentlichen Beziehungsgeflecht gibt– nach dem Motto:
„Man kennt sich – Man hilft sich!“ (Ausspruch des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer).

Parallelen zu einem solchen vermuteten „Klüngel“ zeigen sich derzeit bei dem, was an Beziehungen von „Vertuschern“ im Gutachten zu den Missbrauchsfällen aufgedeckt wird.
Alles nur möglich, weil Kirchen (genauer: Religionsgemeinschaften) immer noch das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit aufgrund des Artikels 140 im Grundgesetz zusteht.
Johannes-Wilhelm Rörig sprach von „herzlosem Institutionenschutz“ und dem Versuch der Kirche, „Missbrauch mit kaltem Pragmatismus wegzuverwalten“.
Auch in unserem Fall wurde nicht innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes, entschieden, sondern nur zum Schutz und zu Gunsten der Institution Kirche.

Helfen Sie deshalb bitte mit der Verbreitung dieser Petition weiter mit, dass dieses Recht aufgehoben wird, damit Kirchen nicht weiterhin „ihr eigenes Süppchen kochen“ können.

Ich danke Ihnen und grüße Sie freundlich von der Bergstraße

Rosemarie Schwarz


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